Anerkennung: Anerkennungsmonitoring BIBB

Sonderfonds: Förderprogramme bei Anerkennungsverfahren gehören auf den Prüfstand

Anerkennungsgesetze in Bund und Land zielen auf die schnellstmögliche berufliche Integration der zuwandernden Fachkräfte. Es besteht der Anspruch, dass die mitgebrachten Qualifikationen, die in Ausbildung, Studium und Berufserfahrung gesammelt wurden, individuell gewertet werden und in Bezug auf einen Referenzberuf, also auf die vergleichbare Tätigkeit in Deutschland, angerechnet werden.

Die Anerkennungsgesetze begründen eine Erfolgsgeschichte

BIBB Anerkennungsbericht 2019Über Anerkennungsberatung, Anerkennungsqualifizierung und die Aufnahmebereitschaft des Arbeitsmarktes sind Zehntausende von Fachkräften erfolgreich in Deutschland gestartet. Das Anerkennungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung BIBB übernimmt dankenswerterweise die Aufgabe, diese Erfolgsgeschichte zu dokumentieren.

Nicht in jedem Fall kann eine berufliche Anerkennung bei den Anerkennungssuchenden ausgesprochen werden. Die zuständigen Stellen erstellen dann einen Bescheid, aus dem klar hervorgeht, was noch zu leisten ist, damit eine solche Anerkennung erlangt werden kann.

Der größte Teil der Anerkennungssuchenden hat einen Beruf im Gesundheitswesen. Und hier besteht noch eine zusätzliche Hürde, da es sich oft um reglementierte Berufe handelt, also Berufe, in denen der Staat eine besondere Prüfung der beruflichen Qualifikation vornimmt, da der Schutz und das Wohl von Patient:innen dies gebietet. Gleichwohl gelingen hier Anerkennung und Integration in immer größerem Ausmaß und in einem zahlenmäßig beeindruckenden Umfang. Dies ist nicht zuletzt dem Engagement der zuständigen Stellen und der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe zu verdanken.

Fachkräfte im Gesundheitswesen müssen zur Erlangung der Approbation oder Berufszulassung sprachliche und fachliche Prüfungen ablegen. Hier ist es mithilfe der Bundesagentur für Arbeit und mit speziellen Förderprogrammen, hier vor allem dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«, das die Startphase der Anerkennungsgesetze begleitete, gelungen, zahlreiche Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu etablieren.

Und das Beste: Mithilfe der Bundesagentur für Arbeit ist eine Struktur geschaffen worden, die häufig notwendigen Qualifizierungsangebote dauerhaft zu implementieren. Möglich wird dies durch die Förderung nach AZAV, eine Förderung, die von Weiterbildungsinstitutionen ein Qualitätsmanagementsystem verlangt, einen effektiven und effizienten Umgang mit öffentlichen Mitteln und eine Erfolgsorientierung im Sinne einer hohen Arbeitsmarktintegrationsquote der Geförderten.

Etwas, was also für die zahlenmäßig größten Berufsgruppen im Anerkennungsprozess gut funktioniert, soll in anderen Branchen nicht klappen?

Das legt zumindest eine Diskussion nahe, die immer wieder aufflammt, insbesondere dann, wenn Förderprogramme auslaufen. Um den Bedingungen der AZAV nicht entsprechen zu müssen und ungleich lukrativere Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, wird auch auf die Bedeutung individueller Anpassungslehrgänge gesetzt, und dies vor allem in Branchen, in denen am Ende des Anerkennungsprozesses häufig kein Meistertitel oder Gesellenbrief steht, sondern »nur« eine Äquivalenzbescheinigung.

Diese Äquivalenzbescheinigungen werden aber im Arbeitsmarkt immer noch als kritisch angesehen. Schon bei der Ratifizierung der Anerkennungsgesetze wurde in entsprechenden Fachforen, beispielsweise der IHK Köln, problematisiert, dass bei vielen Gewerken Äquivalenzbescheinigungen zu Schwierigkeiten führen, da beispielsweise im Bau oder bei Installationen Projekte nicht abgenommen werden, weil Versicherungen den vermeintlich nicht »richtigen« Qualifizierungsnachweis beanstandeten.

Individuelle Anpassungslehrgänge stellen sehr hohe Anforderungen an eine Organisationsstruktur, da ein Betrieb jemanden einzeln in Theorie und Praxis qualifizieren soll. Dies kann ein Betrieb oft nicht leisten. Nicht nur im Handwerk gibt es hier Probleme, auch Krankenhäuser haben gleich reihenweise deutlich gemacht, dass die individuelle Qualifizierung von Pflegefachkräften so nicht leistbar ist.

