Anerkennung: Blog Anerkennung Gesundheitsberufe

Die Pflege trifft sich vom 12. bis 14. März in Berlin: Deutscher Pflegetag 2020

»Bereits heute gibt es rund drei Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland – und es werden immer mehr. Die Betreuung und die Frage der Finanzierung des Pflegesystems sind große Aufgaben für Politik und Gesellschaft. Wir informieren Sie über die Entwicklungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. Was ist der Gesellschaft die Pflege in Zukunft wert?«

Zahlreiche Referentinnen und Referenten gestalten den Deutschen Pflegetag vom 12. bis 14. März 2020 in Berlin. Das Format hat sich längst zum Renner entwickelt, an dem Pflegefachkräfte ihr wichtigstes Get Together haben. Es referieren u.a. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Bevollmächtigte für die Pflege der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, der Präsident des Deutschen Pflegerats, Franz Wagner, und die Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Irene Maier. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Update 5. März 2020: Die Veranstalter des Deutschen Pflegetags haben den Kongress aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Verbreitung des Coronavirus auf November 2020 am selben Ort verschoben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Andreas Westerfellhaus: »Personaluntergrenzen können nur eine Zwischenlösung sein«

f&w 2/2020Aus aktuellem Anlass hat der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, der Zeitschrift f&w 2/2020 ein Interview gegeben. Pflegepersonalbedarfsbemessung ist derzeit das aktuelle Thema im Krankenhausmanagement, Vorschläge, entsprechende Instrumente der Bemessung zu entwickeln, werden von unterschiedlichster Seite an die Poliotik herangetragen.

»Auf Dauer ist eine Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus der einzig richtige Weg. Die Pflegepersonaluntergrenzen können nur eine Zwischenlösung sein. Denn durch sie wird nur eine Untergrenze definiert, unterhalb derer die Personalausstattung die Patientensicherheit nicht mehr gewährleisten kann. Wir brauchen ein Instrument, das den tatsächlichen Bedarf an Pflegepersonal ermittelt. Denn nur so kann auch eine bedarfsgerechte Pflege erfolgen.«

Deutscher Bundestag: Rudolf Henke informiert aus Sicht der Ärzteschaft über Infektionsschutz bei Coronaviren


Infektiologie ist ein Thema in vielen Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte des mibeg-Instituts. Von besonderem Interesse sind aktuell Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem Coronavirus 2019-nCoV. Das Robert-Koch-Institut stellt wichtige Informationen bereit, ebenso das Bernhard-Nocht-Institut. Aktuelle und wichtige Hinweise geben ebenso das Bundesgesundheitsministerium und die Webportale der Ärztekammern, hier sei beispielhaft auf die Ärztekammer Nordrhein verwiesen.

Präsident der Ärztekammer Nordrhein ist der Internist Rudolf Henke, der zugleich dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages angehört. Am 12. Februar 2020 hat der Deutsche Bundestag zum Thema Schutzmaßnahmen vor Coronaviren eine Aktuelle Stunde durchgeführt. Hier sei auf die Rede von Rudolf Henke verwiesen, der umfassend darlegt, welches Ziel die Behörden in Deutschland mit den aktuellen Schutzmaßnahmen verfolgen.

Bundesärztekammer: Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte tragen wesentlich zur Patientenversorgung in Deutschland bei

Mit einer glasklaren und scharf formulierten Stellungnahme hat die Bundesärztekammer sich gegen die Vereinnahmung und Instrumentalisierung durch die AfD-Bundestagsfraktion gewehrt. Die Bundesärztekammer betont, dass sich die deutsche Ärzteschaft »zur Freiheit von Ärztinnen und Ärzten zur Migration« bekennt. Mit Befremden nimmt daher die Bundesärztekammer einen entsprechenden Antrag dieser Fraktion im Deutschen Bundestag zur Kenntnis.

»Die Bundesärztekammer verwahrt sich ausdrücklich gegen die Instrumentalisierung des Ärzteparlaments für die vorgeblich das Patientenwohl anführenden Absichten der AfD-Fraktion. Durch die Engführung der Argumentation auf die Forderung nach einer einheitlichen Prüfung wird in dem Antrag unterschlagen, dass die Beschlusslage der Deutschen Ärztetage zwar eine einheitliche Kenntnisprüfung vorsieht, diese jedoch nicht allein dazu dienen soll, eine möglicherweise unzureichende Qualifikation zielgerichteter feststellen zu können. Vielmehr soll durch eine Kenntnisprüfung analog zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung das Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung für Antragsteller aus Drittstaaten bundesweit einheitlich und damit vergleichbar, beschleunigt und entbürokratisiert werden«, heißt es in der Stellungnahme.

