Anerkennung: Anerkennung

Ein Himmel voller Geigen 🎻🎻🎻

Ein Himmel voller Geigen
»L’appréciation est une chose merveilleuse; elle fait de l’excellence chez les autres une qualité qui rejaillit sur nous tous,« * schreibt Voltaire. Und die wunderbarste Anerkennung 🏆 ist, wenn zwei Menschen ja zueinander sagen. 💕 Ihr lieben Zwei 😍😍, wir wünschen Euch ganz herzlich alles Liebe ❤️❤️ und Gute ☘️☘️☘️ auf Eurem gemeinsamen Weg 👫, habt weiterhin so viel Freude 🙂 und Vertrautheit 🤝 miteinander und eine Zukunft ⛩️ 🌈 , in der alle Eure Wünsche 👶👶👶 in Erfüllung gehen. 🎲 🍀

Wir freuen uns riesig auf das Feiern 💐🥂🎂 mit Euch,🎼🎶🎶🎶

herzlichst

das Team vom mibeg-Institut 🎓

* »Anerkennung ist ein wundersam Ding: Sie bewirkt, daß das, was an anderen hervorragend ist, auch zu uns gehört.«

Diskriminierung und Missstände in der Pflege: »Auch Bewerber mit Migrationshintergrund werden nicht weggeschickt«

PresseschauDas Zitat mit der offen diskriminierenden Aussage stammt aus der Sächsischen Zeitung vom 12. Dezember 2019 und ist einem Artikel über die Personalgewinnung einer privaten Pflegeheimkette entnommen.

Die Pflegeheimkette selbst ist permanent in der Presse, und der Kontext ist meistens negativ. Aktuell lauten die Schlagzeilen, die Staatsanwaltschaft ermittele wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung in 25 Fällen. Die »Fälle« sind verstorbene Bewohner eines Altenpflegeheims, die, so der Gegenstand der Ermittlung, möglicherweise nicht ausreichend Fürsorge und Schutz erfahren haben. Auch die Heimleitung steht in der Kritik, Fragen nach einer ausreichenden Qualifikation werden laut.

Das Pflegeheim selbst gehört zur selben Kette wie das Haus, das die Sächsische Zeitung beschreibt, und seit Jahren werden in zahlreichen Heimen dieses Pflegeheimbetreibers öffentlich Mängel aufgezeigt. So berichtete das ZDF bereits ausführlich über unmenschliche Bedingungen in Altenheimen und über »Rendite um jeden Preis«. Die besagte private Altenheimkette wird von einem Finanzinvestor betrieben, der seinen Hauptsitz nicht in der Europäischen Union hat.

Solche Geschäftsmodelle führen das Bemühen um Personalgewinnung und dauerhafte Personalverstärkung ad absurdum. Die Politik auf Landes- und Bundesebene hat das Problem längst erkannt. Beim Pflegepersonal-Stärkungsgesetz steht das Bemühen um verbesserte Arbeitsbedingungen und die Gewinnung von Pflegepersonal bereits programmatisch im Gesetzestitel.

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit © BMG/Xander Heinl (photothek.net)

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit © BMG/Xander Heinl (photothek.net)

Hier ist politisches Handeln erforderlich, das dieses Ausbeutungssystem von Patienten und Pflegekräften beendet. Ein solches Handeln könnte auch den oben zitierten Diskriminierungen ein Ende setzen, mit denen die Gewinnung zukünftiger Pflegekräfte konterkariert wird, zumal mit Mitteln des Steuerzahlers Pflegekräfte auch im Ausland gewonnen werden sollen, während sich die Finanzinvestoren von Pflegeheimen mit Steuersparmodellen außerhalb unseres Landes organisieren.

GQMG fordert in einem Positionspapier verbesserte Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachkräften

GQMG Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der GesundheitsversorgungEin Positionspapier mit glasklaren Forderungen hat die GQMG-Arbeitsgruppe Pflege und Qualität unter der Leitung von Vivienne Thomas, Armin Hauss und Vera Lux vorgelegt. Vera Lux gehört dem Vorstand der GQMG an und ist deren stellvertretende Vorsitzende.

Die GQMG legt einen 13 Punkte umfassenden Katalog vor, der nicht nur einheitliche und standardisierte Verfahren zur Ermittlung der Sprachkompetenz fordert, sondern auch, dass Sprachprüfungen auf die Pflegekammern zu übertragen sind. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz müsse durch qualifizierte Praxisanleiter/innen erfolgen. Aus dem Ausland kommende Pflegefachpersonen müssten im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden. Fachliche wie sprachliche Anerkennung hätten einheitlichen Kriterien zu folgen.

Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachpersonen auseinandergesetzt und betont, dass bei dem hohen Bedarf an Pflegefachpersonen es jedoch »Anlass zur Sorge (gibt), dass es mehr um Quantität als um Qualität geht. Die Anforderungen an die Sprachkompetenz werden eher abgesenkt, um die Anwerbung und Berufsanerkennung ausländischer Pflegefachpersonen schneller zu realisieren. Aufgrund der prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland ist die Rekrutierung ausländischer Pflegefachpersonen zu einem attraktiven Geschäftsmodell für Vermittler geworden.«

Von diesem Geschäftsmodell wollen nicht zuletzt auch zahlreiche Sprachvermittler profitieren, die teilweise nicht einmal über eine akademische Sprachvermittlungskompetenz im Bereich der Germanistik verfügen. In Schnellkursen ernannte Lehrer/innen für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache sind neben qualifiziert ausgebildeten Sprachlehrer/innen auf einem Markt unterwegs, in dem die Zielgruppen Medizin und Pflege eine besondere Bedeutung haben. Fachbegriffe in Medizin und Pflege werden häufig von Sprachvermittlern gelehrt, die selbst nicht über Berufsabschlüsse und -erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. In der Folge sind nicht nur skurril anmutende Lehrbücher entstanden, sondern es werden auch Kurse durchgeführt, die zeitlich unzumutbar rund um die Dienstzeiten von hart arbeitenden Pflegehelfern organisiert werden und Zertifikate nach sich ziehen, die ihr Geld nicht wert sind.

Mit dem Positionspapier der GQMG wird deutlich, dass es zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflege höchste Zeit ist, hier entsprechende Qualitätsstandards zu schaffen.

Die Forderungen der GQMG im Einzelnen:

  1. Die Anerkennung von international erworbenen Bildungsabschlüssen muss nach (bundes-)einheitlichen Kriterien erfolgen.
  2. Zur Berufsanerkennung als Pflegefachperson ist das Sprachniveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich.
  3. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens müssen die pflegerischen und medizinischen Fachtermini geprüft und in die Bewertung der Sprachkompetenz aufgenommen werden.
  4. Für die Sprachkompetenzprüfung ist ein einheitliches und standardisiertes Verfahren zu entwickeln und anzuwenden.
  5. Die Prüfung der Sprachkompetenz ist auf die Pflegekammern zu übertragen. In Bundesländern, wo noch keine Pflegekammer existiert, soll das Land dafür eine zentrale Stelle einrichten.
  6. Sprachschulen müssen eine Zertifizierung bzw. Akkreditierung nachweisen.
  7. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss durch qualifizierte Praxisanleiter erfolgen.
  8. Für die Begleitung während der Anerkennungsphase in der jeweiligen pflegerischen Einrichtung sind qualifizierte Praxisanleiter freizustellen.
  9. Arbeitgeber müssen sprachliche Qualifizierungsangebote bereitstellen, um die sprachliche Qualifikation der internationalen Pflegefachpersonen weiter zu entwickeln und langfristig zu sichern.
  10. Zur Bindung von zugewanderten Pflegefachpersonen müssen Arbeitgeber spezifische, auf den Beruf und das soziale Umfeld ausgerichtete Integrationskonzepte entwickeln.
  11. Internationale Pflegefachpersonen müssen im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden.
  12. Bereitstellung finanzieller Mittel für eine wissenschaftliche und praxisbezogene Forschung im Hinblick auf effektive Maßnahmen zu Rekrutierungs- und Bindungsaspekten sowie zu den Auswirkungen auf die pflegebedürftigen Menschen und Outcomes seitens der Politik.
  13. Einsatz von strukturierten Arbeitshilfen wie z.B. SBAR (Holtel et al. 2015) für eine zielgerichtete Kommunikation.

Approbationserteilung ab sofort in NRW durch die Bezirksregierung Münster

Bezirksregierung MünsterAb dem 1. Juli 2020 ist die Bezirksregierung Münster für alle Approbationsverfahren zuständig, soweit der Abschluss innerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Drittländern erworben wurde.

Für alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die im Ausland ihren Abschluss erworben haben und ihren Beruf in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ist ab sofort ausschließlich die Bezirksregierung Münster zuständig.

Wenn bereits vor diesem Datum bei einer anderen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen der Antrag gestellt worden ist, wird die Akte mit allen eingereichten Unterlagen an die Bezirksregierung Münster übersandt.

Bei entsprechenden Rückfragen wendet man sich ab sofort an die zuständige Bezirksregierung in Münster. Die Bezirksregierung Münster ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 / Approbation
Domplatz 1–4
48143 Münster
Tel.: 0251-411 2400
E-Mail: zag@brm.nrw.de

Neue Seminare für ausländische Pflegekräfte: Rasche Vorbereitung auf die Berufszulassung in Deutschland

Am 31. August 2020 startet erneut das Praxisseminar Pflege, mit dem sich aus dem Ausland kommende Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gezielt auf die Kenntnisprüfung vorbereiten können. Das durch das mibeg-Institut entwickelte Konzept ist bereits in Zusammenarbeit mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen umgesetzt worden. Die Absolvent/innen zeichneten sich durch eine besonders hohen Erfolgsquote bei den Kenntnisprüfungen aus.

Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte der bereits für März geplante Kursstart nicht erfolgen. Alle Pflegekräfte und Dozent/innen wurden an anderer Stelle gebraucht. Nun freuen sich alle Beteiligten auf den Kursstart am 31. August unter Leitung von Pflegeschulleiter und Geschäftsführer Reinhard Dummler. Die sechsmonatige Ausbildung in Theorie und Praxis findet in Essen statt, und dort wird auch am Ende des Kurses die Kenntnisprüfung abgenommen.

Interessent/innen können sich ab sofort im mibeg-Institut melden.