Anerkennung: Ärztekammer Westfalen-Lippe

Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte wird in NRW durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt

Wie wir bereits berichteten, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Zuständigkeit für die ärztliche Kenntnisprüfung und die ärztliche Eignungsprüfung in Nordrhein-Westfalen auf die Ärztekammern übertragen.

Bereits im Januar 2020 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Während im Bereich der Zahnheilkunde die zuständigen Kammern bereits mit der Durchführung der Kenntnisprüfung beauftragt waren, stand diese Regelung für den Bereich des ärztlichen Heilberufs noch aus. Zum 5. Februar 2021 hat nun das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW die Ärztekammer Westfalen-Lippe beauftragt, Kenntnis- und Eignungsprüfungen durchzuführen.

Kenntnis- und Eignungsprüfungen werden durchgeführt, wenn die zuständigen Stellen – in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster zuständig – einen Antrag auf Approbation prüfen und im Vergleich zum hiesigen Studien- und Ausbildungsstand Unterschiede bzw. Defizite feststellen, die durch den Nachweis von Kenntnissen in einer Prüfung geheilt werden können.

Von einer Kenntnisprüfung wird regelmäßig bei Ärztinnen und Ärzte gesprochen, wenn das in einem Drittstaat absolvierte Medizinstudium Unterschiede zum hiesigen Studium aufweist, die auch nicht durch eine dokumentierte Berufserfahrung ausgleichbar erscheinen. Die Kenntnisprüfung ist auch regelmäßig Mittel der Wahl, wenn ein Antragsteller keine entsprechenden Dokumente vorweisen kann.

Die Eignungsprüfung wird gewählt, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, deren nachträglicher Wissenserwerb in einer Prüfung nachgewiesen werden kann. Die Eignungsprüfung ist selten erforderlich. Sie bezieht sich nur auf Antragsteller aus dem europäischen Raum, bei denen die Anerkennung aufgrund von bestimmten Defiziten nicht auf Grundlage der europäischen Harmonisierungsgrundlage anerkannt wird.

Die Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Prüfung umfasst die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, auf bildgebende Verfahren, den Strahlenschutz sowie auf Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beziehen. Die Prüfung umfasst somit immer die Patientenvorstellung und das Prüfungsgespräch.

Gut zu wissen:

  1. Eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt immer über die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe ZAG.
  2. Die Prüfungsgebühr muss überwiesen sein.
  3. Es erfolgt eine Terminabstimmung und die Ladung zur Prüfung.
  4. Der mitgeteilte Prüfungstermin ist unbedingt wahrzunehmen. Nur im Ausnahmefall kann von diesem Termin abgewichen werden, über die möglichen Gründe einer akzeptablen Entschuldigung sollte man sich gut vorher informieren.
  5. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist unerlässlich. Das mibeg-Institut Medizin bereitet auf diese Prüfungen zielgerichtet vor und hat eine Reihe von passgenauen Seminaren hierzu entwickelt.

Die Ärztekammer ist sehr erfahren in der Durchführung von Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte und nimmt regelmäßig Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen ab.

Dass die Ärztekammer Nordrhein derzeit keine Kenntnis- und Eignungsprüfungen abnimmt, beruht auf einer entsprechenden Arbeitsteilung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen.

 

Modellprojekt EI-AP-K: Uniklinik Essen stellt Abschlussbericht des Projektes vor

Abschlussbericht EI-AP-K Universitätsklinikum EssenDie Universitätsmedizin Essen stellt aktuell einen umfassenden Abschlussbericht des Modellprojektes vor, das zur empathischen, interkulturellen Arzt-Patienten-Kommunikation (EI-AP-K) entwickelt worden ist.

Ausgangspunkt für das Modellprojekt war, dass Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit der höchsten Zuwanderungsrate ist und dass sich von daher viele Fragen zu einer gelingenden Kommunikation von Menschen aus verschiedenen Kulturräumen stellen. Einen zentralen Bereich dabei nehmen die Fragen zur medizinischen Versorgung ein.

