Anerkennung: Auslandsreferat

Über 10.000 Deutsche studieren Medizin im Ausland

Auf rund 10.000 Studierende wird die Anzahl derjenigen geschätzt, die ein deutsches Abitur haben und in Deutschland keinen Medizin-Studienplatz bekommen haben. Es gibt sehr viele Informationen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf ihre Anerkennung in Deutschland, aber nur wenig Informationen für diese Zielgruppe. Selbstverständlich möchten viele Studierende wissen, ob sie nach einem erfolgreich absolvierten Studium in Deutschland arbeiten können und ob der Abschluss anerkannt wird.

Als Faustregel kann in jedem Fall gelten, dass ein etabliertes Medizinstudium an einer zugelassenen Universität in Gänze absolviert werden muss, das heißt, unter Einbeziehung aller Theorie- und Praxisphasen, die bis zur Berufszulassung im jeweiligen Studienland gelten. Kann eine Berufszulassung im Studienland als Arzt oder Ärztin erreicht werden, bestehen gute Voraussetzungen zur Anerkennung auch in Deutschland.

Bei einem deutschsprachigen Abitur (und bei Deutsch als Muttersprache) muss bei der Anerkennung in Deutschland keine Fachsprachprüfung mehr absolviert werden, aber unter Umständen eine Kenntnisprüfung.

Im Bereich der Europäischen Union gibt es sehr weitreichende Regelungen der Anerkennung der Medizin-Studiengänge. Eine Qualifikation wird auf Antrag automatisch anerkannt, wenn die Qualifikation in der entsprechenden Europäischen Anerkennungsrichtlinie gelistet ist, nach der Richtlinie studiert und das Studium nach einem bestimmten Stichtag begonnen wurde. Entspricht das in der Europäischen Union absolvierte Medizin-Studium diesen Kriterien, ist bei einer vollständigen Ableistung keine Kenntnisprüfung erforderlich.

Anders sieht das in sogenannten Drittstaaten aus, also den Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören. Auch hier sollte man sich im Einzelfall gut beraten lassen und eine rechtssichere Auskunft einholen, bevor man eine Entscheidung zu einem, teilweise auch mit hohen Kosten verbundenen, Auslandsstudium trifft.

Eine kostenlose Beratung bietet beispielsweise das Auslandsreferat des Marburger Bundes an. Dessen Leiterin Ruth Wichmann ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Programms IQuaMed des mibeg-Instituts Medizin.

Ruth Wichmann: »Eine Vereinheitlichung der Fachsprachprüfung auf hohem Niveau macht Sinn«

Ruth Wichmann, Leiterin Auslandsreferat Marburger Bund Bundesverband

Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats Marburger Bund Bundesverband, ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Programms IQuaMed

Die Leiterin des Auslandsreferats beim Marburger Bund, Ruth Wichmann, hat der Zeitschrift »f&w – Führen und Wirtschaften im Krankenhaus« ein Interview gegeben. Ruth Wichmann plädiert in dem Interview mit Lena Reseck unter dem Titel »Die Guten aussieben« eindringlich für ein »zentralisiertes Vefahren, denn die Gleichwertigkeitsprüfung ist eine komplexe Aufgabe, die hohen Sachverstand erfordert. Jeder Antragsteller soll sich künftig direkt an die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) wenden können, wenn er die Gleichwertigkeit seines Abschlusses bewerten lassen möchte. Dann würde die unrechtmäßig eingezogene Hürde, einen Stellennachweis erbringen zu müssen, endlich entfallen, und es könnte sich ein effizientes und transparentes Prüfsystem etablieren. Dafür müsste man die GfG natürlich mit ausreichend Fachpersonal ausstatten. Das ist unsere politische Forderung, der beim Ärztetag in Erfurt im Mai zugestimmt wurde.« Weiterlesen

Marburger Bund: Stellungnahme zur Anhörung zur Änderung des Anerkennungsgesetzes des Sächsischen Landtages

Der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtags hat sich mit dem Approbationsverfahren für Ärzte mit Drittstaatenabschlüssen befasst. Zur öffentlichen Anhörung war der Präsident der Sächsischen Ärztekammer, Erik Bodendieck, geladen, der sich laut Pressemitteilung der Ärztekammer Sachsen für ein Prüfverfahren im Sinne einer Examensprüfung, orientiert am zweiten und dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, aussprach.

Der Marburger Bund Bundesverband wurde ebenfalls als Sachverständiger gehört. Das Auslandsreferat des Marburger Bundes nahm gewohnt sachkundig und präzise Stellung. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats, führte aus, dass das am 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz auf die bessere berufliche Integration von bereits in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräften abziele sowie auf die legale Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland, die in Deutschland dringend gebraucht würden. Sie verwies auf die aktuelle Fachkräfte-Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit.

Eine weitreichende Änderung der Gesetzeslage in Bezug auf die beruflichen Anerkennungsverfahren bedürfe einer soliden Daten- und Faktenlage. Weiterlesen