Anerkennung: Anerkennung

Bundesagentur für Arbeit legt fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz vor

Die Bundesagentur für Arbeit hat für Beraterinnen und Berater umfangreiche fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung vorgelegt. Die PDF ist hier abrufbar.

Neue Regelung zur Kenntnisprüfung für Zahnärzt/innen aus Drittstaaten

Am 1. Oktober 2020 tritt die neue Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO) in Kraft. Die neue Approbationsordnung wird auch wichtige Änderungen in Bezug auf die Kenntnisprüfung von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit sich bringen, die ihr Studium im Ausland absolviert haben und in Deutschland ihre Approbation beantragen.

Zahnärztliche Kenntnisprüfungen wurden bislang in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt, da keine präzise und auch rechtlich verbindliche Regelung zum Ablauf der Kenntnisprüfung vorgegeben war. So gab es in den Bundesländern eine unterschiedliche Anzahl von Prüfungsversuchen. Ebenso waren die Prüfungsthemen sehr unterschiedlich.

Die neue Approbationsordnung, die ab dem 1. Oktober 2020 verbindlich ist, wurde am 11. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Folgende Eckpunkte sind für aus dem Ausland kommende Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtig:

  • In der Kenntnisprüfung haben die Anerkennungssuchenden zu zeigen, dass sie über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch in der zahnärztlichen Gesprächsführung, verfügen, die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlich sind.
  • Die Kenntnisprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt.
  • Der mündliche und praktische Teil der Kenntnisprüfung können nur abgelegt werden, wenn der jeweils vorangehende Abschnitt bestanden wurde.
  • Der schriftliche Abschnitt der Kenntnisprüfung fordert die Niederschrift einer Behandlungsplanung für eine vorgegebene Befundsituation. Dabei werden Modellunterlagen, der Parodontalstatus und ein Röntgenbefund zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 45 Minuten müssen zwei Behandlungsvorschläge schriftlich entwickelt und begründet werden.
  • Der mündliche Abschnitt der Kenntnisprüfung dauert zwischen 60 und 90 Minuten und enthält Fragen aus den Bereichen Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Zahnerhaltung. Es können Fragen gestellt werden zur Endodontologie, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention, Restauration,  Kinderzahnheilkunde, Notfallmedizin, klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Hygiene und zu Rechtsfragen.
  • Es ist möglich, dass die Kenntnisprüfung ein zusätzliches Fach oder einen weiteren Querschnittsbereich umfasst.
  • Die praktische Prüfung hat eine Gesamtdauer von fünf Stunden, dabei sind zwei Stunden zur Prothetik vorgesehen, zwei zur Zahnerhaltung und eine Stunde zur Oralchirurgie / Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
  • Für jeden Abschnitt der zahnärztlichen Kenntnisprüfung gibt es drei Prüfungsversuche.
  • Wenn man einen Abschnitt nicht bestanden hat, so muss nicht die Gesamtkenntnisprüfung über alle drei Abschnitte wiederholt werden, sondern nur der nicht bestandene Teil.

Eine intensive Vorbereitung auf die zahnärztliche Kenntnisprüfung ist dringend zu empfehlen. Aus der langjährigen Erfahrung des mibeg-Instituts mit hunderten von aus dem Ausland kommenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, die wir in Bezug auf die Approbation beraten und qualifiziert haben, empfehlen wir folgenden Weg: Erwerb sehr guter Deutschkenntnisse, Intensivseminar Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung, Beantragung einer zahnärztlichen Berufserlaubnis nach § 13 ZHG, Mitarbeit in einer Zahnklinik oder Zahnarztpraxis, spezieller Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung, Ablegung der Kenntnisprüfung und Erwerb der Approbation.

Großer Erfolg für unsere Physiotherapeut/innen: zielgerichtet die Berufszulassung erlangt

Praxisseminar Physiotherapie zur Vorbereitung auf die Anerkennung als PhysiotherapeutGleich zwölf Physiotherapeut/innen konnten durch das mibeg-Institut und die Praxisgemeinschaft Biele auf die Berufszulassung vorbereitet werden. Ein gutes Zusammenspiel zwischen Bezirksregierung, mibeg-Institut, Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie den Physiotherapieexperten und Ausbildern der Praxisgemeinschaft Biele / bene+ ermöglichte es, sich zielgerichtet theoretisch wie praktisch auf die Berufsausübung als Physiotherapeut/innen in Deutschland vorzubereiten.

