Anerkennung: Andreas Westerfellhaus

Pflege- und Ärztenotstand: Bessere Versorgung durch mehr Gesetze? 18. Kölner Sozialrechtstag

18. Kölner SozialrechtstagDie Kölner Sozialrechtstage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln sind mittlerweile eine Institution. Der 18. Kölner Sozialrechtstag hat sich den Pflege- und Ärztenotstand zum Thema gesetzt und fragt: »Bessere Versorgung durch mehr Gesetze?« Die Veranstaltung findet am 5. März 2020 in der Universität zu Köln statt.

Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Universität zu Köln, und Rechtsanwalt Dr. Horst Bartels, Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, referieren u.a. Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Prof. Dr. Constanze Janda, Speyer, Prof. Dr. Martin Franzen, München, Prof. Dr. Raimund Waltermann und Prof. Dr. Stefan Greiner, Bonn. Für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales referiert LMR Dr. Frank Stollmann, für die Kassenärztliche Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen, und für die Deutschen Krankenhausgesellschaft der Präsident Dr. Gerald Gaß.

 

Ausländische Pflegekräfte: neue Übergangsregelungen bei der beruflichen Anerkennung

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, © BMG, Fotograf Holger Gross

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, © BMG, Fotograf Holger Gross

Ausländische Pflegekräfte können dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Pflege zu verringern. In der Konzertierten Aktion Pflege wurden deshalb Maßnahmen verabredet, um bestehende Hürden zu minimieren und Prozesse zu beschleunigen. Diese Bemühungen fallen nun zusammen mit dem Start der neuen Pflegeberufeausbildung. Der Bund hat dafür fristgerecht den Bundesrahmenlehrplan vorgelegt, aber immer noch nicht haben alle Bundesländer die nötigen Landeslehrpläne, die aber auch zur Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte nötig sind.

Um diesen unnötigen Flaschenhals zu vermeiden, hat der Pflegebevollmächtigte angeregt, für eine begrenzte Zeit die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse nach der bisherigen Systematik fortzusetzen. Der Gesetzgeber hat dies aufgegriffen und am 14. November 2019 eine Übergangszeit bis Ende 2024 beschlossen.

In einer Presseerklärung betonte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus: »Ich freue mich, dass meine Anregung aufgegriffen wurde. Denn bereits ab dem Jahreswechsel hätten ausländische Pflegekräfte sonst ihre Abschlüsse nach der neuen Pflegeausbildung anerkennen lassen müssen – obwohl die noch gar nicht überall umgesetzt wird. Ein solcher Anerkennungsstau wäre eine unnötige Katastrophe geworden. Die nun beschlossene Regelung stellt sicher, dass ausländische Pflegefachkräfte zügig ihren Beitrag zur Versorgung von Patienten und zu Pflegenden leisten können: als anerkannte qualifizierte Fachkräfte.«

Die Länder können die Gleichwertigkeit ausländischer Pflegeabschlüsse damit weiterhin anhand des Abschlusses zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger prüfen und ggf. Anpassungsmaßnahmen bescheiden. Die ausländischen Pflegekräfte müssen damit nicht erst warten, bis neue generalistische Lehrgänge konzipiert sind und tatsächlich angeboten werden.

Neu, modern und vielfältig: Neue Pflegeausbildung startet 2020

Auftaktveranstaltung: Aktion für die neue Pflegeausbildung 2020 – Bundesministerin Franziska Giffey und Staatssekretär Andreas Westerfellhaus; Foto: Janine Schmitz/photothek.net für BMFSFJ

Auftaktveranstaltung: Aktion für die neue Pflegeausbildung 2020 – Bundesministerin Franziska Giffey und Staatssekretär Andreas Westerfellhaus; Foto: Janine Schmitz/photothek.net für BMFSFJ

Gleich drei Bundesministerien und der Pflegebeauftragte der Bundesregierung engagieren sich in der Öffentlichkeit für den Pflegeberuf und die 2020 beginnende neue Pflegeausbildung. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundearbeitsminister Hubertus Heil, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, zeigen die Karrierechancen auf, die sich durch eine Ausbildung in der Pflege ergeben. Die Kampagne ist Teil der Konzertierten Aktion Pflege, die mit einem Bündel an Maßnahmen für umfassende Verbesserungen in der Kranken- und Altenpflege sorgen will.

Andreas Westerfellhaus betont: »Damit der Start der neuen Pflegeausbildung ab 2020 gelingt, müssen alle an einem Strang ziehen – jetzt insbesondere die Länder und die Ausbildungsverantwortlichen vor Ort. Es ist eine große Herausforderung für alle, die viel Engagement verlangt, sich aber lohnt!«

Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeschulen können ein Starterpaket mit Materialien und Informationen beantragen, die auch über www.pflegeausbildung.net verfügbar sind.

