Anerkennung: Dr. Hans-Albert Gehle

Ärztliche Fachsprachprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden – Karrierestart in der Eifel

Die ärztliche FachsprachprüfungIn einem Klinikum in der Eifel, das zu einem renommierten Klinikverbund gehört, startet Diana Z. ihre Karriere als Ärztin in Deutschland. Das Klinikum bietet ihr eine Weiterbildung zur Fachärztin an, nachdem sie zuvor schon ein Praktikum in Trier absolvieren konnte.

Die Ärztin hat in Damaskus, Syrien, Medizin studiert und einen sehr guten Abschluss erzielt. In Deutschland hat sie intensiv die deutsche Sprache gelernt und sich auf die anspruchsvolle Fachsprachprüfung vor der Ärztekammer in Rheinland-Pfalz vorbereitet.

Hierzu hat sie den vierwöchigen Intensivkurs Fachsprache Medizin des mibeg-Instituts Medizin gewählt. Das mibeg-Institut führt diesen Kurs, der viele hundert Absolvent:innen auf die ärztliche Fachsprachprüfung vorbereitet hat, regelmäßig in Kooperation mit dem Marburger Bund Landesverband Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz durch.

Chef- und Oberärzt:innen unterrichten im Seminar die aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen und vermitteln fachsprachliches Wissen insbesondere in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Radiologie, Strahlenschutz und Notfallmedizin. Dazu kommen viele Informationen über die Anforderungen im klinischen Arbeitsalltag, den Umgang mit Patient:innen, medizinische Dokumentation und ärztliches Qualitätsmanagement. Die Kurse können zu 100 % öffentlich gefördert werden über Bildungsgutscheine der Jobcenter und Arbeitsagenturen.

Die Teilnehmerin hat begeistert mitgemacht und in Mainz die Prüfung vor der Bezirksärztekammer Rheinhessen bestanden.

Die Seminarleiterin des mibeg-Instituts, Carina Schmidt, freut sich, dass auch in der pandemischen Situation eine intensive Vorbereitung auf die ärztliche Fachsprachprüfung gut gelingt. Die Ärztekammern prüfen im gesamten Bundesgebiet und bieten regelmäßig Termine an.

Zwar gibt es pandemiebedingt zurzeit in einigen Bundesländern die Möglichkeit, eine vorläufige Berufserlaubnis auch ohne Fachsprachprüfung zu erlangen, aber die Ärztinnen und Ärzte wissen, dass sich für sie dadurch wenig Vorteile ergeben. Die Fachsprachprüfung und häufig auch die Kenntnisprüfung müssen gleichwohl abgelegt werden, die klinische Tätigkeit wird später nicht auf eine fachärztliche Weiterbildungszeit angerechnet.

»Und viele Kliniken spiegeln uns zurück, dass sie diese politisch auf den Weg gebrachte Unterstützungsmaßnahme in ihrer Personalnot kaum gebrauchen können«, sagt Carina Schmidt. »Denn Ärztinnen und Ärzte, die sprachlich wie fachsprachlich nicht gut und schnell kommunizieren können, mit den Arbeitsabläufen noch nicht vertraut sind und viele diagnostische und therapeutische Interventionen noch nicht vorgestellt bekommen haben, sind keine Hilfe und können schon einmal gar nicht den gravierenden Personalmangel vor allem in der Pflege ausgleichen«, so die Seminarleiterin des mibeg-Instituts. »Die Arbeitsfelder Medizin und Pflege sind sehr eigene Professionen, und gerade in der pandemischen Notlage braucht es gut ausgebildete und vorbereitete Mitarbeiter in beiden Bereichen.«

Dieser Artikel von Barbara Rosenthal erschien am 6. Mai 2021 in der Marburger Bund Zeitung.

Karl-Josef Laumann, Hans-Albert Gehle und Rudolf Henke stellen das neue Freiwilligenregister des Landes NRW vor

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Quelle: MAGS

Ab sofort ist ein neues Internetportal freigeschaltet: das Freiwilligenregister des Landes NRW. Es richtet sich an Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen, also an Ärztinnen und Ärzte, an Pflegefachkräfte, Medizinische Fachangestellte und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe. Sie können sich alle auf freiwilliger Basis registrieren lassen, um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Das Register wird getragen durch die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Bei einer Verschärfung der epidemischen Lage sollen so die Einrichtungen des Gesundheitswesens personelle Unterstützung erhalten.

Dr. med. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, sagt: »Wir brauchen dann viele helfende Hände, die Hände von Krankenschwestern, Pflegekräften oder Medizinischen Fachangestellten im Team mit uns Ärzten.« Hilfsbereitschaft komme durch das Freiwilligenregister genau da an, wo sie gebraucht werde.