 

Marburger Bund Hessen und mibeg-Institut Medizin: Der Weg zur Approbation

Der Weg zur Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte: Intensive Beratung durch den Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin in Frankfurt; Fotos: © Marburger Bund Hessen

Der Weg zur Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte: Intensive Beratung durch den Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin in Frankfurt; Fotos: © Marburger Bund Hessen

Auf große Resonanz stieß das Angebot des Marburger Bundes Landesverband Hessen, gemeinsam mit dem mibeg-Institut Medizin ein Seminar für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auszurichten: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland«, lautete der Titel der Veranstaltung.

Welche Dokumente benötigt die Behörde, bei der ich meinen Antrag auf Approbation stelle? Welche deutschsprachlichen Kenntnisse werden von mir gefordert auf dem Arbeitsmarkt? Wie kann ich mich am besten auf eine Fachsprachprüfung vorbereiten? Wie läuft eine Kenntnisprüfung ab, und welche Seminare kann ich wählen, wenn ich mich optimal auf die Prüfung vorbereiten will? Welche Literatur wird empfohlen? Welche Anforderungen stellen Klinikarbeitgeber an eine/n Assistenzarzt oder -ärztin? Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben will? Wie ist der Klinikalltag organisiert? Welche Arbeitszeiten kommen auf mich zu, welche Nachtdienste und Wochenenddienste? Wie werde ich Facharzt oder Fachärztin in Deutschland? Was ist mit ärztlicher Weiterbildung gemeint?

Diese und zahlreiche weitere Fragen wurden durch die Justiziarin Veronika Putzmann-Heidenwag, Arbeitsrechtlerin, Marburger Bund Hessen, und Anerkennungs- und Bildungsexpertin Carina Schmidt vom mibeg-Institut Medizin beantwortet. Carina Schmidt hielt einen umfassenden Vortrag über den Weg zur Approbation in Deutschland und hatte auch zahlreiche Informationsmaterialien mitgebracht, darunter das vielgenutzte Anerkennungsposter zur Approbationserlangung sowie das Poster des mibeg-Instituts und des Marburger Bundes zur Fachsprachprüfung.

»Nichts ist so wichtig wie eine gute und umfassende Information vorab«, könnte als Motto der Veranstaltung gelten, und das der Marburger Bund Hessen einen solchen umfassenden Service anbietet, fanden die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte äußerst hilfreich.

Neben zahlreichen Informationen und Tipps für eine gute Vorbereitung auf die Approbationsprüfungen wurden auch kritische Themen angesprochen. So nehmen in Hessen zurzeit noch einige Kursanbieter selbst Fachsprachprüfungen ab. Fachsprachprüfungen durch die Landesärztekammer Hessen mit dem entsprechenden qualitativen Standard, der in anderen Bundesländern längst üblich ist, werden bedauerlicherweise immer noch nicht angeboten, sind aber in Vorbereitung.

Ein bundesweit einheitlicher Standard für Ärztinnen und Ärzte, die entweder aus EU-Staaten oder aus Drittstaaten zu uns kommen, ist hilfreich, verhindert Approbationstourismus und führt auch bei Kursgebühren und Kursinhalten zu einer besseren Vergleichbarkeit für die Interessenten. Dieser einheitliche Standard ist nahezu erreicht im Bereich der ärztlichen Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen, von daher ist es zu begrüßen, wenn auch das Bundesland Hessen seine Verfahrenspraxis entsprechend ausrichtet. Eine qualitative Verbesserung besteht ab dem 1. Januar 2020 in Hessen darin, dass mindestens ein Deutschzertifikat im Bereich der medizinischen Fachsprache auf dem Niveau C1 vor der Erteilung einer Berufserlaubnis vorliegen muss, wobei das Zertifikat nur in Kopplung mit einem vom Goethe-Institut oder von der telc GmbH B2-Deutsch-Zertifikat anerkannt wird. Für eine dauerhafte Integration der aus dem Ausland willkommen geheißenen Ärztinnen und Ärzte und für die gesundheitliche Versorgung der Patienten ist eine solche Angleichung an die Standards anderer Bundesländer ein wichtiger Schritt.

Für die Veranstalter gab es zum Abschluss des Seminars viel Lob für das gezeigte Engagement. Der Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin versprachen, solche Seminare regelmäßig zu veranstalten.