Andreas Westerfellhaus: »Wir brauchen sich sinnvoll ergänzende Personalkonzepte in der Pflege, die sich nicht kannibalisieren«

Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat ein eindeutiges Plädoyer zur Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege abgegeben. Bezogen auf die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege einzudämmen, führte Westerfellhaus aus: »Ich begrüße und unterstütze dieses Vorhaben. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern sollte ursprünglich zur kurzfristigen Überbrückung von Arbeitsspitzen erfolgen. Davon sind wir aber schon weit entfernt. Wir brauchen wieder sich sinnvoll ergänzende Personalkonzepte, die sich nicht kannibalisieren und Unfrieden stiften.«

Ohne den gravierenden Fachkräftemangel würde das Geschäftsmodell der Leiharbeitsfirmen nicht funktionieren, führte Westerfellhaus aus und verdeutlichte, dass die jetzigen Modelle den Fachkräftemangel noch verschärfen. Ausdrücklich bezog Westerfellhaus in seinem Statement zur Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege auch die Langzeitpflege- und die Rehaeinrichtungen mit ein: »Das Problem beschränkt sich ja nicht nur auf Krankenhäuser.« Weiterlesen

Bugschuss aus dem Bundesgesundheitsministerium: Keine Geschäftemacherei mit der Leiharbeit in der Pflege

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn; Bildquelle: BMG

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn; Bildquelle: BMG

Einen tatkräftigen Bundesgesundheitsminister wie Jens Spahn haben einige, die auf schnelle Geschäfte im Gesundheitswesen hoffen, noch nicht auf dem Radar.

Eine Gesetzesformulierung sollte es hergeben, dass die höheren Kosten, die durch Leiharbeitskräfte entstehen, durch die Krankenkassen refinanziert werden. An- und Abwerbung gingen schon Hand in Hand, und die Preise stiegen. Personalvermittlungsagenturen wurden gegründet, teilweise angesiedelt an Kliniken, über Matching-Plattformen sollten sich Kliniken und Bewerber treffen. Die pfiffige Idee hinter dem Geschäftsmodell: Egal wie hoch die Vermittlungsgebühren sind, die Krankenkassen zahlen alles. Selbst der Steuerzahler wurde in Nordrhein-Westfalen bereits um Unterstützung bemüht.

Schon waren die zentralen Fragen nicht mehr von Belang: Wie muss ein attraktiver Arbeitsplatz im Krankenhaus gestaltet sein, damit hochqualifizierte Fachkräfte gut arbeiten können (und gerne bleiben)? Wie sieht eine gute Unternehmenskommunikation und Unternehmenskultur aus?

Und vor allem: Warum sich jetzt noch den Mühen der Integration ausländischer Pflegefachkräfte unterziehen, wo man doch im gut finanzierten An- und Abwerbeverfahren noch eine Extraschnitte machen wollte. Erste Pressemitteilungen und Tweets aus Kliniken machten die Runde, die von den Mühen der sprachlichen und fachlichen Integration ausländischer Bewerber sprachen.

Alle längst bekannten kritischen Einwände gegen ständig eingesetzte Leiharbeiter wurden – mal wieder –  ignoriert. Dabei hatte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) noch am 18. September ein kritisches Impulspapier zur Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege veröffentlicht. Der DBfK forderte in diesem Papier bereits: »An der Verpflichtung für Arbeitgeber und Führungskräfte, in ihren Unternehmen aus Sicht der Pflegefachpersonen nachhaltig gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, (führt) kein Weg vorbei. Das wurde seit vielen Jahren sträflich versäumt, die Folgen zeigen sich jetzt.«

Der schnell agierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schiebt dem Geschäft mit der Leiharbeit umgehend einen Riegel vor. Über die Tariflöhne hinausgehende Zusatzkosten und Vermittlungsprovisionen bei Leihpersonal sollen nicht im künftigen »Pflegebudget« berücksichtigt werden, das die Kassen zahlen, so KMA online laut dpa. »Leiharbeit in der Pflege soll die Ausnahme sein und nicht die Regel werden«, sagte Spahn, Pflegekräfte in Krankenhäusern bräuchten Kollegen, auf die sie sich verlassen könnten und die sie auch bei Wochenend- und Nachtdiensten entlasteten. »Deswegen schaffen wir Anreize, Pflegekräfte fest anzustellen, statt auf Leiharbeit auszuweichen.«