Ähnlich positiv äußert sich auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, über das neue Freiwilligenregister: »Lokale Ausbrüche wie in Coesfeld oder Rheda-Wiedenbrück zeigen, dass wir auch in den kommenden Monaten immer wieder in Lagen geraten können, in denen die Strukturen vor Ort von jetzt auf gleich Unterstützung von freiwilligen medizinischen und pflegerischen Fachkräften benötigen.«

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt das neue Internetangebot, damit das Land NRW für zukünftige Herausforderungen gut aufgestellt sei, und betonte, dass es wichtig sei, »die bestehenden Strukturen zu stärken und zusätzliche Versorgungsstrukturen zu schaffen. Ich appelliere daher an alle, die sich vorstellen können, im Fall der Fälle den Krisenstäben vor Ort zu helfen, sich zu registrieren.«

Das Internetportal wird durch die Ärztekammern gepflegt, und passgenau sollen Hilfsangebote und nachfragende Institutionen miteinander vermittelt werden.

Es ist vergleichbar dem ehrenamtlichen Hilfsangebot des mibeg-Instituts Medizin aufgebaut, das bei der sogenannten ersten Welle der Corona-Pandemie sehr schnell das Portal »Wir unterstützen gern« eingerichtet hatte, mit dem rund einhundert Fachkräfte aus Medizin und Pflege in ganz NRW vermittelt werden konnten. Wir freuen uns, dass die Ärztekammern nun im Verbund mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium eine dauerhafte Struktur mit der Einrichtung dieses Freiwilligenregisters schaffen.

Dr. Hans-Albert Gehle im Interview: »Auch in Corona-Zeiten führt der regelhafte Weg schnell zur Approbation«

Dr. med. Hans-Albert Gehle ist Arzt für Anästhesiologie und Innere Medizin und seit Jahren in der intensivmedizinischen Versorgung von Patienten tätig. Als Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe engagiert er sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte. Besonders wichtig ist ihm die Integration der aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen. Wie sehen die Integrationsmöglichkeiten zu Zeiten der Corona-Pandemie aus? Wir haben uns mit Fragen direkt an Dr. Hans-Albert Gehle gewandt.

Dr. Hans-Albert Gehle im Kreis ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten

Dr. Hans-Albert Gehle im Kreis ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten (das Foto entstand vor der Corona-Pandemie)

anerkennung-nrw.de: Derzeit sind Ärztinnen und Ärzte ganz besonders gefordert. Neben der bereits bestehenden Aufgabe einer guten Patientenversorgung verlangt die Corona-Pandemie ein besonderes Engagement der Ärzteschaft. Die Kliniken halten entsprechende Behandlungsplätze für Covid-19-Patienten vor, die Labormedizin ist durch zahlreiche Tests zusätzlich eingespannt, die Gesundheitsämter sind im Bereich der Vorsorge und der Begleitung von Infizierten und des Kontaktmanagements gefordert. Welche Initiativen hat aktuell die Ärztekammer Westfalen-Lippe in dieser Pandemie-Situation ergriffen?

Dr. med. Hans-Albert Gehle: Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat ein ganzes Bündel an Maßnahmen gleich zu Anfang der Krise geschnürt. Als Allererstes haben wir mit einem flächendeckenden Aufruf an alle Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden, eine große Anzahl an Freiwilligen gewinnen können, die an unterschiedlichen Stellen die ärztliche Versorgung unterstützt haben. Mittlerweile haben sich mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte gemeldet, die beim Telefondienst in der Notrufzentrale oder in den Abstrichzentren eingesetzt werden konnten.

Daneben haben wir von Anfang an das Gesundheitsministerium bei vielen Fragen der Koordination mit unserem Know-how unterstützt. Wir haben auch einen Koordinationsverbund von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung, Deutscher Rentenversicherung, dem Universitätsklinikum in Münster und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen gegründet, um für die Zukunft besser für die Bewältigung einer solchen Infektionskrise gerüstet zu sein. Und wir haben schon frühzeitig Konzepte entwickelt, wie man den Krankenhausbetrieb wieder für elektive Maßnahmen öffnet.

Bei der Gewinnung von Fachkräften spielen viele Faktoren eine Rolle. Eine wichtige Aufgabe ist die langfristige Integration von aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten. Wie sieht die Willkommenskultur in Nordrhein-Westfalen aus?

Die Patientenversorgung – vor allem im Krankenhausbereich – wäre ohne den Beitrag der ausländischen Ärztinnen und Ärzte heute nicht zu gewährleisten. Der Vorstand der ÄKWL hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Instrumente erarbeiten wird, mit denen wir noch besser auf die Belange unserer zugewanderten Kolleginnen und Kollegen eingehen und diese unterstützen können. Wir werden auch unsere Veranstaltungsreihe »Berufliche Perspektiven in Westfalen-Lippe« fortsetzen, die sich an ausländische Ärztinnen und Ärzte richtet, die seit mehreren Jahren Mitglied unserer Ärztekammer sind und einen Großteil ihrer Weiterbildung absolviert oder diese bereits abgeschlossen haben. Neben Informationen zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen im stationären wie im ambulanten Bereich ist es Ziel der Veranstaltung, Sicherheit für die Entscheidung zu einer langfristigen Bindung zu vermitteln und institutionelle sowie finanzielle Förderinstrumente vorzustellen.

