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Globale Gesundheit: Die Agenda 2030 für Nachhaltigkeit – Einladung in das Haus der Ärzteschaft

Zu einer Veranstaltung und Ausstellungseröffnung am Donnerstag, 6. Februar 2020, 17 Uhr in das Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf lädt die Direktorin der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, Dr. med. Ute Teichert, herzlich ein.

Die Ausstellung »Globale Gesundheit beginnt bei uns« will dazu beitragen, das Nachhaltigkeitsziel, »ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern«, als globale Aufgabe wahrzunehmen.

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, begrüßt als Gastgeber zusammen mit Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, die Teilnehmenden. Unter der Moderation von Dr. med. Ute Teichert refererieren Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit a.D., und Prof. Dr. René Gottschalk, Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main, sowie Christoph Bonsmann, Apotheker und Vorstand von action medeor e.V.

Die Ausstellung wird durch den Präsidenten der Apothekerkammer Nordrhein, Dr. Armin Hoffmann, eröffnet. Die Veranstaltung findet im Haus der Ärzteschaft, 40474 Düsseldorf, Tersteegenstr. 9 statt. Der Eintritt ist frei, es wird um Anmeldung gebeten unter der Mailadresse maike.hans@medeor.de.

Angekommen! Herzlichen Glückwunsch!

Herzlich willkommen! Glückwünsche vom mibeg-Institut und von allen Teilnehmer/innen im Programm IQuaMed

Herzlich willkommen! Glückwünsche vom mibeg-Institut und von allen Teilnehmer/innen im Programm IQuaMed

Wir freuen uns immer sehr, wenn sich unsere Absolventen bei uns melden, und oft schreiben sie uns: »Ich habe gestern meine Kenntnisprüfung in der Zahnmedizin bestanden«, »Ich habe meine ärztliche Fachsprachprüfung bestanden«, »Ich habe meine Berufsanerkennung als MTRA heute bekommen«, oder »Ich habe meine Traumstelle als Apothekerin gefunden«. Das ganze Team des mibeg-Instituts freut sich über die beruflichen Erfolge unserer Absolventen. Aber es ist auch für uns etwas ganz Besonderes, wenn wir ein so wunderbares Bild in der Post entdecken wie das vom kleinen Robert, der vor wenigen Tagen geboren wurde. So ein niedliches, wundervolles Baby!

Die glückliche Mutter ist Ärztin und hat, aus Russland kommend, sich für eine Berufstätigkeit in Deutschland entschieden. Mit dem Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis hat sie sich auf die Tätigkeit als Ärztin in Deutschland vorbereitet und zunächst die Fachsprachprüfung erfolgreich vor der Ärztekammer abgelegt. Ihr Mann, der glückliche Vater des kleinen Jungen, ist ebenfalls Arzt und hat sich auch mit dem Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis auf den Arztberuf in Deutschland vorbereitet. Er ist bereits in einer Klinik in Nordrhein-Westfalen tätig.

Wir gratulieren den Eltern sehr herzlich, wünschen dem kleinen Robert alles Gute, Glück, Gesundheit und Erfolg auf seinem Lebensweg, und wir sind sicher, dass er später bei so viel medizinischer Kompetenz in seiner Familie darüber nachdenken wird, ob er nicht ebenfalls den Arztberuf ergreifen soll.

Wie wir schon zuvor an anderer Stelle in diesem Blog schrieben: Integration ist sehr viel mehr als berufliche Anerkennung, es heißt auch Ankommen, Zusammenleben, Familie gründen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Wichtige Eckpunkte

Anerkennungsberaterinnen und Anerkennungsberater, Arbeitsvermittlungsexperten der Agenturen für Arbeit und Jobcenter kennen die Eckpunkte des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) bereits sehr gut. Das FEG tritt am 1. März 2020 in Kraft und wird von umfassenden medialen Kampagnen begleitet. Das Ziel des Gesetzes ist es, einen Rahmen zu schaffen für eine, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sagt, »gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten«. Geworben werden soll um Hochschulabsolvent/innen und um Personen, die bereits in ihrem Herkunftsland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben.

  • Wer im Ausland sein Studium oder seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sollte eine mit hiesigen Abschlüssen vergleichbare Qualifikation vorweisen können oder aber eine Anerkennung seines Berufs in Deutschland erwerben.
  • Die Anerkennung von Abschlüssen kann bereits aus dem Ausland heraus beantragt werden. Ein Anerkennungsverfahren prüft die Gleichwertigkeit. Das Gesetz sieht eine besondere Regelung hierbei für IT-Spezialisten vor.
  • Die Vorrangprüfung entfällt angesichts der als positiv eingeschätzten Arbeitsmarktlage. Es wird also nicht mehr geprüft, ob vor der Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat nicht ein inländischer oder EU-Bewerber zur Verfügung steht. Hier behält sich der Gesetzgeber vor, bei einer veränderten Arbeitsmarktsituation diese Vorrangprüfung schnell wieder einzuführen.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten können aus dem Ausland heraus ein Visum beantragen. Wird dieser Aufenthalt zur Arbeitssuche genutzt, umfasst er einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Voraussetzungen hierfür sind eine entsprechende berufliche Qualifikation, also ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung im Herkunftsland, deutsche Sprachkenntnisse und der Nachweis der Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Diese Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
  • Wird die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche gewährt, umfasst der Zeitraum neun Monate. Auch hier müssen der Lebensunterhalt gesichert sein und deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Reisen Antragsteller zum Zwecke der Ausbildung ein und können auf eine entsprechende Ausbildungsplatzzusage verweisen, kann die Aufenthaltserlaubnis auch bereits vor Beginn der Ausbildung zur Teilnahme an einem Deutschsprachkurs ausgestellt werden.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum zur Ausbildung- oder Arbeitsplatzsuche beantragt, muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt während seines Aufenthalts, ggf. auch den seiner mitreisenden Familienangehörigen, selbst sichern kann.
  • Antragstellende, die älter als 45 Jahre sind, müssen monatlich einen Mindestbetrag verdienen oder eine entsprechende Altersvorsorge nachweisen.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland beantragt, muss neben der Lebensunterhaltssicherung deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
  • Nicht nur die Gleichwertigkeit der Qualifikation soll geprüft werden, sondern das Gesetz will auch dafür Sorge tragen, dass die Arbeitsbedingungen geprüft werden. Damit ist u.a. eine angemessene Bezahlung der neuen Fachkräfte intendiert, damit ein »Lohndumping« vermieden wird.
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möchte die sog. Anerkennungsverfahren auf Gleichwertigkeit vereinfachen und beschleunigen. Die Zuständigkeit für Fachkräftezuwanderung soll bei zentralen Ausländerbehörden der Länder gebündelt werden. Zudem soll eine zentrale Servicestelle erprobt werden, die zu den Möglichkeiten der Anerkennung von Abschlüssen beraten und Antragstellende bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren begleiten soll. Die zentrale Servicestelle ist zunächst bis Ende 2023 befristet.
  • Das Ziel bei den Anerkennungsverfahren ist es, eine Anerkennung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen abzuschließen. Ein Visum für Fachkräfte soll künftig im Zeitraum von maximal vier Wochen ausgestellt sein.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten, die noch nicht über einen qualifizierten Berufsabschluss, aber über Basisqualifikationen verfügen sowie ein Arbeits- oder Jobangebot vorweisen können, können zur Erlangung eines qualifizierten Berufsabschlusses weitergebildet werden. Hierbei muss sich der künftige Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitskraft innerhalb von zwei Jahren so weiterzubilden, dass sie die berufliche Qualifikation erhält.
  • Wer in Deutschland seit vier Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt, als Fachkraft in einem seiner Qualifikation entsprechenden Job arbeitet und mindestens vier Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, erfüllt die Voraussetzung für eine dauerhafte Niederlassung in unserem Land. Bei Fachkräften mit Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland beträgt die Frist nur zwei Jahre.

 

Die Heilberufskammern in NRW können mit der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen ausländischer Anerkennungssuchender beauftragt werden

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Damit besagt das Heilberufsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dass zukünftig die Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern und Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen die notwendigen Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie die notwendigen Sprachprüfungen selbst abnehmen können, sobald das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dies in einer entsprechenden Rechtsverordnung fasst.

Das besondere Engagement in Nordrhein-Westfalen durch gute Beratung, zügige Antragsbearbeitung, entsprechende Qualifizierungsangebote und adäquate Prüfungsabnahme wird hiermit erneut qualitativ unterstützt und die berufliche Selbstverwaltung gestärkt. Auf einer entsprechenden Fachtagung auf Bundesebene wurden all diese Bemühungen schon einmal als »Modell NRW« gelobt.

Seminar »Wie gelange ich zur beruflichen Anerkennung?« im mibeg-Institut

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Neues Jahr, neue Möglichkeiten! Unsere Informationsseminare »Wege zur Anerkennung« für Gesundheitsfachkräfte sind bereits wieder gestartet, und das mibeg-Institut hält für 2020 viele Termine bereit. Am 6. Januar war bereits der Auftakt mit einem Seminar »Wege zur Anerkennung«, das sich speziell an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten richtete und in Herne bei bene+ stattfand. Heute wurden im für die Teilnehmer kostenfreien Informationsseminar vor allem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, MTRAs und MTLAs in Köln beraten. Die fröhlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen und werden sicherlich alle ihre berufliche Anerkennung im Jahre 2020 erhalten.

Am 22. Januar wird ein Informationsseminar zusammen mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen stattfinden, das sich ausschließlich an Gesundheits- und Krankenpfleger/innen richtet.

Interessent/innen können sich jederzeit gern an uns wenden, am besten per Mail an medizin@mibeg.de.

Die Seminarleiter/innen und Anerkennungsberater/innen des mibeg-Instituts informieren und beraten im Seminar intensiv über die Antragstellung zur beruflichen Anerkennung, über die notwendigen Unterlagen, über die notwendigen Sprachkenntnisse, über Anerkennungsqualifizierungen, über erforderliche Prüfungen und wie man sie erfolgreich bestehen kann und über den Arbeitsmarkt für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachkräfte in Deutschland.

Die nächsten Seminartermine finden Sie hier.