Anerkennung: Krankenhäuser

Krankenhauszukunftsgesetz soll im Oktober 2020 in Kraft treten

Bundesministerium für GesundheitDem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, den der Gesundheitsminister dem Bundeskabinett vorlegte, wurde zugestimmt. Mit diesem Gesetz will der Bund den Krankenhäusern 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit diese in verbesserte Notfallkapazitäten, in die Digitalisierung und in die IT-Sicherheit investieren können. Weitere 1,3 Milliarden Euro Investitionsmittel sollen von den Bundesländern bereitgestellt werden. Anteilig werden auch Krankenhausträger zur Übernahme von Investitionskosten einbezogen. Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung können von den Bundesländern ab sofort gestellt werden. Für die Universitätsklinika gelten besondere Regelungen.

Der bestehende Krankenhausstrukturfonds wird bis 2024 verlängert, und Corona-Pandemie-bedingte Erlösrückgänge sollen in Verhandlung mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen werden. Zudem soll es Zuschläge zu Schutzausrüstungen geben, die aufgrund der Corona-Pandemie gebraucht werden.

Speziell für den Bereich der Pflege sollen bislang befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert werden.

250 Millionen Euro Unterstützung für Pflegeschulen in NRW

Mit insgesamt einer Milliarde Euro will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Kliniken des Landes unterstützen. Davon sollen 250 Millionen Euro zur Unterstützung der Pflegeschulen in NRW verwendet werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte gegenüber der Presse, »das Geld soll im Krankenhausbereich in Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen fließen. Wir wollen, dass die Patienten die Investitionen spüren.« Mit dem Förderprogramm beabsichtigt NRW, den jahrelangen Investitionsstau in den Krankenhäusern abzubauen.

Gefördert werden können alle Krankenhausträger, deren Krankenhäuser zum Zeitpunkt der Förderung im Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind und im Jahr 2020 einen Anspruch auf Pauschalförderung haben. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Die Aktion »Wir unterstützen gern« des mibeg-Instituts läuft sehr gut an: Hilfsangebote während der Corona-Pandemie

mibeg-Institut MedizinZahlreichen Institutionen, die während der Corona-Pandemie Unterstützung suchen, insbesondere Kliniken und Gesundheitsämtern, vermitteln wir derzeit Hilfsangebote von Ärztinnen und Ärzten, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Medizinischen Fachangestellten, Apotheker/innen und Klinischen Datenmanager/innen. Wir bemühen uns, diejenigen, die Unterstützung suchen, mit denjenigen schnell regional zu vernetzen, die unterstützen wollen. Das ist das Ziel der Aktion »Wir unterstützen gern«.

Allen Beteiligten sagen wir jetzt schon unseren ganz herzlichen Dank!

Es ist großartig, wie sich die Mitarbeiter in den Kliniken und den Gesundheitsämtern engagieren, und es ist großartig, wie sich viele Unterstützer engagieren. Das kann die Study Nurse sein, die Wochenenddienste anbietet, der gerade in den Ruhestand getretene Facharzt, die Krankenschwester, die zuletzt als Pflegelehrerin gearbeitet hat, wie auch ein Datenmanager im Bereich der Klinischen Forschung, dessen Spezialprojekt zurzeit ruht und der mit IT-Wissen die Kontaktnachverfolgung von Infizierten unterstützen möchte.

Über das große Kontaktnetz des mibeg-Institut Medizin hinaus erhalten wir bereits jetzt viele Anfragen, denen unsere Bitte um Unterstützung weitergeleitet worden ist. Deswegen geben wir Ihnen hier über zwei Links Gelegenheit, sich über uns miteinander zu vernetzen:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: »Einige Krankenhäuser sind kaputtgespart worden. Wir müssen einfach darauf reagieren, dass Gesundheit kein rein marktwirtschaftliches Gut sein kann«

Ein richtungweisendes Interview hat Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, aktuell der Rheinischen Post gegeben. Neben dem umfangreichen Hilfsprogramm, das die Bundesregierung derzeit zur Unterstützung des Arbeitsmarktes schnell und unbürokratisch auf den Weg bringt, äußerte der Minister sich auch zur Entprivatisierung von Krankenhäusern. Zwar hätten die Kommunen das Entscheidungrecht, aber es gäbe auch, so der Minister, eine staatliche Gewährleistungspflicht: »Wir müssen den öffentlichen Bereich stärken. Einige Krankenhäuser sind kaputtgespart worden. Wir müssen einfach darauf reagieren, dass Gesundheit kein rein marktwirtschaftliches Gut sein kann.«