Und im Unterschied zu teuren individuellen Anpassungslehrgängen sind die – zunächst über Modellprojekte geschaffenen – Kursqualifizierungen bundesweit überaus erfolgreich, denn was in vielen Anerkennungsbescheiden eines Berufes wiederkehrt, kann gebündelt und gemeinsam in Kursform AZAV-unterstützt gelehrt werden. Auf besondere individuelle Fragestellungen kann dann in einer entsprechenden Praxisphase eingegangen werden.

So kann den Anerkennungssuchenden ein schneller und guter Weg aufgezeigt werden, Organisationen und Betriebe können entlastet werden und schneller eine Fachkraft adäquat einsetzen. Bildungseinrichtungen von Handel, Industrie und Handwerk können sehr gut solche Weiterbildungsangebote, nachrangig zu freien Trägern, anbieten. Themen von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zusammenarbeit im Team plus Fachsprachkenntnisse lassen sich gut in Lerngruppen organisieren, die dazu noch durch den sozialen Lernzusammenhang ermutigend und motivierend wirken können.

Die Betonung von individuellen Anpassungslehrgängen ist vielleicht deshalb nur ein Thema von Verbänden, Kammern und ähnlichen Organisationen, da sie sich auf die umfangreiche Finanzierung der öffentlichen Hand mit Mitteln aus Land und Bund eingestellt haben. Zahlreiche Personalstellen in diesen Organisationen werden mit Hilfe dieser Förderprogramme finanziert. Von daher ist verständlich, warum hier eine bestimmte Lobbyarbeit betrieben wird.

Förderprogramme und der Outcome bisheriger Projekte gehören auf den Prüfstand

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

In Nordrhein-Westfalen ist das Problem längst erkannt. Karl-Josef Laumann, der derzeit eher als Gesundheitsminister bekannt ist, da er die Herausforderungen der Pandemie managt und die größte Impfaktion aller Zeiten in diesem Bundesland an den Start bringt, ist auch als Arbeitsminister engagiert. Er betonte schon 2018 in einem Landtagsausschuss: »Damit das jeder weiß: Ich will, dass das Geld bei den Leuten ankommt. Deswegen sehe ich mir die Strukturen ganz genau an (…), was da an Stellen bei Kammern und Wohlfahrtsverbänden finanziert wird. Gelegentlich muss man zusehen, dass das in einem vertretbaren Verhältnis steht«.

Förderprogramme, die auf Bundesebene initiiert werden, haben alle den Anspruch auf Erfolg und Verstetigung. Die Spielregeln der Verstetigung sollten dabei so gestaltet sein, dass Förderprogramme so effizient und effektiv wie möglich gehandhabt werden. Die Überleitung von Seminarprogrammen des Förderprogramms IQ in Sprachqualifizierungen des BAMF oder Berufsqualifizierungen nach AZAV zeigt auf, wie gut und erfolgreich dies gelingen kann.

Auf der Fachtagung »Transfer von IQ Qualifizierungen in die Regelförderung durch AZAV-Zertifizierung« wurde dies bereits deutlich. Erwähnenswert ist auch, dass sich die zuständigen Bundesministerien sogar noch dabei engagieren, Trägern behilflich zu sein, AZAV-unterstützte Programme anzubieten. Mehr Unterstützung ist kaum denkbar.

Dass man gerne einen Sonderfonds zur Verfügung hätte, anstatt die fachlichen und qualitativen Hürden der AZAV zu nehmen, ist bei dem Anteil der so finanzierten Personalstellen nachvollziehbar, aber bei der Finanzlage der öffentlichen Haushalte ist es sicherlich in allen Berufsbranchen möglich, bewährte Instrumente der Regelförderung zu nutzen. Allzumal in Zeiten der Pandemie der Wunsch nach Sonderfonds besonders überlegt werden sollte.

Denn zurzeit ist zu Recht das vorherrschende Thema die Bewältigung der pandemischen Lage. Hier ist in Land und Bund durch ein Bündel von Maßnahmen und die anlaufende Impfaktion Gutes auf den Weg gebracht.

