Anerkennung: Gesundheitsausschuss Nordrhein-Westfalen

Hebammenausbildung – wie ist der Stand in Nordrhein-Westfalen?

Der Gesundheitsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen hat um einen Bericht des zuständigen Gesundheitsministeriums zum Thema Finanzierung der Akademisierung der Hebammenausbildung gebeten. Minister Karl-Josef Laumann übermittelte den Bericht am 20. November 2019.

Das Ministerium beschreibt, dass die derzeitige Hebammenausbildung als dreijährige Fachkraftausbildung ausgestaltet ist und zukünftig eine Akademisierung der Ausbildung erfolgt in Form eines dualen Studiums mit mindestens sechs und höchstens acht Semestern Studienzeit.

In Bezug auf die Ausbildungskapazität konnte nicht sehr viel Positives berichtet werden: »Es liegen mehrere Interessensbekundungen von Fachhochschulen und Universitäten vor. Diese haben, basierend auf den verschiedenen Planungsständen der Hochschulen, einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad. Eine abschließende Aussage zu den zukünftigen Standorten eines Hebammenstudiums ist jedoch aktuell nicht möglich. Konkrete Konzepte können vor Verabschiedung der Studien- und Prüfungsverordnung des Bundes noch nicht von den Hochschulen erstellt werden, da in der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen die Mindestanforderungen an das Studium einschließlich des berufspraktischen Teils des Studiums und das Nähere zur staatlichen Prüfung geregelt ist und diese somit Grundlage für die Studiengangs-Konzepte ist.«

Ein in NRW gestarteter Modellstudiengang in Bochum bietet insgesamt 42 Studienplätze, ein Einstieg ist nur zum Wintersemester möglich.

Laut Hebammenreformgesetz können aber bis 2022 weiterhin auch fachschulische Ausbildungen begonnen werden.

In Bezug auf die Ausbildungskapazitäten bei sog. Anpassungslehrgängen für Hebammen, die aus dem Ausland kommen, bestehen derzeit nur sehr wenige Möglichkeiten. Auch das IQ Netzwerk-Programm, finanziert über ESF-Fördermittel und Bundesmittel, konnte hier nur wenig Abhilfe schaffen, da es zu wenig Kapazitäten an den Hebammenschulen gab. So wurde eine Behelfskonstruktion geschaffen, angesiedelt in einem Ausbildungszentrum für Pflege. Auf Nachfrage wurden allerdings bislang keine Zahlen zu Absolvent/innen zur Verfügung gestellt.

Update: Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) bietet eine öffentliche geförderte Anerkennungsqualifizierung an, die zukünftig durch Agenturen für Arbeit und durch Jobcenter über Bildungsgutscheine unterstützt wird. Weitere Informationen dazu in unserem Interview mit der Leiterin des Studiengangs Hebammenwissenschaft an der EHB, Prof. Dr. Melita Grieshop.

Werden in NRW die Kammern mit der Abnahme der Kenntnisprüfung beauftragt?

Aktuell beraten die Experten des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag, ergänzt durch externe Stellungnahmen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Diese Woche befasst sich abschließend der Gesundheitsauschuss des Landes damit und wird ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Landtag überweisen. Neben zahlreichen wichtigen Veränderungen soll auch der Passus eingefügt werden, dass den Heilberufskammern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und zukünftig Pflege) für ihren jeweiligen Berufsstand die Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Aufgabe übertragen werden kann. § 9 Abs. 4 HeilBerG wird insofern ergänzt.

Diese Ergänzung wurde verschiedentlich eingefordert. Die Kammern sind bisher beauftragt, den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in den Berufsbereichen (Ärztliche oder zahnärztliche Weiterbildung »Facharztanerkennung«, »Fachzahnarztanerkennung«) festzustellen und Fachsprachprüfungen abzunehmen. Nun könnte noch die Abnahme von Kenntnisprüfungen hinzukommen, wir berichteten hierzu bereits. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in den Antragsverfahren, Kenntnisprüfungen könnten, ähnlich wie Fachsprachprüfungen, in höherem Takt für Anerkennungssuchende angeboten werden. Das Ministerium könnte nach Verabschiedung des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Update: Inzwischen ist das Gesetz beschlossen.

Meilenstein auf dem Weg zur Bundespflegekammer: Die Pflegekammerkonferenz

Die Anerkennung und Qualifizierung aus dem Ausland kommender Pflegefachkräfte, Stellungnahmen zur Entwicklung des Arbeitsmarkts für Pflegefachkräfte, Beratung des Gesetzgebers zu Fragen des Pflegeberufs: Dies sind nur einige der wichtigen Themenbereiche, zu denen die bundesweite Stimme der Pflegefachkräfte fehlt. Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, fordert zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen seit Jahren die Einrichtung von Pflegekammern und den Zusammenschluss auf Bundesebene als Bundespflegekammer.

Aktuell haben sich die Landespflegekammern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Deutsche Pflegerat als Dachverband zur Pflegekammerkonferenz zusammengeschlossen. Die Pflegekammerkonferenz wird die geplante Gründung der Bundespflegekammer vorbereiten. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt sagte Patricia Drube, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen: »Mit der Pflegekammerkonferenz beginnt ein neues Kapitel der beruflichen Selbstverwaltung der Pflegefachberufe auf Bundesebene.«

Dass bei allen die Pflege berührenden Themen die Pflege selbst gehört wird und dieser Stellungnahme entscheidende Bedeutung zukommt, ist eine der wichtigsten Forderungen der Selbstverwaltung der Pflege. Denn noch immer ist bei wichtigen Beratungen die Pflege selbst nicht vertreten. So hat beispielsweise Nordrhein-Westfalen im Januar 2019 eine Ausbildungsallianz Pflege ins Leben gerufen, die sich um die Belange der Pflegeausbildung kümmern will. Unter den zehn vertretenen Organisationen finden sich zahlreiche Arbeitgebervertretungen, auch der Verband Deutscher Privatschulen NRW und Wohlfahrtsverbände, aber nur eine Stimme aus dem Bereich der Pflege. Weiterlesen