Anerkennung: Anerkennung

»Beste Chirurgie ist mein Ziel«: Gelungene Integration als Arzt

»Man sitzt endlich im richtigen Zug und weiß, wohin es geht.« Der angehende Chirurg Malek Ernez wurde im mibeg-Institut durch das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« unterstützt.

»Man sitzt endlich im richtigen Zug und weiß, wohin es geht.« Der angehende Chirurg Malek Ernez wurde im mibeg-Institut durch das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« unterstützt.

Immer wieder haben wir gern Kontakt zu unseren Absolventinnen und Absolventen, die in ganz Deutschland arbeiten. Aktuell hatten wir Malek Ernez zu Gast, einen Arzt, der derzeit seine Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie im Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach absolviert unter der Leitung von Chefarzt Dr. med. Andreas Hecker, der zugleich Ärztlicher Direktor des Krankenhauses ist.

Spontan erklärte sich Malek Ernez zum Interview bereit und begrüßte zuvor seine Anerkennungsberaterin und Seminarleiterin Carina Schmidt vom mibeg-Institut. Der Arzt ist im Februar 2017 zum ersten Mal in unser Institut gekommen, um an einem Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« teilzunehmen. Carina Schmidt lacht bei der Erinnerung an dieses Informationsseminar und erinnert sich, dass der aus Tunesien kommende Arzt sehr, sehr viele Fragen zu seiner Anerkennung und zu seinen beruflichen Möglichkeiten stellte und es ganz genau wissen wollte, um direkt richtig durchzustarten in Deutschland.

anerkennung-nrw.de: Wie sieht Ihr Alltag aus?

Malek Ernez: Es gibt unglaublich viel zu tun. Vielleicht wirke ich ein bisschen müde, denn ich komme direkt aus dem Nachtdienst. Ich glaube, alle Assistenzärzte haben immer viel zu tun, und in der Chirurgie sind wir ganz besonders gefordert, auch in unseren Nachtdiensten. Ich habe einen sehr guten Start für meine ärztliche Berufslaufbahn in Deutschland im Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach nehmen können – bis die Corona-Pandemie begann.

Wie hat sich die Corona-Pandemie in der ersten Welle für Sie ausgewirkt?

Durch die Corona-Pandemie wurden wir alle noch mehr gefordert, und vieles ist aufwändiger und komplizierter geworden – Anforderungen, die sich an uns Ärzte und an Pflegekräfte stellen. Während der ersten Welle der Pandemie sind eine Reihe von angesetzten Operationen verschoben worden, da wir unsere Kapazitäten für die Covid-19-Patienten reserviert haben. Das hat für chirurgische Patienten durchaus Probleme bereitet, denn bei manchen sind die Eingriffe, die wir jetzt vornehmen können, aufgrund des verschlimmerten Krankheitsbildes schwieriger. Eine ganze Reihe von Menschen ist wegen der Corona-Pandemie nicht frühzeitig zum Arzt gegangen, und nun kommen sie häufig als Notfälle. Andererseits haben wir auch bei der ersten Welle manche chirurgischen Krankheitsbilder weniger gesehen, zum Beispiel Sportunfälle.

Was kennzeichnet Ihre Arbeitssituation?

Unser Krankenhaus ist gut aufgestellt, und zu unserem chirurgischen Team gehört auch eine ganze Reihe von Fachärzten, also sehr erfahrene Kollegen. Im Juni 2019 habe ich mit meiner Weiterbildung begonnen, und ich denke, ich werde noch gut vier Jahre vor mir haben. Beste Chirurgie ist mein Ziel. Ich führe ein Logbuch, das genau Auskunft gibt, was ich bereits als Chirurg kennengelernt habe. Wir haben eine sehr gute Unterstützung bei uns im Krankenhaus in der Weiterbildung und auch in der entsprechenden Zuteilung von Operationen. Somit ist es für mich auch eine sehr lernintensive Zeit.

Warum haben Sie sich für die Chirurgie entschieden?

Es war schon immer mein Wunsch, Chirurg zu werden, von Beginn an. Mein Vater ist Pädiater, und der hätte es auch gern gesehen, wenn ich ihm in die Pädiatrie gefolgt wäre. Aber ich bin immer schon handwerklich begeistert gewesen, und so stand für mich die Wahl der Chirurgie außer Frage. Schon während meines Studiums in Tunesien hat mir die Famulatur in Chirurgie am meisten Spaß gemacht. Ich habe auch während des Studiums Erfahrungen im Bereich der Inneren Medizin gesammelt, aber für mich war das nicht spannend im Vergleich zur Chirurgie. Hier gehöre ich hin als Arzt.

Warum haben Sie sich entschieden, nach Deutschland zu kommen?

Ein großer Vorteil in Deutschland ist es, dass sich der Arzt seine Spezialisierung selbst aussuchen kann. In Tunesien ist sowas alles vorgegeben und regelt sich über Abschlussnoten. Deutschland bietet viel mehr Möglichkeiten, und hier kann man viel flexibler agieren. Natürlich ist es naheliegend zu überlegen, auch nach Frankreich zu gehen, da die französische Sprache viel vertrauter ist. Aber ich fand es richtiger, nach Deutschland zu gehen.

Malek Ernez im mibeg-Institut

Wie war Ihr Start in Deutschland?

Zunächst bin ich nach Deutschland zwei Monate zum »Testen« gekommen, ich wollte schauen, ob ich die deutsche Sprache lernen kann, ob es nicht zu schwer wird. Und ich wollte ausprobieren, welche Chancen ich hier habe. Letztlich habe ich Deutsch gelernt wie die Medizin im Studium: Ich war jeden Tag in der Bibliothek und habe von morgens bis abends gelernt.

Welche Schritte haben Sie zur Anerkennung unternommen?

Wenn man wie ich aus dem Ausland kommt, ist der Anerkennungsprozess sehr schwierig zu verstehen.

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Berufliche Anerkennung für Physiotherapeuten: Nächste Qualifizierung startet am 5. Oktober 2020

Praxisseminar Physiotherapie zur Vorbereitung auf die Anerkennung als PhysiotherapeutDie Qualifizierung »Praxisseminar Physiotherapie« bereitet zielgerichtet auf die Berufszulassung als Physiotherapeut vor und richtet sich an alle, die einen entsprechenden Berufsabschluss oder ein entsprechendes Studium im Ausland erfolgreich absolviert haben und nun in Deutschland arbeiten möchten. Das nächste Praxisseminar Physiotherapie startet am 5. Oktober 2020 in Herne und wird gemeinsam  mit den Physio­therapie­experten von bene+ durchgeführt. Es kann zu 100% öffentlich gefördert werden.

Eine viermonatige Theoriephase umfasst alle wichtigen Themen, die zur Anerkennung benötigt werden. Im Anschluss kann optional entweder ein dreimonatiges oder ein sechsmonatiges Praktikum gewählt werden, das durch erfahrene Physiotherapeut/innen begleitet wird. Die Dauer des Praktikums hängt von dem im Anerkennungsbescheid gefassten Zeitraum des individuellen Anpassungslehrgangs ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars findet ein Abschlussgespräch nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten statt. Nach Abschluss des Seminars haben die Teilnehmer/innen die wesentlichen Voraussetzungen für die Berufszulassung als Physiotherapeut/in erreicht.

Wenn Sie am Seminar teilnehmen wollen, nehmen Sie bitte mit dem mibeg-Institut Medizin Kontakt auf.

Wie kann ich einen akademischen Grad, den ich im Ausland erworben habe, in Deutschland führen?

Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule einen Doktortitel oder einen akademischen Grad zum Abschluss Ihres Studiums erworben haben (z.B. »Diplom-Chemikerin [Dipl.-Chem.]«, »Bachelor of Arts [BA]«, »Master of Science [MSc]«, »Doctor Medicinae [Dr. med.]«), können Sie diesen Grad in Deutschland führen. Allerdings sind dabei besondere landesrechtliche Regelungen zu befolgen.

