Anerkennung: IQuaMed

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Berufliche Anerkennung für Gesundheitsspezialisten aus 83 Ländern im Programm IQuaMed!

IQuaMed: Teilnehmerinnen aus Teilnehmer aus 70 Ländern
Einen Arzt aus Guatemala und eine Medizinisch-technische Radiologieassistentin aus Australien haben wir herzlich im mibeg-Institut Medizin begrüßen dürfen. Aktuell sind es 83 Länder, aus denen Gesundheitsfachkräfte und Angehörige eines akademischen Heilberufs zu uns gekommen sind, um sich gezielt auf ihre berufliche Anerkennung vorzubereiten:

Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Bangladesch, Belarus, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Burundi, Chile, China, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Eritrea, Estland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Guatemala, Guinea, Honduras, Indien, Indonesien, Israel, Irak, Iran, Italien, Japan, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kosovo, Kroatien, Kuba, Lettland, Libanon, Libyen, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien, Spanien, staatenlos, Sudan, Syrien, Taiwan, Thailand, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn, USA, Usbekistan, Venezuela.

Anerkennungsqualifizierung Physiotherapie erfolgreich gestartet

Praxisseminar Physiotherapie wiederum erfolgreich gestartet

Praxisseminar Physiotherapie wiederum erfolgreich gestartet

Das mibeg-Institut Medizin hat erneut erfolgreich zusammen mit dem Kooperationspartner bene+, einem Expertenteam im Bereich der physiotherapeutischen Ausbildung in NRW, eine Anerkennungsqualifizierung für aus dem Ausland kommende Physiotherapeut/innen gestartet: das Praxisseminar Physiotherapie. Das Bild zeigt einen Teil der zwölf Teilnehmer, die sich freuen, mit dieser Qualifizierung nun endlich ihre Berufszulassung im Bereich der Physiotherapie erlangen zu können. Die ausländischen Profis im Bereich der Physiotherapie werden durch inländische Profis qualifiziert. Das Curriculum des mibeg-Instituts Medizin und bene+ wurde mit dem zuständigen Landesprüfungsamt abgestimmt. Alle Dozentinnen und Dozenten verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich der physiotherapeutischen Weiterbildung.

Das Besondere dieser Qualifizierung des mibeg-Instituts Medizin und bene+: Alle Teilnehmer, die über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen, können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters gefördert werden.

Seminarleiterin Dr. Luisa Heinrichs vom mibeg-Institut Medizin begrüßte die Teilnehmer herzlich bei ihrem Start in Herne. Die nächsten Termine für eine Qualifizierung stehen bereits fest. Am 7. Oktober 2019 startet der nächste öffentlich geförderte Kurs für Physiotherapeuten, die ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, ihre Ausbildung oder ihr Studium aber im Herkunftsland absolviert haben. Weitere Seminarstarts folgen 2020 in Herne und in Köln.

Das mibeg-Institut Medizin hat bereits erfolgreich zahlreiche Physiotherapeut/innen auf ihrem Weg zur Berufszulassung begleitet, unterstützt dabei durch das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«. Alle Teilnehmer, die ihre Anerkennungsqualifizierung erfolgreich abgeschlossen haben, sind bereits in Deutschland berufstätig.

Mehr als 5.000 ärztliche Fachsprachprüfungen in Westfalen-Lippe durchgeführt

Anfang 2014 hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe ärztliche Fachsprachprüfungen eingerichtet und seitdem kontinuierlich durchgeführt, um aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit zu bieten, ihre medizinischen Fachsprachkenntnisse darzulegen. Das erfolgreiche Prüfungsszenario umfasst sowohl mündliche als auch schriftliche Kommunikationsanteile und berücksichtigt das Gespräch mit dem Patienten gleichermaßen wie mit dem ärztlichen Fachkollegen.

Bis Anfang Juni 2019 sind seitdem 5.137 ärztliche Fachsprachprüfungen durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt worden. Dies berichtete Jürgen Herdt, Stabsstelle für Planung und Entwicklung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, kürzlich in einem Expertenseminar zum Approbationsrecht des mibeg-Instituts Medizin. Die Ärztekammer verfügt damit bei  Fachsprachenprüfungen über einen sehr großen Erfahrungsschatz. Die ärztliche Fachsprachprüfung in Nordrhein-Westfalen – in diesem Bundesland werden die Prüfungen von zwei Landesärztekammern abgenommen – gilt als etabliert, unabhängig und fachlich adäquat.

Durch die abnehmende Zahl der Krankenhäuser und die hohen Leistungsanforderungen der verbleibenden Kliniken entwickelt sich bei der Stellensuche die erfolgreich abgelegte Fachsprachprüfung vor einer anspruchsvollen Prüfungskommission zunehmend zum Bewerbungsvorteil: Es mehren sich Rückmeldungen, dass in Vorstellungsgesprächen gezielt gefragt wird: »In welchem Bundesland haben Sie Ihre Approbation erworben, und wo haben Sie Ihre Fachsprachprüfung abgelegt?«

Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis

RD’in Constanze Lernhart referiert zum Approbationsrecht auf einem Tagesseminar des mibeg-Instituts Medizin am Mittwoch, 5. Juni 2019: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen«. Sie war als juristische Dezernentin u.a. für den Bereich Berufsanerkennung Akademische Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie mehrere Jahre tätig. Constanze Lernhart geht intensiv auf die Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation ein und nimmt insbesondere Bezug auf die ärztliche, pharmazeutische und zahnärztliche Tätigkeit. Die Rücknahme, der Widerruf und der Verzicht auf die Approbation werden ebenso thematisiert wie die Berufserlaubnis und die Verfahren der Gleichwertigkeitsüberprüfung. Weitere Schwerpunkte sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassung für Pflegeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe sowie Fragen des Aufenthaltsrechts und der Aufenthaltserlaubnis sowie der Arbeitgeberpflichten.

Ergänzt wird das Referat von RD’in Lernhart durch zwei Statements, für die Dr. Constanze Schäfer, Apothekerkammer Nordrhein, und Jürgen Herdt, Ärztekammer Westfalen-Lippe, gewonnen werden konnten. Das Seminar richtet sich ausschließlich an mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen befasste Fachleute. Hierzu zählen Anwälte, Mitarbeiter in zuständigen Stellen, insbesondere bei den Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Arbeitsagenturen, Jobcentern, Berufsverbänden, in Anerkennungsberatungsstellen und Personalabteilungen von Kliniken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist ausgebucht, ein Wiederholungstermin ist für den 9. Oktober 2019 festgelegt worden, diesmal unter zusätzlicher Beteiligung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe.