Anerkennung: Berufsanerkennungsverfahren

Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bei Gesundheitsfachkräften?

Bundesinstitut für Berufsbildung BIBBErnüchternde Ergebnisse zeigen die ersten Daten einer Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf: Bei den reglementierten Berufen ist bei einigen EU-Abschlüssen ohnehin eine automatische Anerkennung gegeben, hier wurden knapp 90 Prozent binnen drei Monaten beschieden. Ganz anders sieht es bei den Gesundheitsberufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden können, wie das etwa regelmäßig bei Nicht-EU-Abschlüssen der Fall ist. Hier dauert das Verfahren im Durchschnitt 15 Monate, aber häufig warten Interessenten viel länger auf ihre Anerkennung. Das BIBB hält fest:

Von den reglementierten Berufen, bei denen die Anerkennung zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung ist, wie bei Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegefachleuten, können einige EU-Abschlüsse automatisch anerkannt werden. Dies beruht darauf, dass innerhalb der EU die Ausbildungsordnungen aneinander angeglichen sind. 2020 wurden 87 Prozent binnen drei Monaten beschieden (+7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2017).

Anders sah es bei den Verfahren zu den reglementierten Berufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden. Den meisten dieser Verfahren liegen Abschlüsse zugrunde, die außerhalb der EU erworben wurden. Die Quote der in vier oder weniger Monaten beschiedenen Verfahren blieb hier konstant bei knapp 75 Prozent, zudem wurden deutlich mehr Verfahren beschieden. Bei einem großen Teil dieser Verfahren enthielt der erste Bescheid allerdings die Auflage, an einer Ausgleichsmaßnahme teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Aus Sicht der Antragstellenden verlängerte sich dadurch im Vergleich zur reinen Bearbeitungszeit das Verfahren: im Durchschnitt dauerte es zuletzt rund 15 Monate, in vielen Fällen auch deutlich länger.

Hier zeigt sich für Deutschland ein gravierender Handlungsbedarf, und viele Anerkennungssuchende und Arbeitgeber fragen zurecht, wie es nach den millionenschweren Programmen, die über viele Jahre aufgelegt worden sind, zu einem solchen negativen Ergebnis kommen kann.

Das Wort Fachkräftemangel ist schließlich in aller Munde und kann nicht nur zur Neuauflage von immer wieder ähnlichen Projekten führen, die immer gleiche Strukturen in bestimmten Organisationen mit öffentlichen Mitteln bedienen.

Die Forderungen des mibeg-Instituts sind wiederholt vorgebracht worden

Gefragt sind einfache, klare Zuständigkeiten, die gleich in allen Bundesländern greifen, genügend Personal- und Sachmittelressourcen bei den zuständigen Stellen, weg von der Projektmittelförderung hin zu der Verstetigung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Dabei sollten die Beratungsangebote über die Bundesagentur für Arbeit dauerhaft und professionell erfolgen und die Qualifizierungsangebote in den Bundesländern – am Bedarf orientiert – mit einem langfristig abgesicherten Planungshorizont möglich sein.

Es zeigt sich: Der Markt regelt nicht alles

In bestimmten Regionen gibt es ein Überangebot an Beratung und Qualifizierung, in anderen Bereichen bestehen keine Angebote. Und nein, es kann bei hochspezialisierten Berufen vom Arzt bis zur Hebamme, von der Apothekerin bis zum Ergotherapeuten, nicht landauf landab „vor Ort“ immer dann ein Angebot gemacht werden, wenn es gerade gebraucht wird, sondern es müssen Lernorte geschaffen werden, wo eine notwendige sprachliche, fachsprachliche und fachliche Qualifizierung zur direkten beruflichen Anerkennung, also zur Berufszulassung oder Approbation führt. Wie soll Deutschland für Gesundheitsfachkräfte attraktiv sein, wenn alleine der Antrag auf Berufsanerkennung im Durchschnitt über 15 Monate dauert? Und wenig hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Fördermittel für Deutschkurse im Ausland zusammengestrichen werden, was derzeit die Goethe-Institute beklagen.

Bundesagentur für Arbeit legt fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz vor

Die Bundesagentur für Arbeit hat für Beraterinnen und Berater umfangreiche fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung vorgelegt. Die PDF ist hier abrufbar.

Anerkennungszuschuss: Neue Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen aktualisiert, neu gefasst und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Nach dieser Förderrichtlinie können Fachkräfte einen Anerkennungszuschuss erhalten, insbesondere diejenigen, die ein niedriges Einkommen haben, nicht erwerbstätig sind oder unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten.

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Anerkennungssuchende sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhalten bzw. ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Ebenso ist eine Negativbescheinigung beizubringen, die besagt, dass nicht andere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung diesbezüglich in Anspruch genommen werden. Anerkennungsinteressierte, die einen solchen Förderzuschuss erhalten wollen, müssen über eine sogenannte zuleitende Stelle ihren Antrag auf Förderung stellen.

Wenn Sie einen Förderantrag stellen wollen, wenden Sie sich am besten an die nächste Anerkennungsberatungsstelle. Anerkennungsberatungsstellen finden Sie über anerkennung-in-deutschland.de oder speziell für Nordrhein-Westfalen über diesen Link. Selbstverständlich werden Sie auch durch das mibeg-Institut beraten.

Der Anerkennungszuschuss wird maximal in Höhe von 600 € pro Person gewährt und muss mindestens 100 € betragen. Die Kosten müssen nachgewiesen werden durch entsprechende Belege, sie können im genannten Rahmen zu 100 Prozent erstattet werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Gebühren und Auslagen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens (z.B. Kosten für Gutachten)

Der genaue Text der Bekanntmachung ist beim BMBF unter diesem Link zu finden.