Über 10.000 der nach Deutschland zugewanderten Ärztinnen und Ärzte sind in Krankenhäusern des Landes NRW tätig. Ihr Anteil liegt dabei in den verschiedenen Krankenhäusern zwischen 10 und 90 % des in der Patientenversorgung tätigen Personals. Die Versorgungsaufgaben, die sich diesen Mediziner:innen stellen, beziehen sich nicht nur auf Deutsch sprechende Patient:innen, sondern auch auf Patient:innen, die möglicherweise aus einem anderen Sprachkontext kommen, darunter auch aus einem Sprachkontext, der nichts mit dem Herkunftsland des Arztes zu tun hat. Dabei können zwischen Ärzt:innen und Patient:innen, aber auch innerhalb der ärztlichen Kommunikation Missverständnisse entstehen, selbst wenn alle im medizinischen Kontext sich auf die gemeinsame Basis der Verständigung in der deutschen Sprache einigen. Weiterlesen

Anne Bunte: »Für uns ist es schon die dritte Welle«

Dr. med. Anne Bunte im mibeg-Institut

Dr. med. Anne Bunte im mibeg-Institut

Dr. med. Anne Bunte ist Ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen und Radiologin mit hervorragender Expertise. Die vormalige Chefin des Kölner Gesundheitsamtes leitet das Gesundheitsamt in Gütersloh und ist mithin für die Öffentliche Gesundheit im Kreis Gütersloh zuständig.

Die Expertin war gewissermaßen genau zur Stelle, als umfassende Fachkompetenz in der Seuchenbekämpfung im Kreis Gütersloh gebraucht wurde, da die Corona-Pandemie besonders dort aufgrund der spezifischen Industrieansiedlung im Landkreis hohe Infektionszahlen nach sich zog. Von daher war Dr. Bunte im kontinuierlichen Krisenmanagement und musste nach der ersten Welle im Frühjahr direkt die zweite Welle meistern.

»Wir standen als Gesundheitsamt Gütersloh plötzlich in der New York Times und tauchten bei CNN auf. (…) Im Frühjahr sind wir mit den Strukturen gestartet, die wir für die Influenza- und Masern-Ausbrüche aufgebaut hatten. Schon damals haben wir festgestellt: Corona ist komplett anders. Seither haben wir ständig nachjustiert«, sagte Anne Bunte gegenüber der Süddeutschen Zeitung. »Wenn wir über die Lehren aus den ersten Wellen reden, muss man auch darüber sprechen, wie viel Föderalismus eine Pandemie-Strategie verträgt.«

Nun ist mit Anbruch der Herbst-Winter-Saison wiederum das Gesundheitsamt in Gütersloh besonders gefordert. Für umfassende und langfristige Strategien und eine bessere Ausstattung der Gesundheitsämter mit Ressourcen setzen sich auch die Ärztekammern, der Marburger Bund und der Landesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes NRW ein, alles Einrichtungen, in denen sich Dr. med. Anne Bunte in leitenden Funktionen engagiert.

Ärztekammerchef Hans-Albert Gehle betont: Alltagsmasken schützen und helfen

Vor dem Hintergrund der wieder stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und insbesondere auch in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, die Bevölkerung auf, die allgemeinen Schutzmaßnahmen uneingeschränkt zu befolgen. »Wir alle können durch unser Verhalten dazu beitragen, dass die zweite Corona-Welle baldmöglichst wieder gestoppt wird.« Dazu gehöre neben Abstandhalten und Hygienemaßnahmen wie Händewaschen auch das Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken. »Auch die Alltagsmasken helfen und schützen«, so Gehle.

