Anerkennung: Ruth Wichmann

Ruth Wichmann: »Eine Vereinheitlichung der Fachsprachprüfung auf hohem Niveau macht Sinn«

Ruth Wichmann, Leiterin Auslandsreferat Marburger Bund Bundesverband

Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats Marburger Bund Bundesverband, ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Programms IQuaMed

Die Leiterin des Auslandsreferats beim Marburger Bund, Ruth Wichmann, hat der Zeitschrift »f&w – Führen und Wirtschaften im Krankenhaus« ein Interview gegeben. Ruth Wichmann plädiert in dem Interview mit Lena Reseck unter dem Titel »Die Guten aussieben« eindringlich für ein »zentralisiertes Vefahren, denn die Gleichwertigkeitsprüfung ist eine komplexe Aufgabe, die hohen Sachverstand erfordert. Jeder Antragsteller soll sich künftig direkt an die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) wenden können, wenn er die Gleichwertigkeit seines Abschlusses bewerten lassen möchte. Dann würde die unrechtmäßig eingezogene Hürde, einen Stellennachweis erbringen zu müssen, endlich entfallen, und es könnte sich ein effizientes und transparentes Prüfsystem etablieren. Dafür müsste man die GfG natürlich mit ausreichend Fachpersonal ausstatten. Das ist unsere politische Forderung, der beim Ärztetag in Erfurt im Mai zugestimmt wurde.« Weiterlesen

Marburger Bund: Stellungnahme zur Anhörung zur Änderung des Anerkennungsgesetzes des Sächsischen Landtages

Der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtags hat sich mit dem Approbationsverfahren für Ärzte mit Drittstaatenabschlüssen befasst. Zur öffentlichen Anhörung war der Präsident der Sächsischen Ärztekammer, Erik Bodendieck, geladen, der sich laut Pressemitteilung der Ärztekammer Sachsen für ein Prüfverfahren im Sinne einer Examensprüfung, orientiert am zweiten und dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, aussprach.

Der Marburger Bund Bundesverband wurde ebenfalls als Sachverständiger gehört. Das Auslandsreferat des Marburger Bundes nahm gewohnt sachkundig und präzise Stellung. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats, führte aus, dass das am 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz auf die bessere berufliche Integration von bereits in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräften abziele sowie auf die legale Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland, die in Deutschland dringend gebraucht würden. Sie verwies auf die aktuelle Fachkräfte-Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit.

Eine weitreichende Änderung der Gesetzeslage in Bezug auf die beruflichen Anerkennungsverfahren bedürfe einer soliden Daten- und Faktenlage. Weiterlesen