Archiv der Kategorie: FAQ: Fragen zur Anerkennung

In Eight Months Straight to the German Medical License

All’s well that ends well: that was the motto for the physician who came to Germany from a Non-EU country to complete his specialist training in internal medicine.

The start was anything but easy. To obtain a visa, apply for the German medical license, and achieve the necessary German and medical language proficiency, he relied on a recruitment agency that cost him almost his entire fortune. He paid over 20,000 € for this assistance and the promise that he would definitely pass the medical language test in Germany. Unfortunately, this was not the case.

He was lucky after all. He contacted the German Employment Agency (“Agentur für Arbeit”), which drew his attention to the seminar “Qualifizierung für Klinik and Praxis” of the mibeg-Institut. After a short forerun, he was admitted to the seminar.

He took part in an information seminar of the mibeg-Institut on February 5, 2019 and once again received a detailed consultation regarding the recognition of foreign medical degrees. He was admitted to the seminar “Qualifizierung für Klinik and Praxis” and started on March 11, 2019. On August 15, 2019, he passed the medical language test conducted by the State Chambers of Physicians (“Landesärztekammer”) and successfully graduated from the seminar on September 27, 2019.

Shortly after the seminar the medical knowledge test was scheduled, which he successfully passed on November 6, 2019 at the University Hospital Münster. As one of six examinees he was the only graduate of our institute, and unfortunately also the only one who passed successfully.

Now he has several options to choose from to start his specialist training as an internist in a rural region in the Rhineland. Yesterday we were able to talk to our happy graduate and congratulate him sincerely for managing everything so well and so quickly despite the difficult start. His gratitude also goes to his job agency, which supported him so well and made it possible for him to participate in the seminar through public funding.

We publish the story of this physician also because it seems essential to draw attention to the increasing negative practice of recruitment agencies, dubious course providers and so-called recognition assistants, who are primarily interested in collecting high fees. For applicants from abroad it is often difficult to see whether they have a serious offer coming up or not. We always point to anerkennung-in-deutschland.de or make-it-in-germany.com. However, among the providers, who charge extremely high fees for language courses abroad or for support regarding the recognition, are also some that have been active in Germany for quite some time and are listed on various public websites. Simple and clear execution of the application process by the competent registration authority is the only reliable way to contain this business practices.

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In acht Monaten gezielt zur ärztlichen Approbation

Qualifizierung für Klinik und PraxisEnde gut, alles gut, hieß es für den Arzt, der aus einem Drittstaat nach Deutschland gekommen ist, um hier seine fachärztliche Ausbildung im Bereich der Inneren Medizin zu beginnen.

Der Start war alles andere als gut. Er vertraute bei der Einreise, der Antragstellung auf Approbation und bei den notwendigen sprachlichen und fachsprachlichen Qualifizierungen auf eine Vermittlungsagentur, die ihn fast um sein ganzes Vermögen brachte. Über 20.000 € hat er gezahlt für eine Hilfestellung beim Approbationsantrag, für eine sprachliche Unterstützung und das Versprechen, dass er die Fachsprachprüfung in Deutschland auf jeden Fall nach diesem Kurs bestehen werde. Dies war leider nicht der Fall.

Er hatte dann doch noch Glück. Er nahm Kontakt auf mit der Agentur für Arbeit, die ihn auf das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts hinwies. Nach kurzem Vorlauf konnte er in das Seminar aufgenommen werden.

Er nahm an der Informationsveranstaltung des mibeg-Instituts am 5. Februar 2019 teil und erhielt noch einmal eine umfassende Anerkennungsberatung. Er konnte in das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis aufgenommen werden und startete seine Qualifizierung am 11. März 2019. Er bestand am 15. August 2019 die Fachsprachprüfung vor seiner zuständigen Landesärztekammer und beendete das Seminar erfolgreich am 27. September 2019.

Kurz nach dem Seminar war die Kenntnisprüfung terminiert, die er am 6. November 2019 im Universitätsklinikum Münster bestand – als einer von sechs Prüfkandidaten war er der einzige Absolvent unseres Instituts in diesem Prüfdurchlauf und leider auch der einzige, der erfolgreich bestanden hat.

Jetzt hat er mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, in einer ländlichen Region im Rheinland seine fachärztliche Ausbildung zum Internisten zu starten. Gestern haben wir mit unserem glücklichen Absolventen sprechen können und ihm herzlich gratuliert, dass er alles trotz des schwierigen Starts so gut und so schnell gemeistert hat. Sein großes Dankeschön geht auch an seine Agentur für Arbeit, die ihn so gut unterstützt und ihm die Teilnahme am Seminar über öffentliche Förderung ermöglicht hat.

Wir veröffentlichen die Geschichte dieses Arztes auch deshalb, weil es dringend geboten scheint, auf die zunehmende negative Praxis von Vermittlungsagenturen, selbsternannten Approbationshelfern und unseriösen Kursanbietern hinzuweisen, die vor allen Dingen offenbar auf das Einkassieren hoher Gebührensätze aus sind. Für Antragsteller aus dem Ausland ist es oft nur schwer erkennbar, ob sie ein seriöses Angebot vor sich haben oder nicht. Wir weisen immer auf anerkennung-in-deutschland.de oder make-it-in-germany.com hin, aber unter den Vermittlern, die extrem hohe Gebühren für Sprachkurse im Ausland oder Vermittlungsunterstützung kassieren, sind auch Anbieter, die seit längerem im Bundesgebiet tätig sind und über verschiedene öffentlich zugängliche Portale gelistet werden. Einfache und klare Handhabungen von Antragsverfahren bei den zuständigen Stellen sind sicher ein guter Weg, dieses Geschäftsgebaren einzudämmen.

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Anerkennungszuschuss: Neue Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen aktualisiert, neu gefasst und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Nach dieser Förderrichtlinie können Fachkräfte einen Anerkennungszuschuss erhalten, insbesondere diejenigen, die ein niedriges Einkommen haben, nicht erwerbstätig sind oder unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten.

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Anerkennungssuchende sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhalten bzw. ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Ebenso ist eine Negativbescheinigung beizubringen, die besagt, dass nicht andere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung diesbezüglich in Anspruch genommen werden. Anerkennungsinteressierte, die einen solchen Förderzuschuss erhalten wollen, müssen über eine sogenannte zuleitende Stelle ihren Antrag auf Förderung stellen.

Wenn Sie einen Förderantrag stellen wollen, wenden Sie sich am besten an die nächste Anerkennungsberatungsstelle. Anerkennungsberatungsstellen finden Sie über anerkennung-in-deutschland.de oder speziell für Nordrhein-Westfalen über diesen Link. Selbstverständlich werden Sie auch durch das mibeg-Institut beraten.

Der Anerkennungszuschuss wird maximal in Höhe von 600 € pro Person gewährt und muss mindestens 100 € betragen. Die Kosten müssen nachgewiesen werden durch entsprechende Belege, sie können im genannten Rahmen zu 100 Prozent erstattet werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Gebühren und Auslagen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens (z.B. Kosten für Gutachten)

Der genaue Text der Bekanntmachung ist beim BMBF unter diesem Link zu finden.

Das Approbationsposter

Plakat »Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte«
Was muss ich tun, um in Deutschland als Arzt oder Ärztin meine Approbation zu erhalten? Das mibeg-Institut Medizin hat dazu ein sehr gefragtes Poster entwickelt, dabei unterstützt durch verwaltungsjuristische Expertise.

Es steht hier zum Download bereit, es kann aber auch von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Anerkennungsberatungsstellen sowie Personalabteilungen von Kliniken angefragt werden und wird kostenfrei zugesandt.

This Poster is also available in English.

122. Deutscher Ärztetag fasst Beschlüsse zur beruflichen Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittländern

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich erneut zum Themenbereich der beruflichen Anerkennung von im Ausland erworbenen Medizinexamen geäußert. Bereits zuvor hatte sich der 121. Deutsche Ärztetag im vergangenen Jahr intensiv mit dieser Thematik befasst, wir berichteten.

  • Der 122. Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer erneut auf, die Etablierung eines Registers von Ärztinnen und Ärzten mit nichtbestandenen Kenntnisprüfungen bei den zuständigen Stellen zu unterstützen.
    Der Ärztetag fordert einen Datenaustausch zwischen zuständigen Stellen, da sonst eine unerlaubte Wiederholung von Prüfungen möglich ist. Kenntnisprüfungen können maximal zweimal wiederholt werden, danach ist eine erneute Antragstellung in Deutschland nicht mehr möglich.
  • Der Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, eine bundesweit einheitlich Prüfung für Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten analog zum dritten deutschen Staatsexamen zu unterstützen.
    Nur so, sagt der Ärztetag, kann ein sicherer Patientenschutz gewährleistet werden.
  • Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, vom Gesetzgeber dringend konkrete Maßnahmen zu fordern, welche die Ableistung des dritten Staatsexamens im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung grundsätzlich voraussetzen.

Deutlich wird, dass die verfasste Ärzteschaft ein bundeseinheitliches, klar definiertes Verfahren für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten einfordert, die ihr Examen im Herkunftsland abgelegt haben. Ein nahezu bundesweit einheitlicher Standard wurde bereits über die Landesärztekammern bei der ärztlichen Fachsprachprüfung erreicht, wir berichteten.

Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung fordert die Ärzteschaft eine höhere Qualität bei der Feststellung des Kenntnisstandes. Damit scheiden reine Gleichfertigkeitsfeststellungen über Dokumentenprüfung aus, da solche Verfahren auch als betrugsanfällig kritisiert wurden. Nicht ausreichend wird ebenso der Weg über Gutachten angesehen.

Schließlich wird der inhaltliche Anspruch markiert, der erreicht werden soll, »analog zum dritten Staatsexamen«, und damit wird auch gesagt, dass Staatsexamensprüfungen nicht an private Bildungsanbieter delegiert werden können, die hier ein Geschäftsmodell sehen.