Anerkennung: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Krankenhäuser in Köln erhalten 42 Millionen Euro Zusatzförderung

Das Land NRW hat ein Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von einer Miliarde Euro aufgelegt, wir berichteten. Das Förderprogramm bezieht sich sowohl auf die Kliniken als auch auf die Pflegeschulen und soll für die Patientinnen und Patienten deutliche Verbesserungen bringen. Gefördert werden können bauliche Verbesserungen, so die Ausstattung von Patientenzimmern, aber auch die IT-Infrastruktur der Kliniken. Darüber hinaus sollen die Pflegeschulen unterstützt werden, da insbesondere im Bereich der Maximalversorgung das Gesundheitsministerium NRW die zu geringe bisherige Ausbildungsquote beklagte.

Für Köln ist ein Betrag von 42.547.792,53 Euro vorgesehen.

250 Millionen Euro Unterstützung für Pflegeschulen in NRW

Mit insgesamt einer Milliarde Euro will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Kliniken des Landes unterstützen. Davon sollen 250 Millionen Euro zur Unterstützung der Pflegeschulen in NRW verwendet werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte gegenüber der Presse, »das Geld soll im Krankenhausbereich in Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen fließen. Wir wollen, dass die Patienten die Investitionen spüren.« Mit dem Förderprogramm beabsichtigt NRW, den jahrelangen Investitionsstau in den Krankenhäusern abzubauen.

Gefördert werden können alle Krankenhausträger, deren Krankenhäuser zum Zeitpunkt der Förderung im Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind und im Jahr 2020 einen Anspruch auf Pauschalförderung haben. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Karl-Josef Laumann, Hans-Albert Gehle und Rudolf Henke stellen das neue Freiwilligenregister des Landes NRW vor

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Quelle: MAGS

Ab sofort ist ein neues Internetportal freigeschaltet: das Freiwilligenregister des Landes NRW. Es richtet sich an Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen, also an Ärztinnen und Ärzte, an Pflegefachkräfte, Medizinische Fachangestellte und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe. Sie können sich alle auf freiwilliger Basis registrieren lassen, um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Das Register wird getragen durch die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Bei einer Verschärfung der epidemischen Lage sollen so die Einrichtungen des Gesundheitswesens personelle Unterstützung erhalten.

Dr. med. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, sagt: »Wir brauchen dann viele helfende Hände, die Hände von Krankenschwestern, Pflegekräften oder Medizinischen Fachangestellten im Team mit uns Ärzten.« Hilfsbereitschaft komme durch das Freiwilligenregister genau da an, wo sie gebraucht werde.

Ähnlich positiv äußert sich auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, über das neue Freiwilligenregister: »Lokale Ausbrüche wie in Coesfeld oder Rheda-Wiedenbrück zeigen, dass wir auch in den kommenden Monaten immer wieder in Lagen geraten können, in denen die Strukturen vor Ort von jetzt auf gleich Unterstützung von freiwilligen medizinischen und pflegerischen Fachkräften benötigen.«

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt das neue Internetangebot, damit das Land NRW für zukünftige Herausforderungen gut aufgestellt sei, und betonte, dass es wichtig sei, »die bestehenden Strukturen zu stärken und zusätzliche Versorgungsstrukturen zu schaffen. Ich appelliere daher an alle, die sich vorstellen können, im Fall der Fälle den Krisenstäben vor Ort zu helfen, sich zu registrieren.«

Das Internetportal wird durch die Ärztekammern gepflegt, und passgenau sollen Hilfsangebote und nachfragende Institutionen miteinander vermittelt werden.

Es ist vergleichbar dem ehrenamtlichen Hilfsangebot des mibeg-Instituts Medizin aufgebaut, das bei der sogenannten ersten Welle der Corona-Pandemie sehr schnell das Portal »Wir unterstützen gern« eingerichtet hatte, mit dem rund einhundert Fachkräfte aus Medizin und Pflege in ganz NRW vermittelt werden konnten. Wir freuen uns, dass die Ärztekammern nun im Verbund mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium eine dauerhafte Struktur mit der Einrichtung dieses Freiwilligenregisters schaffen.

Diskriminierung und Missstände in der Pflege: »Auch Bewerber mit Migrationshintergrund werden nicht weggeschickt«

PresseschauDas Zitat mit der offen diskriminierenden Aussage stammt aus der Sächsischen Zeitung vom 12. Dezember 2019 und ist einem Artikel über die Personalgewinnung einer privaten Pflegeheimkette entnommen.

Die Pflegeheimkette selbst ist permanent in der Presse, und der Kontext ist meistens negativ. Aktuell lauten die Schlagzeilen, die Staatsanwaltschaft ermittele wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung in 25 Fällen. Die »Fälle« sind verstorbene Bewohner eines Altenpflegeheims, die, so der Gegenstand der Ermittlung, möglicherweise nicht ausreichend Fürsorge und Schutz erfahren haben. Auch die Heimleitung steht in der Kritik, Fragen nach einer ausreichenden Qualifikation werden laut.

Das Pflegeheim selbst gehört zur selben Kette wie das Haus, das die Sächsische Zeitung beschreibt, und seit Jahren werden in zahlreichen Heimen dieses Pflegeheimbetreibers öffentlich Mängel aufgezeigt. So berichtete das ZDF bereits ausführlich über unmenschliche Bedingungen in Altenheimen und über »Rendite um jeden Preis«. Die besagte private Altenheimkette wird von einem Finanzinvestor betrieben, der seinen Hauptsitz nicht in der Europäischen Union hat.

Solche Geschäftsmodelle führen das Bemühen um Personalgewinnung und dauerhafte Personalverstärkung ad absurdum. Die Politik auf Landes- und Bundesebene hat das Problem längst erkannt. Beim Pflegepersonal-Stärkungsgesetz steht das Bemühen um verbesserte Arbeitsbedingungen und die Gewinnung von Pflegepersonal bereits programmatisch im Gesetzestitel.

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit © BMG/Xander Heinl (photothek.net)

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit © BMG/Xander Heinl (photothek.net)

Hier ist politisches Handeln erforderlich, das dieses Ausbeutungssystem von Patienten und Pflegekräften beendet. Ein solches Handeln könnte auch den oben zitierten Diskriminierungen ein Ende setzen, mit denen die Gewinnung zukünftiger Pflegekräfte konterkariert wird, zumal mit Mitteln des Steuerzahlers Pflegekräfte auch im Ausland gewonnen werden sollen, während sich die Finanzinvestoren von Pflegeheimen mit Steuersparmodellen außerhalb unseres Landes organisieren.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 22. März 2020 eine neue Schutzverordnung zur aktuellen Coronapandemie erlassen, mit der die Schutzmaßnahmen wesentlich ausgebaut werden sollen. Die Schutzverordnung ist hier abrufbar.