Anerkennung: ZAG

3.000 Anerkennungsberatungen durch das mibeg-Institut Medizin

3.000 Anerkennungsberatungen durch das mibeg-Institut Medizin

Heitere Pausenstimmung mit der Seminarleiterin: Selfie von Ärztinnen und Ärzten einer Arbeitsgruppe des Seminars Qualifizierung für Klinik und Praxis

Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem Seminar »Wege zur Anerkennung« in unserem Programm IQuaMed die 3.000. Anerkennungsberatung durchführen konnten. Am 4. Januar 2022 haben wir Anna Novotná beraten, eine promovierte Apothekerin, die aus Prag, Tschechische Republik, nach Deutschland gekommen ist. Wir wünschen unserer 3.000. Teilnehmerin am Seminar »Wege zur Anerkennung« herzlich einen guten Start in Deutschland.

Herzlichen Dank sagen wir auch allen, die Interessent/innen auf die kostenfreie Anerkennungsberatung im mibeg-Institut verweisen und selbst aktiv an der Beratung und Vermittlung von ausländischen Gesundheitsfachkräften und von Angehörigen akademischer Heilberufe mitarbeiten: unseren Kooperationspartnern und den Mitgliedern unseres Wissenschaftlichen Beirats des Programms IQuaMed, den Agenturen für Arbeit und Jobcentern, der Bundesagentur für Arbeit, der ZAV, der ZSBA, der G.I.B., den Integration Points, der Stabsstelle Berufsanerkennung beim MAGS, dem BIBB, der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, der Bezirksregierung Münster, der ZAG und der PuG sowie den Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Arnsberg und Detmold, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP und allen weiteren zuständigen Stellen bundesweit, dem Marburger Bund, den Ärztekammern, den Pflegeschulen und Schulen für Physiotherapie, den Zahnärztekammern, den Apothekerkammern, den Krankenhäusern, den ambulanten Pflegediensten, den Anerkennungsberatungsstellen, den Integrationsnetzwerken, dem IQ Netzwerk und der ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung, den Ausländerbehörden, dem BMAS und dem BMBF. Danken möchten wir auch allen Kolleginnen und Kollegen, die sich zusammen mit uns engagieren für eine rasche und qualitativ hochwertige Beratungs- und Bildungsarbeit, die es ausländischen Fachkräften ermöglicht, ihre berufliche Anerkennung in Deutschland zu erlangen, um langfristig bei uns leben und arbeiten zu können. Mit ihrer beruflichen Kompetenz sind sie eine wertvolle Unterstützung für unser Gesundheitssystem.

 

Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte wird in NRW durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt

Wie wir bereits berichteten, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Zuständigkeit für die ärztliche Kenntnisprüfung und die ärztliche Eignungsprüfung in Nordrhein-Westfalen auf die Ärztekammern übertragen.

Bereits im Januar 2020 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Während im Bereich der Zahnheilkunde die zuständigen Kammern bereits mit der Durchführung der Kenntnisprüfung beauftragt waren, stand diese Regelung für den Bereich des ärztlichen Heilberufs noch aus. Zum 5. Februar 2021 hat nun das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW die Ärztekammer Westfalen-Lippe beauftragt, Kenntnis- und Eignungsprüfungen durchzuführen.

Kenntnis- und Eignungsprüfungen werden durchgeführt, wenn die zuständigen Stellen – in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster zuständig – einen Antrag auf Approbation prüfen und im Vergleich zum hiesigen Studien- und Ausbildungsstand Unterschiede bzw. Defizite feststellen, die durch den Nachweis von Kenntnissen in einer Prüfung geheilt werden können.

Von einer Kenntnisprüfung wird regelmäßig bei Ärztinnen und Ärzte gesprochen, wenn das in einem Drittstaat absolvierte Medizinstudium Unterschiede zum hiesigen Studium aufweist, die auch nicht durch eine dokumentierte Berufserfahrung ausgleichbar erscheinen. Die Kenntnisprüfung ist auch regelmäßig Mittel der Wahl, wenn ein Antragsteller keine entsprechenden Dokumente vorweisen kann.

Die Eignungsprüfung wird gewählt, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, deren nachträglicher Wissenserwerb in einer Prüfung nachgewiesen werden kann. Die Eignungsprüfung ist selten erforderlich. Sie bezieht sich nur auf Antragsteller aus dem europäischen Raum, bei denen die Anerkennung aufgrund von bestimmten Defiziten nicht auf Grundlage der europäischen Harmonisierungsgrundlage anerkannt wird.

Die Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Prüfung umfasst die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, auf bildgebende Verfahren, den Strahlenschutz sowie auf Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beziehen. Die Prüfung umfasst somit immer die Patientenvorstellung und das Prüfungsgespräch.

Gut zu wissen:

  1. Eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt immer über die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe ZAG.
  2. Die Prüfungsgebühr muss überwiesen sein.
  3. Es erfolgt eine Terminabstimmung und die Ladung zur Prüfung.
  4. Der mitgeteilte Prüfungstermin ist unbedingt wahrzunehmen. Nur im Ausnahmefall kann von diesem Termin abgewichen werden, über die möglichen Gründe einer akzeptablen Entschuldigung sollte man sich gut vorher informieren.
  5. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist unerlässlich. Das mibeg-Institut Medizin bereitet auf diese Prüfungen zielgerichtet vor und hat eine Reihe von passgenauen Seminaren hierzu entwickelt.

Die Ärztekammer ist sehr erfahren in der Durchführung von Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte und nimmt regelmäßig Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen ab.

Dass die Ärztekammer Nordrhein derzeit keine Kenntnis- und Eignungsprüfungen abnimmt, beruht auf einer entsprechenden Arbeitsteilung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen.