Anerkennung: Ärztekammer Westfalen-Lippe

Migration und Medizin

Migration und Medizin, Veranstaltung ÄKWLEine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Migration und Medizin führt die Ärztekammer Westfalen-Lippe über ihr Fortbildungsinstitut durch. Am 11. Juni 2020 referieren die Psychiater Dr. med. Solmaz Golsabahi-Broclawski und Artur Broclawski, am 31. Oktober 2020 der Internist PD Dr. med. Anton Gillessen und der Chirurg Prof. Dr. med. Metin Senkal. Die Fortbildungen sind zugleich anrechenbare Bausteine auf das Fortbildungscurriculum Transkulturelle Medizin der ÄKWL. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Akademie der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Eine Einführung wird über dieses Video ermöglicht.

Die Referenten beteiligen sich, zum Teil als Herausgeber, an dem in Kürze bei Springer erscheinenden umfassenden Band »Interkulturelle Kommunikation in der Medizin«, in dem auch Barbara Rosenthal vom mibeg-Institut mit einem Beitrag zu »Integration durch Qualifizierung und Anerkennung im Gesundheitswesen« vertreten ist.

Hans-Albert Gehle ist der neue Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Die westfälische Ärzteschaft hat einen neuen Präsidenten gewählt: Dr. med. Hans-Albert Gehle, langjährig erfahrener Internist, Anästhesist und Intensivmediziner, vertritt schon seit vielen Jahren erfolgreich die Interessen der Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen. Er ist Vorsitzender des Marburger Bund Landesverbandes Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz, er gehört dem Vorstand des Marburger Bund Bundesverbandes an und engagiert sich auch seit vielen Jahren bereits im Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe für die weitere Entwicklung der freien Ärzteschaft.

»Der Patient zuerst« ist Leitgedanke seines gesundheitspolitischen Handelns. Bei der Neugestaltung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen dürfe die Medizin nicht dem Diktat der Ökonomie unterliegen, Gesundheitspolitik müsse die ethischen vertretbaren Rahmenbedingungen ermöglichen, unter denen ärztliches Handeln geschieht. Ganz konkret arbeitet Hans-Albert Gehle an der Verbesserung der beruflichen Bedingungen von Ärztinnen und Ärzten in Kliniken und Praxen. Das betrifft die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt wie auch die Arbeitszeiten, die im Krankenhaus ein bestimmtes Maß nicht überschreiten dürfen.

Das mibeg-Institut schätzt seine umfassende Erfahrung und sein ganz besonderes Engagement für eine gelingende und gute Integration der aus dem Ausland zu uns kommenden Ärztinnen und Ärzte. Er gehört dem Wissenschaftlichen Beirat des Programms IQuaMed an, das für die akademischen Heilberufe und für alle weiteren Gesundheitsfachkräfte Beratung und Qualifizierung zur beruflichen Anerkennung entwickelt und realisiert.

Wir gratulieren Dr. med. Hans-Albert Gehle sehr herzlich zum Präsidentenamt.

Seminar zu Fragen beruflicher Anerkennung

Constanze Lernhart, Regierungsdirektorin, Land NRW

Constanze Lernhart, Regierungsdirektorin, Land NRW

Zu einem Expertenseminar lädt das mibeg-Institut Medizin am 9. Oktober 2019 ein. Das Seminar richtet sich bundesweit an Fachkräfte bei den zuständigen Stellen, insbesondere Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Jobcentern, Arbeitsagenturen und bei Berufsverbänden, an Rechtsanwält/innen, Mitarbeiter/innen in Anerkennungsberatungsstellen sowie an Justitiar/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG

Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG

Zentrales Thema dieser Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis der Behörden ist die berufliche Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse bei reglementierten Gesundheitsberufen. Für das Seminar konnten u.a. RD’in Constanze Lernhart, die als juristische Dezernentin langjährig für die Approbationsverfahren bei akademischen Heilberufen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich zeichnete, und Carola Dörfler, Juristin und Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, als Referent/innen gewonnen werden.

Kammerwahlen: Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen wählen ihr Parlament

Der Arztberuf in Deutschland ist ein freier Beruf, und die Ärzteschaft verwaltet sich selbst, das heißt, die Ärzteschaft bildet über die Kammerversammlung ein »Parlament«. In dieses Parlament werden Delegierte entsendet, die von allen Ärztinnen und Ärzten, die einer Kammer angehören, gewählt werden können. Die so gewählten ärztlichen Vertreter bestimmen mit ihren Entscheidungen den gesundheitspolitischen Kurs ihrer Ärztekammer. Wer in Deutschland als Arzt zugelassen ist, gehört verpflichtend einer Ärztekammer an.

Welche Aufgaben die ärztliche Selbstverwaltung hat, welche Entscheidungen durch die Ärztekammern und durch die kassenärztlichen Vereinigungen auf den Weg gebracht werden, lernen aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in den Kursen des mibeg-Instituts Medizin. Alle sind aufgefordert, sich entsprechend zu informieren und zu engagieren, nicht nur, was die Landes- und Bundespolitik aus Sicht der ärztlichen Selbstverwaltung anbelangt, sondern auch konkret vor Ort in den Kreisstellen der Ärztekammern.

Die offiziellen Mitteilungsblätter der Ärztekammern und kassenärztlichen Vereinigungen informieren ausführlich zum Thema. Vom 24. Mai bis zum 28. Juni sind die aktuellen Kammerwahlen 2019 in Nordrhein anberaumt, vom 9. September bis 9. Oktober 2019 findet die Wahl in Westfalen-Lippe statt.

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.