Fachkräfteeinwanderung wird zukünftig wieder ein großes Thema werden

Bei der Fachkräfteintegration sind nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Unternehmen gefordert, die Fachkräfte benötigen. Hier sollten Land und Bund Prüfinstrumente entwickeln, dass für Anerkennungsinteressierte, die in Deutschland ihre fachlichen und persönlichen Kenntnisse einbringen möchten, der Weg fair und offen gestaltet und nicht die Möglichkeit zur kruden Abzocke geboten wird.

Melita Grieshop: »Anerkennungsqualifizierungen für Hebammen in innovativer Form«

Prof. Dr. Melita Grieshop, Evangelische Hochschule Berlin; © Melita Grieshop / Ev. Hochschule Berlin

Prof. Dr. Melita Grieshop, Evangelische Hochschule Berlin; © Melita Grieshop / Ev. Hochschule Berlin

Prof. Dr. Melita Grieshop leitet den dualen Bachelor-Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule in Berlin (EHB). Die erfahrene Hebamme und Dipl.-Pflegepädagogin ist zugleich Projektleiterin von Anpassungslehrgängen für Hebammen aus Drittstaaten sowie für Praxisanleiter:innen. Ihr Integrationsprojekt zu Anerkennungsqualifizierungen von Hebammen startete 2019 erfolgreich.

Wir fragen Prof. Grieshop für anerkennung-medizin.de nach den Erfordernissen, um eine Anerkennungsqualifizierung für Hebammen dauerhaft in Deutschland zu etablieren.

anerkennung-medizin.de: Die Hebammenkunde ist längst auf dem Weg der Akademisierung, Sie leiten den Bachelor-Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin. Wie erfolgreich ist der Prozess der Akademisierung der Hebammenkunde bislang gelaufen? Welche Meilensteine konnten erreicht werden?

Prof. Dr. Melita Grieshop: Im Jahr 2019 konnten wir über die Novellierung des Hebammengesetzes endlich die Vollakademisierung des Hebammenberufs erreichen. Zukünftig bzw. mit einer kurzen Übergangsphase werden alle Hebammen ihren Beruf an einer Hochschule erlernen. Zahlreiche Hochschulen wie die EHB haben in den vergangenen zwölf Jahren während der Modellphase schon sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die Absolvent:innen der EHB finden sehr gut Zugang zum Arbeitsmarkt und/oder sind in der ambulanten Versorgung der Frauen und Familien tätig. Allerdings nutzen die Geburtskliniken das Potential der Hochschulabsolvent:innen noch nicht gut genug.

Die Hebammen B.Sc. würden sich gern mehr in die Organisation, Qualitätsverbesserung und Professionalisierung der Geburtshilfe einbringen. Denn Professionalisierung der Berufspraxis ist ein zentrales Ziel der Akademisierung. Zur Anpassung an das neue Hebammengesetz werden wir unseren Studiengang an der EHB 2021 in das neue Modell Hebammenwissenschaft (B.Sc. Midwifery) überführen und die Zahl der Studienplätze voraussichtlich bis auf 60 Studierende pro Jahr erhöhen.

Neben Forschung und Lehre leiten Sie ein Projekt zur beruflichen Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Abschlüssen der Hebammenkunde. Haben sich die Anerkennungsverfahren aus Ihrer Sicht qualitativ und quantitativ durch die Anerkennungsgesetze in Land und Bund für den Bereich Hebammenkunde verändert? Wie groß schätzen Sie den Fortbildungsbedarf von anerkennungssuchenden Hebammen ein?

Wir bieten unseren Anpassungslehrgang seit 2019 an. Er ist derzeit die einzige hochschulische Anpassungsmaßnahme für Hebammen. Damit haben wir uns von Beginn an an den qualitativen Anforderungen des hochschulischen Lernniveaus orientiert. Bis ca. 2018 gab es bundesweit nur einen fachschulischen Anpassungslehrgang, sodass die Teilnehmer:innen sehr weite Wege und hohe Kosten auf sich nehmen mussten. Die EHB erweitert dieses Angebot in innovativer Form. Pandemiebedingt haben wir inzwischen einen hohen Anteil online-basiertes Lernen eingeführt, sodass wir gut für eine Erweiterung über Berlin/Brandenburg hinaus vorbereitet sind.

Anerkennungsqualifizierung für Hebammen der Ev. Hochschule Berlin mit Unterstützung des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«; Foto © Baluschek / Ev. Hochschule Berlin

Anerkennungsqualifizierung für Hebammen der Ev. Hochschule Berlin mit Unterstützung des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«; Foto © Baluschek / Ev. Hochschule Berlin

Die Berufsgruppe der Hebammen ist im Vergleich z.B. zur Pflege oder zur Medizin eine eher kleine Gruppe. Daher wären regionale Anpassungslehrgänge in großer Zahl aufgrund zu geringer Nachfrage nicht kostendeckend.

