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GQMG fordert in einem Positionspapier verbesserte Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachkräften

GQMG Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der GesundheitsversorgungEin Positionspapier mit glasklaren Forderungen hat die GQMG-Arbeitsgruppe Pflege und Qualität unter der Leitung von Vivienne Thomas, Armin Hauss und Vera Lux vorgelegt. Vera Lux gehört dem Vorstand der GQMG an und ist deren stellvertretende Vorsitzende.

Die GQMG legt einen 13 Punkte umfassenden Katalog vor, der nicht nur einheitliche und standardisierte Verfahren zur Ermittlung der Sprachkompetenz fordert, sondern auch, dass Sprachprüfungen auf die Pflegekammern zu übertragen sind. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz müsse durch qualifizierte Praxisanleiter/innen erfolgen. Aus dem Ausland kommende Pflegefachpersonen müssten im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden. Fachliche wie sprachliche Anerkennung hätten einheitlichen Kriterien zu folgen.

Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachpersonen auseinandergesetzt und betont, dass bei dem hohen Bedarf an Pflegefachpersonen es jedoch »Anlass zur Sorge (gibt), dass es mehr um Quantität als um Qualität geht. Die Anforderungen an die Sprachkompetenz werden eher abgesenkt, um die Anwerbung und Berufsanerkennung ausländischer Pflegefachpersonen schneller zu realisieren. Aufgrund der prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland ist die Rekrutierung ausländischer Pflegefachpersonen zu einem attraktiven Geschäftsmodell für Vermittler geworden.«

Von diesem Geschäftsmodell wollen nicht zuletzt auch zahlreiche Sprachvermittler profitieren, die teilweise nicht einmal über eine akademische Sprachvermittlungskompetenz im Bereich der Germanistik verfügen. In Schnellkursen ernannte Lehrer/innen für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache sind neben qualifiziert ausgebildeten Sprachlehrer/innen auf einem Markt unterwegs, in dem die Zielgruppen Medizin und Pflege eine besondere Bedeutung haben. Fachbegriffe in Medizin und Pflege werden häufig von Sprachvermittlern gelehrt, die selbst nicht über Berufsabschlüsse und -erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. In der Folge sind nicht nur skurril anmutende Lehrbücher entstanden, sondern es werden auch Kurse durchgeführt, die zeitlich unzumutbar rund um die Dienstzeiten von hart arbeitenden Pflegehelfern organisiert werden und Zertifikate nach sich ziehen, die ihr Geld nicht wert sind.

Mit dem Positionspapier der GQMG wird deutlich, dass es zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflege höchste Zeit ist, hier entsprechende Qualitätsstandards zu schaffen.

Die Forderungen der GQMG im Einzelnen:

  1. Die Anerkennung von international erworbenen Bildungsabschlüssen muss nach (bundes-)einheitlichen Kriterien erfolgen.
  2. Zur Berufsanerkennung als Pflegefachperson ist das Sprachniveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich.
  3. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens müssen die pflegerischen und medizinischen Fachtermini geprüft und in die Bewertung der Sprachkompetenz aufgenommen werden.
  4. Für die Sprachkompetenzprüfung ist ein einheitliches und standardisiertes Verfahren zu entwickeln und anzuwenden.
  5. Die Prüfung der Sprachkompetenz ist auf die Pflegekammern zu übertragen. In Bundesländern, wo noch keine Pflegekammer existiert, soll das Land dafür eine zentrale Stelle einrichten.
  6. Sprachschulen müssen eine Zertifizierung bzw. Akkreditierung nachweisen.
  7. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss durch qualifizierte Praxisanleiter erfolgen.
  8. Für die Begleitung während der Anerkennungsphase in der jeweiligen pflegerischen Einrichtung sind qualifizierte Praxisanleiter freizustellen.
  9. Arbeitgeber müssen sprachliche Qualifizierungsangebote bereitstellen, um die sprachliche Qualifikation der internationalen Pflegefachpersonen weiter zu entwickeln und langfristig zu sichern.
  10. Zur Bindung von zugewanderten Pflegefachpersonen müssen Arbeitgeber spezifische, auf den Beruf und das soziale Umfeld ausgerichtete Integrationskonzepte entwickeln.
  11. Internationale Pflegefachpersonen müssen im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden.
  12. Bereitstellung finanzieller Mittel für eine wissenschaftliche und praxisbezogene Forschung im Hinblick auf effektive Maßnahmen zu Rekrutierungs- und Bindungsaspekten sowie zu den Auswirkungen auf die pflegebedürftigen Menschen und Outcomes seitens der Politik.
  13. Einsatz von strukturierten Arbeitshilfen wie z.B. SBAR (Holtel et al. 2015) für eine zielgerichtete Kommunikation.

2500 Anerkennungsberatungen im Programm IQuaMed

Zahnärztin Ivana Paskul ist unsere 2500. Teilnehmerin im Anerkennungsseminar

Zahnärztin Ivana Paskul ist unsere 2500. Teilnehmerin im Anerkennungsseminar

Sie ist blitzgescheit und sehr charmant: Unsere 2500. Interessentin, die am mibeg-Institut Medizin über das Projekt IQuaMed eine Anerkennungsberatung erfahren hat, ist eine Zahnärztin.