Für Gehle ist die wissenschaftliche Evidenz für das Tragen von Alltagsmasken gegeben. Die systematische Analyse von über 200 Studien in der Fachzeitschrift »The Lancet« belege auch für einfache Masken einen Nutzen für den Träger und seine Umgebung, auch wenn FFP2-Masken effektiver seien. Bei der Frage nach der Wirksamkeit der verschiedenen Maskentypen müsse auch bedacht werden, wo sie verwendet werden. »Beim Umgang mit infektiösen Covid-Patienten in Kliniken und Praxen ist eine FFP2-Maske erforderlich. Im Alltag senken aber auch einfache Masken ein Übertragungsrisiko für alle Infektionskrankheiten. In Deutschland haben wir gerade in den Ballungszentren wie im Ruhrgebiet aktuell stark ansteigende Infektionszahlen. Das Tragen von Masken im Alltag hilft dabei, die Ausbreitung von Covid einzudämmen.«

Das Gesundheitssystem hingegen könne eine Versorgung der gesamten Bevölkerung mit FFP2-Atemschutzmasken gar nicht leisten, so Gehle. »Es sind einfach zu wenige davon vorhanden. Vorrangig gilt es, damit Risikogruppen wie ältere und kranke Menschen sowie medizinisches Personal, das sich um die Patientenversorgung kümmern muss, zu versorgen.« Es dürfe letztendlich nicht zu »Hamsterkäufen bei FFP2-Masken« kommen, weil man den Alltagsmasken die Wirksamkeit abspreche. Ein alleiniges Allheilmittel könne es nicht geben, vielmehr müsse man einen Mix aus Disziplin beim Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und flankierendem Schutz von Risikopatienten erreichen.

Karl-Josef Laumann, Hans-Albert Gehle und Rudolf Henke stellen das neue Freiwilligenregister des Landes NRW vor

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Quelle: MAGS

Ab sofort ist ein neues Internetportal freigeschaltet: das Freiwilligenregister des Landes NRW. Es richtet sich an Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen, also an Ärztinnen und Ärzte, an Pflegefachkräfte, Medizinische Fachangestellte und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe. Sie können sich alle auf freiwilliger Basis registrieren lassen, um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Das Register wird getragen durch die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Bei einer Verschärfung der epidemischen Lage sollen so die Einrichtungen des Gesundheitswesens personelle Unterstützung erhalten.

Dr. med. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, sagt: »Wir brauchen dann viele helfende Hände, die Hände von Krankenschwestern, Pflegekräften oder Medizinischen Fachangestellten im Team mit uns Ärzten.« Hilfsbereitschaft komme durch das Freiwilligenregister genau da an, wo sie gebraucht werde.

Ähnlich positiv äußert sich auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, über das neue Freiwilligenregister: »Lokale Ausbrüche wie in Coesfeld oder Rheda-Wiedenbrück zeigen, dass wir auch in den kommenden Monaten immer wieder in Lagen geraten können, in denen die Strukturen vor Ort von jetzt auf gleich Unterstützung von freiwilligen medizinischen und pflegerischen Fachkräften benötigen.«

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt das neue Internetangebot, damit das Land NRW für zukünftige Herausforderungen gut aufgestellt sei, und betonte, dass es wichtig sei, »die bestehenden Strukturen zu stärken und zusätzliche Versorgungsstrukturen zu schaffen. Ich appelliere daher an alle, die sich vorstellen können, im Fall der Fälle den Krisenstäben vor Ort zu helfen, sich zu registrieren.«

Das Internetportal wird durch die Ärztekammern gepflegt, und passgenau sollen Hilfsangebote und nachfragende Institutionen miteinander vermittelt werden.

Es ist vergleichbar dem ehrenamtlichen Hilfsangebot des mibeg-Instituts Medizin aufgebaut, das bei der sogenannten ersten Welle der Corona-Pandemie sehr schnell das Portal »Wir unterstützen gern« eingerichtet hatte, mit dem rund einhundert Fachkräfte aus Medizin und Pflege in ganz NRW vermittelt werden konnten. Wir freuen uns, dass die Ärztekammern nun im Verbund mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium eine dauerhafte Struktur mit der Einrichtung dieses Freiwilligenregisters schaffen.