Anerkennung: IQuaMed

OTA und ATA: Neue einheitliche Ausbildungsregeln für medizinische Assistenzberufe

Für die Ausbildung der Anästhesietechnischen Assistent/innen (ATA) und der Operationstechnischen Assistent/innen (OTA) hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium schafft zum ersten Mal bundesweit einheitliche Regelungen für diese beiden Berufe. Die Regeln sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Damit wird die seit langem bestehende unklare und uneinheitliche Ausbildungsstruktur in Deutschland beendet und den Forderungen der Berufsverbände, die sich für die weitere Etablierung dieser Berufsbilder eingesetzt hatten, entsprochen.

Die jeweils dreijährige Ausbildung wird als theoretischer und praktischer Unterricht in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen vermittelt und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die abschließende staatliche Prüfung kann dann selbstverständlich Grundlage sein für Gleichwertigkeitsprüfungen. Bei vergleichbaren Ausbildungsinhalten und unter Einbeziehung einer eventuell vorhandenen berufspraktischen Erfahrung können entsprechende Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte sich nun auf den staatlichen Abschluss mit entsprechendem Curriculum beziehen.

»Mit diesem Gesetz gehen wir jetzt an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem fordern: Wir schaffen bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Damit stärken wir auch die Patientensicherheit«, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen

Kammerwahlen: Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen wählen ihr Parlament

Der Arztberuf in Deutschland ist ein freier Beruf, und die Ärzteschaft verwaltet sich selbst, das heißt, die Ärzteschaft bildet über die Kammerversammlung ein »Parlament«. In dieses Parlament werden Delegierte entsendet, die von allen Ärztinnen und Ärzten, die einer Kammer angehören, gewählt werden können. Die so gewählten ärztlichen Vertreter bestimmen mit ihren Entscheidungen den gesundheitspolitischen Kurs ihrer Ärztekammer. Wer in Deutschland als Arzt zugelassen ist, gehört verpflichtend einer Ärztekammer an.

Welche Aufgaben die ärztliche Selbstverwaltung hat, welche Entscheidungen durch die Ärztekammern und durch die kassenärztlichen Vereinigungen auf den Weg gebracht werden, lernen aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in den Kursen des mibeg-Instituts Medizin. Alle sind aufgefordert, sich entsprechend zu informieren und zu engagieren, nicht nur, was die Landes- und Bundespolitik aus Sicht der ärztlichen Selbstverwaltung anbelangt, sondern auch konkret vor Ort in den Kreisstellen der Ärztekammern.

Die offiziellen Mitteilungsblätter der Ärztekammern und kassenärztlichen Vereinigungen informieren ausführlich zum Thema. Vom 24. Mai bis zum 28. Juni sind die aktuellen Kammerwahlen 2019 in Nordrhein anberaumt, vom 9. September bis 9. Oktober 2019 findet die Wahl in Westfalen-Lippe statt.

Anerkennungsgesetz erneut im Fokus: Stellungnahme des Marburger Bundes

Eine ausführliche und sehr lesenswerte Stellungnahme zur erneuten Diskussion des Deutschen Ärztetages zur beruflichen Zulassung ausländischer Ärzte mit Drittstaatenausbildung findet sich in der Marburger Bund Zeitung 8 / 2019. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats im Marburger Bund Bundesverband, sowie Stefanie Gehrlein, Justitiarin des Marburger Bund Bundesverbandes, bewerten die wichtigsten Diskussionspunkte und Anträge des 122. Deutschen Ärztetages zur Thematik.

Zur Echtheitsprüfung von aus dem Ausland vorgelegten Arztdiplomen wird von Seiten des Marburger Bundes auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG verwiesen und gefordert, dass die GfG generell mit der Echtheitsprüfung befasst sein sollte. Bei Zweifel an der Echtheit von Arztdiplomen oder beim Fehlen von notwendigen Unterlagen sei die Kenntnisprüfung unabdingbar.

Absolut notwendig sei in der jetzigen Lage, so der Marburger Bund, der Ausbau der GfG, »damit die Anträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit einheitlich, transparent und von sachkundigem Personal bearbeitet und beschieden werden können.«

Der Marburger Bund fordert, dass Termine für Kenntnisprüfungen fristgerecht angeboten werden sollen.

Hierzu möchten wir ergänzen: Die Wartelisten für Kenntnisprüfungen könnten erheblich reduziert werden, wenn die Universitäten, die mit der Durchführung des dritten Staatsexamens beauftragt sind, auch beauftragt werden, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte mit Drittstaatenexamen durchzuführen. Dies ergab eine Diskussionsrunde mit den zuständigen Stellen im Rahmen eines Seminars zum Approbationsrecht im mibeg-Institut Medizin. Bei einem solchen Verfahren müsste allerdings geprüft werden, ob damit der Berufserfahrung der ausländischen Kollegen genügend Rechnung getragen werde und ob eine kollegiale Prüfung durchgeführt werde, die auch sprachlich zu meistern sei. Das Mittel der Wahl wäre also eine von Universitäten abgenommene, am Standard des dritten medizinischen Staatsexamens ausgerichtete Prüfungssituation. Weiterlesen

Meilenstein auf dem Weg zur Bundespflegekammer: Die Pflegekammerkonferenz

Die Anerkennung und Qualifizierung aus dem Ausland kommender Pflegefachkräfte, Stellungnahmen zur Entwicklung des Arbeitsmarkts für Pflegefachkräfte, Beratung des Gesetzgebers zu Fragen des Pflegeberufs: Dies sind nur einige der wichtigen Themenbereiche, zu denen die bundesweite Stimme der Pflegefachkräfte fehlt. Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, fordert zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen seit Jahren die Einrichtung von Pflegekammern und den Zusammenschluss auf Bundesebene als Bundespflegekammer.

Aktuell haben sich die Landespflegekammern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Deutsche Pflegerat als Dachverband zur Pflegekammerkonferenz zusammengeschlossen. Die Pflegekammerkonferenz wird die geplante Gründung der Bundespflegekammer vorbereiten. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt sagte Patricia Drube, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen: »Mit der Pflegekammerkonferenz beginnt ein neues Kapitel der beruflichen Selbstverwaltung der Pflegefachberufe auf Bundesebene.«

Dass bei allen die Pflege berührenden Themen die Pflege selbst gehört wird und dieser Stellungnahme entscheidende Bedeutung zukommt, ist eine der wichtigsten Forderungen der Selbstverwaltung der Pflege. Denn noch immer ist bei wichtigen Beratungen die Pflege selbst nicht vertreten. So hat beispielsweise Nordrhein-Westfalen im Januar 2019 eine Ausbildungsallianz Pflege ins Leben gerufen, die sich um die Belange der Pflegeausbildung kümmern will. Unter den zehn vertretenen Organisationen finden sich zahlreiche Arbeitgebervertretungen, auch der Verband Deutscher Privatschulen NRW und Wohlfahrtsverbände, aber nur eine Stimme aus dem Bereich der Pflege. Weiterlesen