Nach aktuellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fehlen weltweit fast sechs Millionen Pflegekräfte in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen. In ihrem zum Weltgesundheitstag vorgelegten Report »The State of the World’s Nursing 2020« fordert die WHO angesichts der Corona-Pandemie eine zügige Aufstockung. Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus betonte, die Pflegekräfte bildeten das Rückgrat jedes Gesundheitssystems. Die größten personellen Lücken gebe es in Afrika, Südost-Asien, im Nahen und Mittleren Osten sowie in Teilen Lateinamerikas.
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Wissenschaftspressekonferenz WPK fordert besseren Zugang zu Informationen
Die Wissenschaftspressekonferenz WPK sieht Verbesserungsbedarf bei der Informationsvermittlung durch Ministerien, Behörden und weitere öffentliche Institutionen, die mit Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befasst sind und weist in einem Offenen Brief auf die besondere Verantwortung dieser Institutionen in der aktuellen Situation hin, der Öffentlichkeit ausreichende und aktuelle Informationen zu dieser Thematik zu vermitteln. Die WPK wünscht sich regelmäßige virtuelle Pressekonferenzen und einen einfachen Zugang zu Expert/innen, auch wenn diese stark eingebunden sind.
Das mibeg-Institut ist unterstützendes Mitglied der Wissenschaftspressekonferenz.
Die Aktion »Wir unterstützen gern« des mibeg-Instituts läuft sehr gut an: Hilfsangebote während der Corona-Pandemie
Zahlreichen Institutionen, die während der Corona-Pandemie Unterstützung suchen, insbesondere Kliniken und Gesundheitsämtern, vermitteln wir derzeit Hilfsangebote von Ärztinnen und Ärzten, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Medizinischen Fachangestellten, Apotheker/innen und Klinischen Datenmanager/innen. Wir bemühen uns, diejenigen, die Unterstützung suchen, mit denjenigen schnell regional zu vernetzen, die unterstützen wollen. Das ist das Ziel der Aktion »Wir unterstützen gern«.
Allen Beteiligten sagen wir jetzt schon unseren ganz herzlichen Dank!
Es ist großartig, wie sich die Mitarbeiter in den Kliniken und den Gesundheitsämtern engagieren, und es ist großartig, wie sich viele Unterstützer engagieren. Das kann die Study Nurse sein, die Wochenenddienste anbietet, der gerade in den Ruhestand getretene Facharzt, die Krankenschwester, die zuletzt als Pflegelehrerin gearbeitet hat, wie auch ein Datenmanager im Bereich der Klinischen Forschung, dessen Spezialprojekt zurzeit ruht und der mit IT-Wissen die Kontaktnachverfolgung von Infizierten unterstützen möchte.
Über das große Kontaktnetz des mibeg-Institut Medizin hinaus erhalten wir bereits jetzt viele Anfragen, denen unsere Bitte um Unterstützung weitergeleitet worden ist. Deswegen geben wir Ihnen hier über zwei Links Gelegenheit, sich über uns miteinander zu vernetzen:
Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.
- »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
- § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
- Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«
Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.
Ärztliche Berufserlaubnis nach § 10 BÄO für Studierende aus Polen
Medizinstudierende, die ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin absolviert haben, denen aber noch der Nachweis der praktischen 13-monatigen Assistenzzeit fehlt, die sog. STAZ, können in Nordrhein-Westfalen eine Berufserlaubnis beantragen und ihr »Praktisches Jahr« somit in diesem Bundesland absolvieren.
Die noch ausstehenden Prüfungen am Ende dieser Lernzeit aber müssen in Polen absolviert werden, ebenso muss diese Lernzeit nach der Maßgabe der polnischen Studienordnung gestaltet und dokumentiert werden. Den Studierenden wird angeraten, sich frühzeitig mit ihrer Universität und den polnischen Approbationsbehörden in Verbindung zu setzen.
Eine Reihe von deutschen Medizinstudierenden war in eine Problemlage geraten, Ärztekammer und Landes- und Bundesministerien intervenierten, wir berichteten.
Nun regelt nach entsprechendem Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Möglichkeit, in Deutschland den praktischen Teil des Studiums zu absolvieren. Eine vergleichbare Entscheidung hat das Land Brandenburg getroffen.
Update: Die NRW-Landesregierung hat die Fragestellung erneut geprüft. Der Erlass vom 11. Mai 2020 sieht nun vor, dass für Medizinstudierende die Berufserlaubnis erteilt werden kann für ein Jahr, ggf. für 13 Monate. Dabei können bis zu sechs Monate bereits auf eine Weiterbildung angerechnet werden. Dieses Anerkennungsjahr wird dann mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen, welches die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation für in Nordrhein-Westfalen tätige Absolventinnen und Absolventen ist.
