Anerkennung: Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales MAGS

Krankenhäuser in Köln erhalten 42 Millionen Euro Zusatzförderung

Das Land NRW hat ein Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von einer Miliarde Euro aufgelegt, wir berichteten. Das Förderprogramm bezieht sich sowohl auf die Kliniken als auch auf die Pflegeschulen und soll für die Patientinnen und Patienten deutliche Verbesserungen bringen. Gefördert werden können bauliche Verbesserungen, so die Ausstattung von Patientenzimmern, aber auch die IT-Infrastruktur der Kliniken. Darüber hinaus sollen die Pflegeschulen unterstützt werden, da insbesondere im Bereich der Maximalversorgung das Gesundheitsministerium NRW die zu geringe bisherige Ausbildungsquote beklagte.

Für Köln ist ein Betrag von 42.547.792,53 Euro vorgesehen.

250 Millionen Euro Unterstützung für Pflegeschulen in NRW

Mit insgesamt einer Milliarde Euro will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Kliniken des Landes unterstützen. Davon sollen 250 Millionen Euro zur Unterstützung der Pflegeschulen in NRW verwendet werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte gegenüber der Presse, »das Geld soll im Krankenhausbereich in Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen fließen. Wir wollen, dass die Patienten die Investitionen spüren.« Mit dem Förderprogramm beabsichtigt NRW, den jahrelangen Investitionsstau in den Krankenhäusern abzubauen.

Gefördert werden können alle Krankenhausträger, deren Krankenhäuser zum Zeitpunkt der Förderung im Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind und im Jahr 2020 einen Anspruch auf Pauschalförderung haben. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Ärztliche Approbation: Gezielte Vorbereitung durch das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis

Vorbereitung auf die Approbation: Qualifizierung für Klinik und Praxis

Ärztinnen und Ärzte bereiten sich im mibeg-Institut auf die Erlangung der Approbation vor

Lehren und Lernen geschieht zur Zeit im mibeg-Institut unter einem ganz besonderen Hygienekonzept. Die Corona-Pandemie macht es erforderlich, dass Abstand gehalten und Mund-Nasen-Schutz getragen wird, besondere Vorkehrungen auch für die Handhygiene bereitgestellt und die üblichen Regelungen zur Vermeidung von Infektionen eingehalten werden.

Für unsere Dozent/innen und Teilnehmer/innen ist dies alles ohnehin selbstverständlich, da sie als Ärztinnen und Ärzte hierzu über besonderes Fachwissen verfügen.

Dass das gemeinsame Lehren und Lernen nach wie vor viel Freude bereitet, zeigt unsere spontane Aufnahme vor unserem Institut. Alle Ärztinnen und Ärzte bereiten sich mit dem Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis auf die Fachsprachprüfung vor ihrer jeweiligen Landesärztekammer und auf die Kenntnisprüfung vor, die durch das Landesprüfungsamt organisiert wird.

Gut ausgebildete und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Ärztinnen und Ärzte sind gerade in einer Pandemie-Situation besonders wichtig. Deshalb ist die rasche Erlangung der Approbation der beste Weg, sich an der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung in Deutschland zu beteiligen.

Die Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich mit viel Engagement am Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis und freuen sich auf das Arbeiten in Kliniken im gesamten Bundesgebiet.

Die Bundesregierung informiert: Zusammen gegen Corona; © Bundesministerium für Gesundheit

Die Bundesregierung informiert: Zusammen gegen Corona; © Bundesministerium für Gesundheit

Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.

  1. »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
  2. § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
  3. Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«

Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 22. März 2020 eine neue Schutzverordnung zur aktuellen Coronapandemie erlassen, mit der die Schutzmaßnahmen wesentlich ausgebaut werden sollen. Die Schutzverordnung ist hier abrufbar.