Für Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Hinweise zur Führung ausländischer Hochschulabschlüsse und Grade veröffentlicht. Zwischen der Führung eines akademischen Titels oder Grades, der an einer zugelassenen und anerkannten Hochschule im Ausland erworbenen wurde, und der beruflichen Anerkennung ist grundsätzlich zu unterscheiden. Unser Artikel geht hier nur auf das Führen eines akademischen Titels oder Grades ein.

Wenn es eine geschützte Berufsbezeichnung oder ein reglementierter Beruf ist, kann die Berufsbezeichnung nur nach Anerkennung geführt werden, beispielsweise Arzt oder Ärztin. Für die berufliche Anerkennung ist in Nordrhein-Westfalen bei Gesundheitsberufen die Bezirksregierung zuständig.

Ein Hochschulgrad aber kann geführt werden, ohne dass ein Zustimmungsverfahren durchlaufen wird. D.h. nicht das Ministerium entscheidet, ob der Titel, beispielsweise »Chemiker B.A.« geführt wird, sondern der Titelinhaber selbst.

»Die Inhaberin oder der Inhaber eines Grades muss selbst entscheiden und dies in jeder Hinsicht verantworten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Führung eines Grades in der von der Inhaberin/dem Inhaber des Grades gewünschten Form erfüllt sind.

Für die Führbarkeit eines Grades, Hochschultitels und einer Hochschultätigkeitsbezeichnung sind im Wesentlichen folgende Grundsätze zu beachten:

  • Die verleihende Institution muss nach dem Recht des Herkunftslandes eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule sein.
  • Der Grad muss aufgrund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von der Hochschule verliehen worden sein. Damit ist insbesondere die Führung von Graden unzulässig, die als Gegenleistung für eine finanzielle Zuwendung verliehen wurden, sogenannter Titelkauf.
  • Bei der Führung des ausländischen Grades muss grundsätzlich die verleihende Institution in Klammern angegeben werden, zum Beispiel ›Master of Arts (Harvard University)‹, ›kandydat medycnych nauk (Nationale Universität für Medizin Charkiw)‹.
  • Bei Abschlüssen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und bei einigen ausgewählten Doktorgraden aus anderen Staaten kann der Klammerzusatz mit dem Namen der verleihenden Hochschule / Institution entfallen. Einzelheiten finden Sie hierzu in der Verordnung über die Führung von akademischen Graden und von Bezeichnungen im Hochschulbereich (Doktorverordnung) vom 31. März 2008 (GV. NRW. 2008, S. 375), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Februar 2015 (GV. NRW. 2015, S. 223).
  • Grade aus fremden Schriftarten wie Griechisch, Arabisch, Chinesisch etc. dürfen in die lateinische Schrift übertragen werden. Es darf die im Herkunftsland zugelassene oder – soweit keine solche besteht – dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden.
  • Informationen zu staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, ausländischen Abschlüssen und Graden, Hochschultiteln und -tätigkeitsbezeichnungen, deren Übersetzungen und Abkürzungen finden Sie in der Datenbank Anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Umwandlung eines ausländischen Grades in einen entsprechenden inländischen Grad ist nach § 69 Abs. 2 Satz 5 HG nicht zulässig. Dieses gilt auch für Abkürzungen.«

Titelmissbrauch ist strafbar. Ein Missbrauch liegt auch dann vor, wenn beispielsweise bei einem medizinischen Doktorentitel die verleihende Universität des Auslandes nicht mitgeführt, sondern einfach die Abkürzung »Dr. med.« verwandt wird.

Insgesamt sollte der Titelinhaber äußerst sorgfältig mit der Führung des Titels umgehen, gerade als Kennzeichen seiner akademischen Qualifikation.

Unseriöser Umgang mit Titeln zu Werbezwecken kommt immer wieder vor, auch in sogenannten »Grauzonen«, wenn sich jemand als »Prof. Dr. med.« vorstellt, aber nicht als Professor in Lehre und Forschung an einer medizinischen Fakultät einer hiesigen Universität ein medizinisches Fachgebiet vertritt.

