Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen.

In den aktuellen Veröffentlichungen findet sich nichts dazu, dass die Aufgabe, die sich der zuständigen Behörde stellt, unverändert bestehen bleibt, vollkommen unabhängig von Fragen der regionalen Anbindung und Zentralisierung: Probleme bei der Echtheitsprüfung von Studienzertifikaten und Berufsabschlüssen müssen weiterhin gelöst, unseriöse Sprachzertifikate identifiziert und aussortiert, Antragstellende beraten werden. Dass Anträge bereits aus dem Ausland heraus gestellt werden können, ist zudem längst umgesetzt, auch dank der Anerkennungsgesetze und der Förderprogramme des Bundes, die die Gesetze bei der Etablierung begleitet haben.

Ebenso wird nicht berücksichtigt, dass gerade Nordrhein-Westfalen bereits erheblich die Verfahren beschleunigt hat. Auf dem Get together Pflege des mibeg-Instituts Medizin im Juni 2018 (!) wurde den Pflegedirektionen und Pflegeschulleitungen in NRW vorgestellt, dass das bisherige Anerkennungsverfahren für Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen einer kritischen Überprüfung unterzogen wurde und einige wesentliche Änderungen zum 1. Juni 2018 in Kraft getreten sind, wir berichteten.

In Bezug auf die Anerkennungsqualifizierungen haben sich, gerade in Nordrhein-Westfalen, zudem für zahlreiche Gesundheitsberufe Qualifizierungsprogramme etabliert. Pflegeschulen haben Konzeptbausteine für Modularisierte Anpassungslehrgänge eingerichtet, mit dem Praxisseminar Pflege wurde ein Weg geschaffen, sich zielgerichtet und zeitlich kompakt in einer Pflegeschule auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten. Programme für Physiotherapeuten und MTRAs sind auf den Weg gebracht, und eine umfangreiche Bildungsstruktur steht für die akademischen Heilberufe zur Verfügung.

Gleichwohl macht aus unserer Sicht die vom Ministerium gewünschte Konzentration Sinn. Es bleibt zu berücksichtigen, dass die Verwaltungspraxis zu Anerkennungsverfahren in Münster angesiedelt wird, die neugeschaffene Stabsstelle für berufliche Anerkennungsverfahren im Gesundheits- und Arbeitsministerium aber in Düsseldorf entsteht.

Dem Kabinettsbeschluss war ein Entschließungsantrag vorangegangen, den gleich vier Fraktionen mittragen, abgezeichnet wurde er durch die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen. Darin sind manche Beschlüsse sehr allgemein gefasst: Der Landtag möge ein »qualitätsgesichertes, effizientes und unbürokratisches Verfahren« bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen schaffen, ein Wunsch, der sicherlich einhellig auf Zustimmung stößt.

Die Landtagspolitiker möchten, dass »teilqualifizierende Bildungsmaßnahmen oder standardisierte Module zur Nachqualifizierung« entwickelt und flächendeckend angeboten werden. Offenbar ist nicht bekannt, dass solche Angebote bereits im Einvernehmen mit Bezirksregierung und Landesprüfungsamt eingerichtet worden sind und in zahlreichen Institutionen im Gesundheitswesen in NRW umgesetzt werden. Hier ist anzuregen, dass die entsprechenden Fachausschüsse sich fachadäquate Gutachter einbestellen, deren fachliche Kompetenz nicht im Bereich der Musiksoziologie angesiedelt sein sollte.

Die geschaffenen, schnellen Korridore zur Qualifizierung, die insbesondere die überlangen individuellen Anpassungsqualifizierungen abgelöst haben, die nicht im Markt zu vermitteln waren, bauen selbstverständlich auf der im Ausland erworbenen beruflichen Kompetenz auf. Wie sonst sollten sich Ärzte beispielsweise erfolgreich in einem vierwöchigen Kurs auf die Kenntnisprüfung vorbereiten können?

Sehr positiv hervorzuheben sind die Initiativen des Ministeriums und des Landtags NRW, die Gebührenstruktur zu vereinheitlichen und das Antragsverfahren insgesamt für die Antragsteller kostengünstiger zu gestalten.

Ebenso ist zu begrüßen, dass eine auf Bundesebene angesiedelte Anerkennungsberatung etabliert werden soll, die die Wege zur Anerkennung und zu einer etwaigen Qualifizierung schnell erschließt, ohne dass, wie es zum Teil jetzt der Fall ist, über private Vermittler hohe Gebühren kassiert werden.

Der Entschließungsantrag versäumt nicht, noch auf Validierungsverfahren einzugehen. Schließlich müsse es auch möglich sein, »informell erworbene Kompetenzen« mit in die berufliche Kompetenzfeststellung aufzunehmen. An dieser Stelle werden in der Regel Fördermöglichkeiten angedeutet für Programme, an denen seit Jahren zahlreiche Mitarbeiter von Handwerks-, Industrie- und Handelskammern arbeiten. Obwohl relativ einfach zu handhabende Programme – und von Arbeitsagenturen und Jobcentern gern eingesetzt – wie Myskills genutzt werden können, werden unablässig Fördergelder zur Entwicklung von Validierungsprogrammen bereitgestellt. Hier stellt sich der Poiltik sicherlich die Frage nach Aufwand- und Nutzenrelation.

Qualifiikationsanalysen wurden mit Mitteln des Bundes im Zeitraum 2012 bis 2017 an zahlreichen Standorten eingesetzt, und insgesamt haben in diesem Zeitraum im ganzen Bundesgebiet gerade 600 Teilnehmer die Gleichwertigkeit ihres Berufs in solchen Programmen feststellen lassen, wobei zu beachten ist, dass damit keine Berufszulassung verbunden ist, sondern eben nur eine Bescheinigung, die eine Vergleichbarkeit der beruflichen Kenntnisse attestiert.

Das Handwerk fordert inzwischen wieder vermehrt die Verschärfung von Berufszulassungen, beispielsweise über die Wiedereinführung von Meisterprüfungen bei vielen Handwerksberufen. Hier bleibt also die Aufgabe, in der politischen Diskussion zu klären, warum beim Beruf des Fliesenlegers ein Meisterbrief wieder Voraussetzung sein soll, während im Bereich der Gesundheitsberufe, insbesondere in Medizin und Pflege, eine größere Niederschwelligkeit der Berufszulassung gefordert wird.