Archiv der Kategorie: FAQ: Fragen zur Anerkennung

Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.

  1. »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
  2. § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
  3. Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«

Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.

Deutschlernen: Online, gut, kostenlos

Eine sehr gute Initiative hält das Goethe-Institut für alle, die Deutsch lernen wollen, unter diesem Link parat.

Das digitale Sprach- und Bildungsangebot richtet sich direkt an Migranten und Migrantinnen, die ihre Deutschkenntnisse erweitern und vertiefen wollen. Die Aktion »Stubenhocker« für Deutsch-Lernende des Goethe-Instituts ist ein spezielles Angebot für alle, die daheim bleiben während der Corona-Pandemie, aber diese Zeit zum Lernen nutzen möchten. Eine gute Initiative!

Poster Weg zur Anerkennung

Plakat »Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte«
Es gibt eine ständige Nachfrage nach unserem Informationsposter: Nun ist die neue Druckauflage da! Anerkennungsinteressierte, Anerkennungsberater und -beraterinnen, Arbeitsvermittlungsexpert/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter und Mitarbeite/innen in Kliniken können es selbstverständlich bei uns kostenfrei anfordern!

Das Poster »Der Weg zur ärztlichen Approbation« stellt Informationen zur raschen Anerkennung zur Verfügung und hilft, den eigenen Weg gut zu planen, um in Deutschland als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Das mibeg-Institut hat dieses »Anerkennungsposter« zusammen mit juristischen Experten im Bereich der Approbationsverfahren entwickelt.

This Poster is also available in English.

Fachsprache Zahnmedizin: Neue Vorbereitungskurse starten im mibeg-Institut

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

Dr. Luisa Heinrichs, mibeg-Institut, begrüßte zum heutigen Kursstart sehr herzlich Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich vertieft der zahnmedizinischen Fachsprache widmen wollen.

Der vierwöchige Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin trainiert gezielt die Kommunikation mit den zahnärztlichen Patienten, aber auch die kollegiale Kommunikation, die mündlich wie schriftlich im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung geführt wird. Zugleich bereitet das Seminar gezielt auf die anspruchsvolle Fachsprachprüfung vor, der sich aus dem Ausland kommende Zahnärztinnen und Zahnärzte vor ihrer jeweils zuständigen Zahnärztekammer stellen müssen.

Von den europäischen Kollegen aus Ländern der EU kann nach dem erfolgreichen Bestehen der Fachsprachprüfung, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, die Approbation beantragt werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte aus sogenannten Drittstaaten arbeiten nach erfolgreich bestandener Fachsprachprüfung in der Regel zunächst mit einer zahnärztlichen Berufserlaubnis und bereiten sich so sehr praxisorientiert auf eine mögliche Kenntnisprüfung vor. Für die erforderliche theoretische Fundierung vor einer Kenntnisprüfung kann ein entsprechender Intensivkurs Zahnmedizin im mibeg-Institut belegt werden.

Wir wünschen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten herzlich einen guten Start und eine erfolgreiche Berufstätigkeit in Deutschland.

Antibiotika im ärztlichen Praxisalltag

Zur Kenntnisprüfung, die aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ablegen, gehören immer auch Themen aus dem Gebiet der klinischen Pharmakologie. In unseren Seminaren wundern sich die Ärzte, die sich auf eine solche Prüfung vorbereiten, häufig über den umfangreichen und unkritischen Gebrauch von Antibiotika in unserem Land.

Eine wichtige Fortbildung bietet die Ärztekammer Nordrhein gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hierzu an. Dr. med. Martina Levartz, Geschäftsführerin des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen, eine Einrichtung beider Körperschaften, lädt am Freitag, 14. Februar 2020 in das Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf ein zur Fortbildung »Aktuelles zum Umgang mit Antibiotika im Praxisalltag«. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Eine Anmeldung ist erforderlich über eine E-Mail an iqn@aekno.de.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie über diesen Link.