Zudem sind die personellen Kapazitäten der Hochschulen durch Aufbau und Weiterentwicklung der Hebammenstudiengänge bundesweit sehr belastet, sodass nicht jede Hochschule personelle Kapazitäten für kleine Teilnehmendengruppen freimachen kann.

Aus dem Ausland kommende Hebammen erhalten häufig bei der Beantragung ihrer beruflichen Zulassung Anerkennungsbescheide, die in einem erheblichen Umfang eine Nachqualifizierung fordern. Welche Erfahrungen haben Sie durch das Projekt der Anerkennungsqualifizierung gewinnen können? Welche Lehrinhalte in Theorie und Praxis sehen Sie bei der Integration von aus dem Ausland kommenden Hebammen für notwendig und wünschenswert an? Weiterlesen

Landesärztekammer Hessen ermöglicht ärztliche Fachsprachprüfung

Ab dem 1. Oktober 2020 können aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachsprachprüfung ablegen müssen, dies vor der Landesärztekammer Hessen tun. Damit zieht auch das Bundesland Hessen qualitativ den anderen Bundesländern gleich, die standardisierte Verfahren der kollegialen Überprüfung des fachsprachlichen Wissens längst etabliert haben.

Bereits 2012 hatten erste Ärztekammern damit begonnen, Prüfungen zum fachsprachlichen Standard zu entwickeln, da in der klinischen Praxis zahlreiche Probleme bei der Verständigung sowohl in der Arbeit mit den Patienten als auch im kollegialen Miteinander auftraten. Der Nachweis reiner Sprachzertifikate wurde als unzureichend kritisiert, da die Zertifikate häufig den Ansprüchen nicht genügten.

Anders als beispielsweise in den Niederlanden gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine zentralen Institute, die ausschließlich mit Prüfungen befasst sind und nicht ein Geschäftsmodell verfolgen, bei dem sie von Kursen und Prüfungen gleichermaßen zu profitieren versuchen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat 2014 schließlich verbindlich festgelegt, dass im Bereich der ärztlichen Patientenversorgung höhere sprachliche Standards eingeführt werden müssen und die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte sich einer solchen Prüfung zu unterziehen haben.

Auch hier machten sich zunächst einzelne Anbieter von Sprachkursen Hoffnung, ein flottes Geschäftsmodell zu etablieren, in dem sie Kurse anboten, Lehrbücher verkauften und die Prüfung abnahmen, natürlich alles mit entsprechenden Gebühren belegt. An der Objektivität der Bewertung der Prüfungsleistungen kamen entsprechend schnell Zweifel auf, sodass quasi flächendeckend die Ärztekammern durch die zuständigen Approbationsbehörden beauftragt wurden, für qualitativ hochwertige Prüfverfahren zu sorgen.

Das mibeg-Institut Medizin hat früh hierzu informiert und eine bundesweite Übersicht erstellt, die jetzt entsprechend in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Dass das Bundesland Hessen mit der Beauftragung der Landesärztekammer eine Möglichkeit einrichtet, ärztliche Fachsprachprüfungen durchzuführen, wird zugleich dazu beitragen, unnötigen Approbationstourismus zu vermeiden. Approbationstourismus entsteht immer dann, wenn bestimmte Prüfungsanforderungen gescheut und Prüfer gesucht werden, bei denen es vermeintlich leichter geht, wenngleich auch dies häufig mit sehr hohen Kursgebühren einhergeht.

Jüngstes Beispiel dafür ist in einem anderen Bundesland das Angebot für einen Simulationskurs Fachsprachenprüfung, der 1500 € Kursgebühren für 42 Unterrichtseinheiten fordert. Schaut man sich den Kursplan genauer an, so sind von diesen fünf Unterrichtstagen nur zwei Unterrichtstage mit Präsenz belegt, ein Tag wird Onlinelearning angeboten, zwei Tage dienen dem »Selbststudium«. Der Kurs ist nicht zertifiziert. Der Kurs wird durch eine Firma angeboten, die zugleich mit der zuständigen Approbationsbehörde als Kooperationspartner einen Vertrag als Beratungsstelle für die Anerkennung geschlossen hat, mit dem sie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in diesem Bundesland betreut.