Anerkennung: Pflegepersonaluntergrenzen

Bundesgesundheitsministerium führt wieder Pflegepersonaluntergrenzen ein

Zunächst für die besonderen Erfordernisse bei der Versorgung besonders vulnerabler Patienten will das Bundesgesundheitsministerium mit Wirkung zum 1. August 2020 erneut Pflegepersonaluntergrenzen einführen.

Diese Untergrenzen beziehen sich zunächst auf den Personaleinsatz in der Intensivmedizin und der Geriatrie. Jürgen Malzahn begrüßte für den AOK-Bundesverband ausdrücklich die Wiedereinsetzung, um Qualitätsstandards für den Patienten- und Arbeitnehmerschutz einzuhalten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft äußerte sich erwartbar kritisch, aber es ist davon auszugehen, dass das BMG seinen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erfolgreich umsetzen wird.

Dass Pflegepersonaluntergrenzen nur ein Baustein unter mehreren sein können, um eine höhere Qualität in die Pflege zu sichern, machte Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, bereits bei der ursprünglichen Einbringung der Personaluntergrenzen vor der Corona-Pandemie deutlich, wir berichteten.

Andreas Westerfellhaus: »Personaluntergrenzen können nur eine Zwischenlösung sein«

f&w 2/2020Aus aktuellem Anlass hat der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, der Zeitschrift f&w 2/2020 ein Interview gegeben. Pflegepersonalbedarfsbemessung ist derzeit das aktuelle Thema im Krankenhausmanagement, Vorschläge, entsprechende Instrumente der Bemessung zu entwickeln, werden von unterschiedlichster Seite an die Poliotik herangetragen.

»Auf Dauer ist eine Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus der einzig richtige Weg. Die Pflegepersonaluntergrenzen können nur eine Zwischenlösung sein. Denn durch sie wird nur eine Untergrenze definiert, unterhalb derer die Personalausstattung die Patientensicherheit nicht mehr gewährleisten kann. Wir brauchen ein Instrument, das den tatsächlichen Bedarf an Pflegepersonal ermittelt. Denn nur so kann auch eine bedarfsgerechte Pflege erfolgen.«