Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben.

In den Jahren 2014 bis 2017, so das Ergebnis der BIBB-Abfrage bei den zuständigen Stellen, haben insgesamt 4.292 aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte an einer Kenntnisprüfung teilgenommen. Davon haben 3.066 Ärztinnen und Ärzte im ersten Versuch die Kenntnisprüfung erfolgreich absolviert. 35 Personen haben endgültig nicht bestanden, 662 Ärztinnen und Ärzte hatten die Kenntnisprüfung noch nicht endgültig abgelegt.

Die Zahlen zeigen, so das BIBB, »dass es mit rund 84 Prozent der großen Mehrheit der teilnehmen Ärztinnen und Ärzte gelang, die Prüfung spätestens beim dritten Versuch zu bestehen.«

Der Ergebnisbericht des BIBB-Anerkennungsmonitorings zeigt bedauerlicherweise in der vorgelegten Veröffentlichung keine Unterscheidung nach Bundesländern auf. Über diese Verfahrenspraxis informiert zu werden, wäre aber tatsächlich wichtig, auch, um einem etwaigen »Approbationstourismus«, der zu Lasten der Anerkennungssuchenden, aber auch zu Lasten der öffentlichen Hand geht, eine einheitliche und transparente Verfahrenspraxis entgegenzusetzen.

Der Bericht geht auch nicht auf die im Erhebungszeitraum teilweise besonders problematische Praxis der Durchführung von Kenntnisprüfungen ein, die zu erheblicher Kritik durch die deutsche Ärzteschaft geführt hat: In diesem Zeitraum bestanden in einzelnen Bundesländern regelrechte »Approbationsmühlen«, bei denen nicht zwischen Qualifizierungsanbietern und Prüfungsberechtigten getrennt wurde, sondern Qualifizierer mit der Abnahme der Prüfung direkt oder indirekt beauftragt wurden.

Warum die zuständigen Stellen bei der Dokumentenprüfung mit einem sich abzeichnenden Trend zur vermehrten Wahl der Kenntnisprüfung entscheiden, wird durch den Bericht ebenfalls nicht dargestellt. Die Entscheidung zur Kenntnisprüfung durch die Antragsteller kann an einer größeren Anzahl von nicht vollständigen oder nicht ausreichend gesicherten Dokumenten liegen. Die Befragung bezieht sich auf den Zeitraum, in dem sehr viele Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind, die möglicherweise über einen solchen Dokumentennachweis nicht verfügen konnten.

Hinzu kommt, dass eine Kenntnisprüfung von Anerkennungssuchenden eher gesucht oder möglicherweise sogar von Anerkennungsberatungsstellen oder zuständigen Stellen empfohlen wird, wenn abschätzbar ist, dass das Gutachten der Erfahrung nach mit einem negativen Ergebnis beschieden wird. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass ein Gutachten mit erheblichen Gebühren und Übersetzungskosten belegt ist und eine Kenntnisprüfung, die möglicherweise noch zu erfolgen hat, zusätzliche Kosten verursacht. Die zuständigen Stellen können zudem, gerade auch durch die Leistung der zentral eingerichteten Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, auf ein zunehmend gut aufbereitetes und qualitativ hochwertiges Informationssystem zugreifen. Zudem wurde die Dokumentenüberprüfung in diesem Zeitraum zunehmend kritischer gehandhabt, um Fälschungen sicher auszuschließen.

Dass sowohl die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe als auch die zuständigen Stellen für eine noch effektivere und schnellere Handhabung der Anerkennungsverfahren dringend über größere Ressourcen verfügen müssten, darauf hat das mibeg-Institut noch anlässlich der Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums zur Thematik hingewiesen. Das Gleiche gilt für die mit der Prüfung beauftragten Universitätsklinika. Damit könnte auch die Zahl noch ausstehender Kenntnisprüfungen schneller reduziert werden. Im Bericht finden sich keine Hinweise zur Handhabe von Kenntnisprüfungen. Regelmäßig beauftragen die Landesprüfungsämter die medizinischen Fakultäten der Universitäten bzw. die Universitätsklinika und kooperierende Lehrkrankenhäuser mit der Durchführung der Prüfung. Hier wäre zu prüfen, ob nicht bundesweit einheitlich Landesärztekammern, die auch Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen abnehmen, beauftragt werden könnten. In einigen Bundesländern ist dies bereits der Fall. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise werden im Bereich der Kenntnisprüfungen die Landeszahnärztekammern mit der Durchführung beauftragt, die Landesärztekammern hingegen nicht. Zudem wird in diesem Bundesland derzeit überlegt, das Lernzentrum einer medizinischen Fakultät mit der Durchführung zu beauftragen.

Abschließend können wir aus unserer Sicht den BIBB-Bericht mit dem Hinweis ergänzen, dass eine regelkonform abgelegte Kenntnisprüfung – das Gleiche gilt für eine Fachsprachprüfung vor der zuständigen berufsständischen Kammer – nach einem entsprechenden Vorbereitungskurs auf die klinische Tätigkeit in Deutschland von Teilnehmenden selbst als gutes Entrée in den Arbeitsmarkt angesehen wird.

Im Bericht zum Anerkennungsmonitorings findet sich beim BIBB in Bezug auf Vorbereitungskurse nur ein Hinweis auf Förderungen über das IQ Netzwerk. In der Tat wurde die Umsetzung der Anerkennungsgesetze in der Startphase über das Förderprogramm IQ mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds begleitet. Allerdings kann diese Förderung immer nur nachrangig eingesetzt werden und ist längst in vielen Bundesländern inzwischen durch die Regelförderung mit dem Instrumentarium der Bundesagentur für Arbeit ersetzt worden, was zugleich den Vorteil bietet, dass solche Angebote kontinuierlich realisiert werden können.

Der Bericht des BIBB zur Kenntnisprüfung kann über diesen Link abgerufen werden.