Zugewanderte Ärztinnen und Ärzte haben den Erstkontakt mit dem Gesundheitssystem in Deutschland beinahe ausnahmslos über Krankenhäuser. Hier finden auf der unmittelbarsten Ebene erste Phasen der beruflichen und sozialen Integration statt. Dafür ist Zeit, Geld und Personal in den Krankenhäusern erforderlich. Die Fallpauschalen müssen dafür regional angepasst werden.

Wie gelangt ein aus dem Ausland kommender Arzt oder Ärztin zur Approbation? Sind die Verfahrensregelungen aktuell in der Corona-Pandemie-Situation geändert worden?

Vor allem mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz sind die institutionellen Hürden abgebaut und der rechtliche Zugang zu einer Approbation in Deutschland insbesondere für Ärztinnen und Ärzte aus Staaten außerhalb der EU seit 2013 deutlich erleichtert worden. Damit in Verbindung stehen die Prüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses und der für die Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse. Die Gleichwertigkeitsprüfung nimmt in Nordrhein-Westfalen die zuständige Bezirksregierung vor. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, die nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können, ist eine Kenntnisprüfung nötig. Zur Vorbereitung auf diese Kenntnisprüfung kann auf Antrag eine Berufserlaubnis erteilt werden. Die Überprüfung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse ist in Nordrhein-Westfalen seit 2014 auf die Ärztekammern übertragen worden.

Aktuell hat das Landesgesundheitsministerium die Verfahrensregeln vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie dahingehend geändert, dass bestehende Berufserlaubnisse im Bedarfsfall um bis zu sechs Monate verlängert werden können. Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die die Fachsprachenprüfung nicht geschafft haben, wird bis auf Weiteres geprüft, ob die berufsspezifische Sprachkompetenz so hoch ist, dass von der zuständigen Bezirksregierung eine befristete und auf eine nicht selbstständige Tätigkeit eingeschränkte Berufserlaubnis unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung eines approbierten Arztes bzw. einer approbierten Ärztin erteilt werden kann. Die betreffenden Kandidatinnen und Kandidaten müssen zu einem späteren Zeitpunkt die Fachsprachenprüfung wiederholen. Der Berufszugang im Rahmen einer Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen aber ist auf diesem Weg erleichtert worden. Weiterlesen

Hans-Albert Gehle: Freiwilligkeit und Engagement zeichnen die Ärzteschaft in Pandemie-Zeiten aus

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Die Zwangs-Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten in Zeiten einer Pandemie ist nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) keine geeignete Maßnahme, um die Patientenversorgung in einer landesweiten Ausnahmesituation wie etwa der Corona-Krise zu gewährleisten.

Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle erklärt nach einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zum Entwurf des Pandemie-Gesetzes der NRW-Landesregierung, die Experten-Anhörung habe die Position der westfälisch-lippischen Ärzteschaft bestätigt, wonach Zwangsmaßnahmen einen erheblichen Eingriff in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Ärzteschaft bedeuten.

»Ärztinnen und Ärzte engagieren sich an vielen Stellen dennoch – und zwar freiwillig. Denn für die Versorgung von all unseren Patientinnen und Patienten in Corona-Zeiten braucht es jede helfende Hand. Und helfende Hände sind nur sinnvoll, wenn sie koordiniert eingesetzt werden und ineinandergreifen.« Die Kammer begrüße es deshalb, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werde, die stark dezentral organisierten Strukturen des Infektionsschutzes in NRW durch eine zentrale Koordination zu ergänzen. Solche Maßnahmen hatte die Kammerversammlung der ÄKWL bereits Anfang des Jahres gefordert.

Barbara Rosenthal: Stellungnahme als Sachverständige zum Thema »Prüfverfahren ausländischer Ärzte« für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Deutscher BundestagFür die öffentliche Anhörung zum Thema Prüfverfahren ausländscher Ärzte am 12. Februar 2020 ist die Erziehungswissenschaftlerin Barbara Rosenthal, Institutsleiterin der mibeg-Institute, als Sachverständige eingeladen. Die Stellungnahme ist über die Website des Deutschen Bundestages verfügbar.

Als weitere Sachverständige sind u.a. der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, Carola Dörfler, Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, Ruth Wichmann, Marburger Bund Bundesverband, Prof. Dr. Karsten Scholz, Bundesärztekammer, Peer Köpf, Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Simone Heinemann-Meerz, sowie der Studiendekan der Medizinischen Fakultät der Universität Münster, Prof. Dr. Bernhard Marschall, berufen.