Anerkennung: NRW

Krankenhäuser in Köln erhalten 42 Millionen Euro Zusatzförderung

Das Land NRW hat ein Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von einer Miliarde Euro aufgelegt, wir berichteten. Das Förderprogramm bezieht sich sowohl auf die Kliniken als auch auf die Pflegeschulen und soll für die Patientinnen und Patienten deutliche Verbesserungen bringen. Gefördert werden können bauliche Verbesserungen, so die Ausstattung von Patientenzimmern, aber auch die IT-Infrastruktur der Kliniken. Darüber hinaus sollen die Pflegeschulen unterstützt werden, da insbesondere im Bereich der Maximalversorgung das Gesundheitsministerium NRW die zu geringe bisherige Ausbildungsquote beklagte.

Für Köln ist ein Betrag von 42.547.792,53 Euro vorgesehen.

250 Millionen Euro Unterstützung für Pflegeschulen in NRW

Mit insgesamt einer Milliarde Euro will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Kliniken des Landes unterstützen. Davon sollen 250 Millionen Euro zur Unterstützung der Pflegeschulen in NRW verwendet werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte gegenüber der Presse, »das Geld soll im Krankenhausbereich in Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen fließen. Wir wollen, dass die Patienten die Investitionen spüren.« Mit dem Förderprogramm beabsichtigt NRW, den jahrelangen Investitionsstau in den Krankenhäusern abzubauen.

Gefördert werden können alle Krankenhausträger, deren Krankenhäuser zum Zeitpunkt der Förderung im Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind und im Jahr 2020 einen Anspruch auf Pauschalförderung haben. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Approbationserteilung ab sofort in NRW durch die Bezirksregierung Münster

Bezirksregierung MünsterAb dem 1. Juli 2020 ist die Bezirksregierung Münster für alle Approbationsverfahren zuständig, soweit der Abschluss innerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Drittländern erworben wurde.

Für alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die im Ausland ihren Abschluss erworben haben und ihren Beruf in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ist ab sofort ausschließlich die Bezirksregierung Münster zuständig.

Wenn bereits vor diesem Datum bei einer anderen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen der Antrag gestellt worden ist, wird die Akte mit allen eingereichten Unterlagen an die Bezirksregierung Münster übersandt.

Bei entsprechenden Rückfragen wendet man sich ab sofort an die zuständige Bezirksregierung in Münster. Die Bezirksregierung Münster ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 / Approbation
Domplatz 1–4
48143 Münster
Tel.: 0251-411 2400
E-Mail: zag@brm.nrw.de

Wir bleiben für Euch da – Bleibt Ihr bitte für uns daheim

Wir bleiben für Euch da – Bleibt Ihr bitte für uns daheim

Wir bleiben für Euch da – Bleibt Ihr bitte für uns daheim

Eine großartige Idee der Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Polizistinnen und Polizisten: Wir sagen herzlich Danke für den besonderen Einsatz bei der Versorgung von Erkrankten und der Sicherung unseres Zusammenlebens, und wir transportieren gern auch die wichtige Botschaft weiter: Alle anderen nehmen bitte Rücksicht und versuchen, die weitere Verbreitung des Coronavirus zu stoppen, indem sie daheim bleiben.

Mehr als 5.000 ärztliche Fachsprachprüfungen in Westfalen-Lippe durchgeführt

Anfang 2014 hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe ärztliche Fachsprachprüfungen eingerichtet und seitdem kontinuierlich durchgeführt, um aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit zu bieten, ihre medizinischen Fachsprachkenntnisse darzulegen. Das erfolgreiche Prüfungsszenario umfasst sowohl mündliche als auch schriftliche Kommunikationsanteile und berücksichtigt das Gespräch mit dem Patienten gleichermaßen wie mit dem ärztlichen Fachkollegen.

Bis Anfang Juni 2019 sind seitdem 5.137 ärztliche Fachsprachprüfungen durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt worden. Dies berichtete Jürgen Herdt, Stabsstelle für Planung und Entwicklung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, kürzlich in einem Expertenseminar zum Approbationsrecht des mibeg-Instituts Medizin. Die Ärztekammer verfügt damit bei  Fachsprachenprüfungen über einen sehr großen Erfahrungsschatz. Die ärztliche Fachsprachprüfung in Nordrhein-Westfalen – in diesem Bundesland werden die Prüfungen von zwei Landesärztekammern abgenommen – gilt als etabliert, unabhängig und fachlich adäquat.

Durch die abnehmende Zahl der Krankenhäuser und die hohen Leistungsanforderungen der verbleibenden Kliniken entwickelt sich bei der Stellensuche die erfolgreich abgelegte Fachsprachprüfung vor einer anspruchsvollen Prüfungskommission zunehmend zum Bewerbungsvorteil: Es mehren sich Rückmeldungen, dass in Vorstellungsgesprächen gezielt gefragt wird: »In welchem Bundesland haben Sie Ihre Approbation erworben, und wo haben Sie Ihre Fachsprachprüfung abgelegt?«