Ärztliche Approbation: Gezielte Vorbereitung durch das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis

Vorbereitung auf die Approbation: Qualifizierung für Klinik und Praxis

Ärztinnen und Ärzte bereiten sich im mibeg-Institut auf die Erlangung der Approbation vor

Lehren und Lernen geschieht zur Zeit im mibeg-Institut unter einem ganz besonderen Hygienekonzept. Die Corona-Pandemie macht es erforderlich, dass Abstand gehalten und Mund-Nasen-Schutz getragen wird, besondere Vorkehrungen auch für die Handhygiene bereitgestellt und die üblichen Regelungen zur Vermeidung von Infektionen eingehalten werden.

Für unsere Dozent/innen und Teilnehmer/innen ist dies alles ohnehin selbstverständlich, da sie als Ärztinnen und Ärzte hierzu über besonderes Fachwissen verfügen.

Dass das gemeinsame Lehren und Lernen nach wie vor viel Freude bereitet, zeigt unsere spontane Aufnahme vor unserem Institut. Alle Ärztinnen und Ärzte bereiten sich mit dem Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis auf die Fachsprachprüfung vor ihrer jeweiligen Landesärztekammer und auf die Kenntnisprüfung vor, die durch das Landesprüfungsamt organisiert wird.

Gut ausgebildete und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Ärztinnen und Ärzte sind gerade in einer Pandemie-Situation besonders wichtig. Deshalb ist die rasche Erlangung der Approbation der beste Weg, sich an der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung in Deutschland zu beteiligen.

Die Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich mit viel Engagement am Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis und freuen sich auf das Arbeiten in Kliniken im gesamten Bundesgebiet.

Die Bundesregierung informiert: Zusammen gegen Corona; © Bundesministerium für Gesundheit

Die Bundesregierung informiert: Zusammen gegen Corona; © Bundesministerium für Gesundheit

Neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein in Kraft getreten

Ärztinnen und Ärzte, die sich in Deutschland spezialisieren zum Facharzt bzw. zur Fachärztin, folgen bei dem Erwerb der Gebietsbezeichnung genau definierten Weiterbildungsrichtlinien und einer Weiterbildungsordnung. Für die Ärztekammer Nordrhein ist die neue Weiterbildungsordnung am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.

Die Weiterbildungsordnung legt fest, welche Gebietsbezeichnungen und welche Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen erworben werden können. Ein Beispiel für die Gebietsbezeichnung ist die Innere Medizin mit dem Facharzttitel »Innere Medizin und Kardiologie«.

Die Weiterbildungsordnung legt auch fest, welche Zusatz-Weiterbildungen erworben werden können. Ein Beispiel für eine ärztliche Zusatzbezeichnung ist die Medizinische Informatik.

Ein klares Plädoyer für eine wissenschaftliche Medizin legt die nordrheinische Ärzteschaft, darin anderen Kammern im Bundesgebiet folgend, mit der Streichung der Homöopathie als Zusatzbezeichnung ab. Zwischen der Abrechenbarkeit von Gebühren und der Wissenschaftsredlichkeit als Anspruch gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen in der Medizin. Neben der klaren medizinischen Wissenschaftsfundierung der Weiterbildungsordnung und der Weiterbildungsrichtlinien insgesamt bleiben bei zwei Zusatz-Weiterbildungen zukünftig noch Fragen zu klären. Hierzu gehört sicherlich aus Sicht der Evidenzbasierten Medizin auch die Pflaumenblütenhämmerchen-Therapie.

Eine Weiterbildungsordnung wird von der jeweiligen Landesärztekammer erlassen. Die Regelungen können in den einzelnen Kammergebieten voneinander abweichen, orientieren sich aber generell an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Wie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte ihre Gebietsbezeichnung erwerben können, zeigen wir in unserem Artikel »Anerkennung eines im Ausland erworbenen Facharzttitels« auf.