Anerkennung: Arbeitsagenturen

Anerkennung Physiotherapie: Alle haben bestanden!

Wir freuen uns sehr über den Erfolg unserer Absolventinnen und Absolventen: Auch in der aktuellen Weiterbildung Praxisseminar Physiotherapie, die das mibeg-Institut zusammen mit der Physiotherapeutengemeinschaft bene+ durchgeführt hat, sind alle Teilnehmenden in Theorie und Praxis gut auf ihre Berufszulassung vorbereitet worden und haben die Abschlussprüfungen bestanden.

Viele Arbeitgeber im Bereich der Physiotherapie freuen sich nun auf ihre neuen Mitarbeiter/innen, die über eine Berufszulassung für Physiotherapie in Deutschland verfügen.

Und das neue Seminar ist bereits an den Start gegangen. Vier Monate Theorie bilden umfänglich alle wesentlichen Theorie-Inhalte ab, die in den Anerkennungsbescheiden gefordert werden. Je nach Bescheid kommen dann noch angeleitete Praxisphasen hinzu. Die Seminargebühren können zu 100 Prozent über Bildungsgutschein gefördert werden.

Die Bewerber/innen für dieses Seminar konnten wiederum sehr gut durch Anerkennungsberatung, Jobcenter und den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden.

Als besondere Hürde erwies sich allerdings wiederum, einen Termin bei der zuständigen Deutschen Botschaft im Herkunftsland oder einen Termin bei der Ausländerbehörde in Deutschland zu bekommen.

Zahlreiche Anerkennungssuchende und viele Arbeitgeber wenden sich an das mibeg-Institut, teilweise werden wir auch recht ungehalten mit Kritik belegt (»Wenn es schwierig wird, lassen sie dich im Stich«), dabei können weder das mibeg-Institut noch eine Arbeitsagentur, ein Jobcenter oder ein zukünftiger Arbeitgeber Einfluss nehmen auf die Arbeitsweise der Deutschen Botschaften oder der Ausländerbehörden, die offenbar nur über eine geringe Personalkapazität verfügen. Hier sind die Ministerien gefordert, Abhilfe zu schaffen, die Frage richtet sich also an die Politik, wie Anerkennungsverfahren verbessert werden können, da sie sich offensichtlich immer noch unverhältnismäßig schwierig gestalten.

Karl-Josef Laumann: Modellprojekt Familienlotsinnen ist ein großer Erfolg

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

In die Regelförderung wird ein Modellprojekt überführt, das im Herbst 2018 gestartet wurde. Zwei Familienlotsinnen unterstützten in Duisburg und Gelsenkirchen zwei Jahre lang die Integration von geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern. »Die Familienlotsinnen haben einen wertvollen Beitrag zur Integration der Frauen und damit der ganzen Familie in die Gesellschaft geleistet. Aus meiner Sicht ist das ein Ansatz, der die Integration geflüchteter Frauen oder anderer schwer erreichbarer Zielgruppen auch in anderen Kommunen gut unterstützen kann«, so der Arbeits-, Gesundheits- und Sozialminister des Landes NRW, Karl-Josef Laumann.

Der Minister betont, dass die Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung und Arbeit immer besser gelinge, dass es aber nach wie vor eine Aufgabe sei, geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern für den Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Das Modellprojekt Familienlotsinnen im Ruhrgebiet wurde von der RAG-Stiftung gefördert und in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Duisburg und dem Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen realisiert. Nun wird es im Rahmen der SGB-II-Regelförderung der Jobcenter dauerhaft angeboten.

Weitere Integrationsprojekte sind bereits erfolgreich in die Regelförderung überführt. Hierzu zählen insbesondere Anerkennungsqualifizierungen, die in der Startphase durch das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ (IQ Netzwerk) gefördert wurden und nun in Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen und Jobcentern über Bildungsgutscheine realisiert werden.

Ärztliche Approbation: Gezielte Vorbereitung durch das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis

Vorbereitung auf die Approbation: Qualifizierung für Klinik und Praxis

Ärztinnen und Ärzte bereiten sich im mibeg-Institut auf die Erlangung der Approbation vor

Lehren und Lernen geschieht zur Zeit im mibeg-Institut unter einem ganz besonderen Hygienekonzept. Die Corona-Pandemie macht es erforderlich, dass Abstand gehalten und Mund-Nasen-Schutz getragen wird, besondere Vorkehrungen auch für die Handhygiene bereitgestellt und die üblichen Regelungen zur Vermeidung von Infektionen eingehalten werden.

Für unsere Dozent/innen und Teilnehmer/innen ist dies alles ohnehin selbstverständlich, da sie als Ärztinnen und Ärzte hierzu über besonderes Fachwissen verfügen.

Dass das gemeinsame Lehren und Lernen nach wie vor viel Freude bereitet, zeigt unsere spontane Aufnahme vor unserem Institut. Alle Ärztinnen und Ärzte bereiten sich mit dem Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis auf die Fachsprachprüfung vor ihrer jeweiligen Landesärztekammer und auf die Kenntnisprüfung vor, die durch das Landesprüfungsamt organisiert wird.

Gut ausgebildete und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Ärztinnen und Ärzte sind gerade in einer Pandemie-Situation besonders wichtig. Deshalb ist die rasche Erlangung der Approbation der beste Weg, sich an der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung in Deutschland zu beteiligen.

Die Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich mit viel Engagement am Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis und freuen sich auf das Arbeiten in Kliniken im gesamten Bundesgebiet.

Die Bundesregierung informiert: Zusammen gegen Corona; © Bundesministerium für Gesundheit

Die Bundesregierung informiert: Zusammen gegen Corona; © Bundesministerium für Gesundheit

Fortbildung zu den Anerkennungsverfahren ausländischer Gesundheitsfachkräfte

Für Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken bietet das mibeg-Institut am 9. Oktober 2019 eine eintägige Fortbildung an.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren u.a. RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, und die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.