Anerkennung: Ärztin

Übersicht der ärztlichen Fachsprachprüfungen in den Bundesländern

Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier ihren Beruf ausüben möchten, müssen eine ärztliche Fachsprachprüfung bestehen. Wenn sie den Antrag auf Approbation bei ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und die Voraussetzungen erfüllen, meldet die Behörde die Ärztinnen und Ärzte zur Fachsprachprüfung bei der zuständigen Landesärztekammer an.

Folgende Ärztekammern bieten eine Fachsprachprüfung an:

  • Baden-Württemberg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • Bayern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern
  • Berlin
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin
  • Brandenburg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg
  • Bremen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen
  • Hamburg
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg
  • Hessen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Rheinland-Pfalz
    Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen
  • Saarland
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder Sprachzertifikat
  • Sachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen

Lediglich die Ärztekammer Saarland verfügt über kein eigenes Prüfverfahren, aber dieses Bundesland akzeptiert ein Fachsprachzertifikat, das vor einer anderen Ärztekammer erfolgreich erworben wurde.

In allen Bundesländern sollten Prüfungsteilnehmer vor der medizinischen Fachsprachprüfung über ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat mindestens auf dem Level B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstituts verfügen.

 

Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.

  1. »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
  2. § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
  3. Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«

Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.

Poster Weg zur Anerkennung

Plakat »Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte«
Es gibt eine ständige Nachfrage nach unserem Informationsposter: Nun ist die neue Druckauflage da! Anerkennungsinteressierte, Anerkennungsberater und -beraterinnen, Arbeitsvermittlungsexpert/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter und Mitarbeite/innen in Kliniken können es selbstverständlich bei uns kostenfrei anfordern!

Das Poster »Der Weg zur ärztlichen Approbation« stellt Informationen zur raschen Anerkennung zur Verfügung und hilft, den eigenen Weg gut zu planen, um in Deutschland als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Das mibeg-Institut hat dieses »Anerkennungsposter« zusammen mit juristischen Experten im Bereich der Approbationsverfahren entwickelt.

This Poster is also available in English.

Qualifizierung für Klinik und Praxis: Fachsprachprüfung erfolgreich bestanden

Das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis ist ein Klassiker unseres Instituts, das seit Mai 1990 (!) ununterbrochen angeboten wird und mit dem sich bereits mehrere tausend Ärztinnen und Ärzte auf ihre Berufstätigkeit in Deutschland erfolgreich vorbereitet haben. Der aktuelle Lehrplan bereitet ausländische Ärztinnen und Ärzte zielgerichtet auf ihre Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen vor.

Wir freuen uns immer, wenn uns Teilnehmer mitteilen, dass sie gerade ihre Prüfung bestanden haben. Die Bestehensquoten sind hervorragend, nahezu 90 Prozent unserer ärztlichen Teilnehmer bestehen nach Seminaren des mibeg-Instituts die notwendigen Prüfungen und erhalten ihre Approbation.

Heute berichteten uns zwei Ärztinnen von ihrer erfolgreichen Prüfung, bedankten sich bei uns, bezogen Dr. Gudrun Franke, eine unserer herausragenden Dozentinnen für Allgemeinmedizin, in ihren Dank direkt mit ein und stellten sich spontan zum Foto auf.

Dr. med. Gudrun Franke, mibeg-Institut Medizin, und erfolgreiche Teilnehmerinnen des Seminars Qualifizierung für Klinik und Praxis

Dr. med. Gudrun Franke, mibeg-Institut Medizin, und erfolgreiche Teilnehmerinnen des Seminars Qualifizierung für Klinik und Praxis

Mehr als 5.000 ärztliche Fachsprachprüfungen in Westfalen-Lippe durchgeführt

Anfang 2014 hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe ärztliche Fachsprachprüfungen eingerichtet und seitdem kontinuierlich durchgeführt, um aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit zu bieten, ihre medizinischen Fachsprachkenntnisse darzulegen. Das erfolgreiche Prüfungsszenario umfasst sowohl mündliche als auch schriftliche Kommunikationsanteile und berücksichtigt das Gespräch mit dem Patienten gleichermaßen wie mit dem ärztlichen Fachkollegen.

Bis Anfang Juni 2019 sind seitdem 5.137 ärztliche Fachsprachprüfungen durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt worden. Dies berichtete Jürgen Herdt, Stabsstelle für Planung und Entwicklung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, kürzlich in einem Expertenseminar zum Approbationsrecht des mibeg-Instituts Medizin. Die Ärztekammer verfügt damit bei  Fachsprachenprüfungen über einen sehr großen Erfahrungsschatz. Die ärztliche Fachsprachprüfung in Nordrhein-Westfalen – in diesem Bundesland werden die Prüfungen von zwei Landesärztekammern abgenommen – gilt als etabliert, unabhängig und fachlich adäquat.

Durch die abnehmende Zahl der Krankenhäuser und die hohen Leistungsanforderungen der verbleibenden Kliniken entwickelt sich bei der Stellensuche die erfolgreich abgelegte Fachsprachprüfung vor einer anspruchsvollen Prüfungskommission zunehmend zum Bewerbungsvorteil: Es mehren sich Rückmeldungen, dass in Vorstellungsgesprächen gezielt gefragt wird: »In welchem Bundesland haben Sie Ihre Approbation erworben, und wo haben Sie Ihre Fachsprachprüfung abgelegt?«