Bereits im Mai haben wir sie kennengelernt, da sie am Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« teilgenommen hat. Ivana Paskul hat in Belgrad Zahnmedizin studiert und wurde an der dortigen Universität in der Zahnheilkunde promoviert. Ihr Ziel waren zunächst die USA, hier hat sie die anspruchsvollen Aufnahmeprüfungen für ein weiteres Studien- und Ausbildungsprogramm mit Bravour bestanden. Allerdings sind die dortigen Weiterbildungen sehr kostenintensiv. So kam sie auf die Idee, nach Deutschland zu gehen und sich dort wissenschaftlich weiterzubilden. In Deutschland hat sie auch ihren Ehemann kennengelernt, einen Humanmediziner. Mittlerweile lebt sie im Allgäu und möchte gern langfristig in Deutschland als Zahnärztin arbeiten.

Für ihre berufliche Anerkennung hat sie gezielt einen Termin im mibeg-Institut Medizin gemacht. Nach der Beratung hat sie sich für eine Vorbereitung am mibeg-Institut auf die zahnärztliche Fachsprachprüfung vor der zuständigen Zahnärztekammer entschieden. Zurzeit ist sie Teilnehmerin an unserem Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin, und sie teilte ihrer Seminarleiterin Dr. Luisa Heinrichs gleich mit, wie begeistert sie von Köln ist: »So eine schöne Stadt, es gibt so viel zu sehen und zu entdecken. Die vielen grünen Parks begeistern mich sehr!« Vor Kursstart ist sie an einem Tag 12 Kilometer quer durch Köln, am nächsten Tag 14 Kilometer gewandert, um ihren Seminarort zu entdecken.

Das mibeg-Institut führt seit vielen Jahren Beratungen und Qualifizierungen für Angehörige reglementierter Gesundheitsberufe durch. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hierbei die Vorbereitungskurse des Programms IQuaMed auf die Fachsprach- und Kenntnisprüfungen für Zahnärzt/innen. Das Programm IQuaMed wurde in der Startphase durch das Bundesarbeitsministerium und den Europäischen Sozialfonds unterstützt, in Kooperation mit dem Bundesbildungsministerium und der Bundesagentur für Arbeit.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ivana Paskul und wünschen ihr herzlich einen guten Start als Zahnärztin in Bayern.

Kenntnisprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden

Wir haben uns sehr über die überaus positive Rückmeldung zu unserem Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung gefreut. Im Auswertungsbogen für die Bundesagentur für Arbeit, die den Kurs mit Bildungsgutscheinen unterstützt, schrieben die Teilnehmer: »Das mibeg-Institut führt den besten Kurs bezüglich Zeitraum und Inhalt durch, nicht nur für die Kenntnisprüfung, sondern auch zur besseren Integration in die tägliche medizinische Arbeit.« Herzlichen Dank dafür!

Und dazu passt auch die nette Rückmeldung einer Absolventin, die uns unmittelbar nach Seminarende erreichte: »Gestern habe ich in Mainz meine Kenntnisprüfung bestanden. Es war nach dem 44. Intensivseminar Humanmedizin zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung wirklich leicht. Vielen Dank für die tolle Arbeit, die Sie und das mibeg-Team machen!« schreibt uns Varvara F., der wir herzlich gratulieren zur Approbation und einen guten Start für ihre klinische Tätigkeit in Deutschland wünschen.

Approbationserteilung ab sofort in NRW durch die Bezirksregierung Münster

Bezirksregierung MünsterAb dem 1. Juli 2020 ist die Bezirksregierung Münster für alle Approbationsverfahren zuständig, soweit der Abschluss innerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Drittländern erworben wurde.

Für alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die im Ausland ihren Abschluss erworben haben und ihren Beruf in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ist ab sofort ausschließlich die Bezirksregierung Münster zuständig.

Wenn bereits vor diesem Datum bei einer anderen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen der Antrag gestellt worden ist, wird die Akte mit allen eingereichten Unterlagen an die Bezirksregierung Münster übersandt.

Bei entsprechenden Rückfragen wendet man sich ab sofort an die zuständige Bezirksregierung in Münster. Die Bezirksregierung Münster ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 / Approbation
Domplatz 1–4
48143 Münster
Tel.: 0251-411 2400
E-Mail: zag@brm.nrw.de

Anerkennung zunächst versagt: Finanzielle Einbußen für Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte auf Covid-19-Stationen

Aktuell berichtet die Badische Zeitung über Klinikbeschäftigte, die sich wehren, da sie finanzielle Einbußen aufgrund ihrer Tätigkeit auf Covid-19-Stationen hinnehmen mussten. Der Personalrat der betroffenen Klinik dringt in Gesprächen mit der Klinikleitung auf einen raschen finanziellen Ausgleich, die Klinikleitung selbst zeigte Verständnis für die Unzufriedenheit der Betroffenen und sucht einvernehmliche und rechtskonforme Lösungen.

In der sog. ersten Welle der Corona-Pandemie hatte die hier betroffene Uniklinik wegen des erwarteten Patientenaufkommens spezielle Covid-19-Stationen eingerichtet, die im Schichtbetrieb geführt wurden. Durch diese Regelung entfielen die Bereitschaftsdienste und die damit verbundenen Zulagen. Für eine Intensivpflegekraft bedeutete dies teilweise eine Einbuße von über 400 € pro Monat, bei Ärzten konnte dies ein Minus von 800 bis über 1500 € des normalen Bruttolohns ausmachen.

Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte haben sich bei der Behandlung von Covid-19-Patienten einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt. Dieses Engagement kann wohl kaum durch finanzielle Einbußen konterkariert werden. Von daher ist es mehr als wünschenswert, wenn sich Klinikleitung und Personalrat rasch auf einen entsprechenden Ausgleich verständigen.