Anerkennung: Nordrhein-Westfalen

Hans-Albert Gehle: Freiwilligkeit und Engagement zeichnen die Ärzteschaft in Pandemie-Zeiten aus

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Die Zwangs-Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten in Zeiten einer Pandemie ist nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) keine geeignete Maßnahme, um die Patientenversorgung in einer landesweiten Ausnahmesituation wie etwa der Corona-Krise zu gewährleisten.

Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle erklärt nach einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zum Entwurf des Pandemie-Gesetzes der NRW-Landesregierung, die Experten-Anhörung habe die Position der westfälisch-lippischen Ärzteschaft bestätigt, wonach Zwangsmaßnahmen einen erheblichen Eingriff in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Ärzteschaft bedeuten.

»Ärztinnen und Ärzte engagieren sich an vielen Stellen dennoch – und zwar freiwillig. Denn für die Versorgung von all unseren Patientinnen und Patienten in Corona-Zeiten braucht es jede helfende Hand. Und helfende Hände sind nur sinnvoll, wenn sie koordiniert eingesetzt werden und ineinandergreifen.« Die Kammer begrüße es deshalb, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werde, die stark dezentral organisierten Strukturen des Infektionsschutzes in NRW durch eine zentrale Koordination zu ergänzen. Solche Maßnahmen hatte die Kammerversammlung der ÄKWL bereits Anfang des Jahres gefordert.

Multilingual information on the coronavirus and measures of the State Government

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat hilfreiche Information zur Corona-Pandemie für Bürgerinnnen und Bürger in vielen Sprachen erstellt. Hier sind diese Informationen zu finden.

Aktion »Wir unterstützen gern«: Hilfsangebote während der Corona-Pandemie

mibeg-Institut MedizinUnsere Krankenhäuser und das öffentliche Gesundheitswesen stehen aktuell vor großen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Das mibeg-Institut Medizin möchte gern ehrenamtlich einen Beitrag dazu leisten, zum einen Helfer zu finden und zum anderen Institutionen anzufragen, die Unterstützer suchen.

Da das mibeg-Institut über ein sehr großes Kontaktnetz von Experten im Gesundheitswesen verfügt, möchten wir mit der Aktion »Wir unterstützen gern« mehrere tausend Unterstützungsangebote anfragen, um sie zielgerichtet in den einzelnen Regionen zusammenzubringen.

Das kann zum einen die Ärztin sein, die während der Familienphase zurzeit als Dozentin arbeitet, das kann der Krankenpfleger sein, der sich im klinischen Datenmanagement ausbildet oder im Medizincontrolling arbeitet, aber möglicherweise auch Kapazitäten frei hat, Wochenenddienste in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen abzuleisten. Wir haben zwei Portale entwickelt, zum einen für die Unterstützer, zum anderen für die Organisationen, die zusätzliche Unterstützung gut gebrauchen können. Wir bringen beide zusammen, die Institutionen entscheiden dann selbst, ob und in welcher Form sie dieses Angebot nutzen möchten. Sollten Sie keine Mail durch uns erhalten haben, aber Interesse haben mitzumachen, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.

Wir sagen schon jetzt all unseren Absolventen, Dozenten und Kooperationspartnern herzlichen Dank! Die Aktion startet am 25. März 2020.

Wir bleiben für Euch da – Bleibt Ihr bitte für uns daheim

Wir bleiben für Euch da – Bleibt Ihr bitte für uns daheim

Wir bleiben für Euch da – Bleibt Ihr bitte für uns daheim

Eine großartige Idee der Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Polizistinnen und Polizisten: Wir sagen herzlich Danke für den besonderen Einsatz bei der Versorgung von Erkrankten und der Sicherung unseres Zusammenlebens, und wir transportieren gern auch die wichtige Botschaft weiter: Alle anderen nehmen bitte Rücksicht und versuchen, die weitere Verbreitung des Coronavirus zu stoppen, indem sie daheim bleiben.

Die Heilberufskammern in NRW können mit der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen ausländischer Anerkennungssuchender beauftragt werden

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Damit besagt das Heilberufsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dass zukünftig die Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern und Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen die notwendigen Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie die notwendigen Sprachprüfungen selbst abnehmen können, sobald das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dies in einer entsprechenden Rechtsverordnung fasst.

Das besondere Engagement in Nordrhein-Westfalen durch gute Beratung, zügige Antragsbearbeitung, entsprechende Qualifizierungsangebote und adäquate Prüfungsabnahme wird hiermit erneut qualitativ unterstützt und die berufliche Selbstverwaltung gestärkt. Auf einer entsprechenden Fachtagung auf Bundesebene wurden all diese Bemühungen schon einmal als »Modell NRW« gelobt.