Anerkennung: Anerkennungsberatungsstellen

Anerkennungszuschuss: Neue Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen aktualisiert, neu gefasst und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Nach dieser Förderrichtlinie können Fachkräfte einen Anerkennungszuschuss erhalten, insbesondere diejenigen, die ein niedriges Einkommen haben, nicht erwerbstätig sind oder unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten.

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Anerkennungssuchende sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhalten bzw. ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Ebenso ist eine Negativbescheinigung beizubringen, die besagt, dass nicht andere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung diesbezüglich in Anspruch genommen werden. Anerkennungsinteressierte, die einen solchen Förderzuschuss erhalten wollen, müssen über eine sogenannte zuleitende Stelle ihren Antrag auf Förderung stellen.

Wenn Sie einen Förderantrag stellen wollen, wenden Sie sich am besten an die nächste Anerkennungsberatungsstelle. Anerkennungsberatungsstellen finden Sie über anerkennung-in-deutschland.de oder speziell für Nordrhein-Westfalen über diesen Link. Selbstverständlich werden Sie auch durch das mibeg-Institut beraten.

Der Anerkennungszuschuss wird maximal in Höhe von 600 € pro Person gewährt und muss mindestens 100 € betragen. Die Kosten müssen nachgewiesen werden durch entsprechende Belege, sie können im genannten Rahmen zu 100 Prozent erstattet werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Gebühren und Auslagen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens (z.B. Kosten für Gutachten)

Der genaue Text der Bekanntmachung ist beim BMBF unter diesem Link zu finden.

Programm IQuaMed: Anerkennungsqualifizierungen 2019 starten

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier zu leben und zu arbeiten, müssen sich wie alle weiteren Angehörige reglementierter Gesundheitsberufe ihren Beruf anerkennen lassen. Zuvor müssen die fachsprachlichen Kenntnisse, teilweise aber auch die fachlichen Kenntnisse auf die Gleichwertigkeit hin geprüft und sogenannte Anerkennungsprüfungen absolviert werden. Das mibeg-Institut Medizin bereitet mit vielen Partnern aus dem Gesundheitswesen auf diese Anerkennung vor.

Ab dem 8. Januar starten wieder unsere Informationsseminare »Wege zur Anerkennung«. Hier beraten wir Interessentinnen und Interessenten, wie sie ihre berufliche Anerkennung erreichen können, welche Schritte erforderlich sind und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Auf diesen Informationsseminaren erfahren Sie zugleich, welche Qualifizierung für Sie richtig ist, um schnellstmöglich Ihre berufliche Anerkennung zu bekommen.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Zugleich sagen wir allen Absolventinnen und Absolventen herzlichen Dank, die sich über den Jahreswechsel bei uns mit netten Mails gemeldet haben und gratulieren noch einmal ganz herzlich denjenigen, die bereits erfolgreich in ihrem Beruf arbeiten können.