Die Physiotherapeut/innen hatten ein Studium im Herkunftsland absolviert oder eine Berufsausbildung abgeschlossen. Langfristig möchten sie ihren Beruf in Deutschland ausüben, und dazu ist, wie bei anderen Heilberufen auch, eine besondere Berufszulassung notwendig. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Studien- und beruflichen Dokumente intensiv geprüft und entsprechende Anerkennungsbescheide ausgestellt.

Alle Teilnehmer/innen haben sich zusammen in einer intensiven und auch fröhlichen Lerngruppe unter Leitung von Dr. Luisa Heinrichs vom mibeg-Institut und Christoph Biele, M.Sc., Lehrender Physiotherapeut, entsprechend theoretisch und, je nach Bescheid, praktisch qualifiziert.

Auf Anhieb haben elf von zwölf Teilnehmer/innen des Praxisseminars Physiotherapie das anspruchsvolle Abschlussgespräch bestanden, die letzte Lerngruppe sogar unter den besonderen Hygieneanforderungen, die die Corona-Pandemie den Heilberufen und Prüfenden auferlegt. Ein Teilnehmer entschied sich, noch einmal intensiv seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Besonders positiv finden Christoph Biele und Dr. Luisa Heinrichs, dass der Großteil der Absolvent/innen bereits eine Stelle als Physiotherapeut/in in Nordrhein-Westfalen gefunden hat.

mibeg-Institut startet alle Seminare über Online Learning

Qualifizierungen zur Vorbereitung auf Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen bieten eine große Chance, die anstehenden Prüfungen gut zu bestehen und sich dauerhaft erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das mibeg-Institut bietet eine Fülle von Vorbereitungskursen für Ärzt/innen, Apotheker/innen, Zahnärzt/innen, Pflegefachkräfte und Physiotherapeut/innen sowie für Angehörige weiterer reglementierter Gesundheitsberufe an. Ab sofort sind diese Kurse auch online verfügbar.

Wir schätzen die Präsenzlehrform genauso wie unsere Teilnehmer und Dozenten. Sobald es möglich ist, werden wir auch wieder die Präsenzform anbieten oder Lernformen in Kombination von Präsenz und Online. Aber die Corona-Pandemie erfordert E-Learning-Angebote, und die Corona-Pandemie wird uns noch über einen sehr langen Zeitraum begleiten.

Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen, aber auch Facharztprüfungen beispielsweise, finden kontinuierlich statt. Wer bereits eine Berufserlaubnis erhalten hat zur Vorbereitung auf die Prüfungen, kann kurzfristig mit einem entsprechenden Termin rechnen. Wir wissen, dass Fachsprach- und Kenntnisprüfungen nur bei entsprechender Vorbereitung gut bestanden werden können. Deshalb bietet das mibeg-Institut ab sofort Online-Kurse mit hochqualifizierten Lehrkräften an.

Wir kombinieren dabei Videokonferenzen, Chats, Gruppenarbeiten und Textforen in unseren Seminaren, sodass ein abwechslungsreiches und interaktives Miteinander zwischen Lehrenden und Lernenden möglich wird.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unseren Teilnehmer/innen und Dozent/innen und dass wir für Gesundheitsfachkräfte eine Unterstützung bei ihren Anerkennungsverfahren leisten können.

Ärztliche Berufserlaubnis nach § 10 BÄO für Studierende aus Polen

Medizinstudierende, die ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin absolviert haben, denen aber noch der Nachweis der praktischen 13-monatigen Assistenzzeit fehlt, die sog. STAZ, können in Nordrhein-Westfalen eine Berufserlaubnis beantragen und ihr »Praktisches Jahr« somit in diesem Bundesland absolvieren.

Die noch ausstehenden Prüfungen am Ende dieser Lernzeit aber müssen in Polen absolviert werden, ebenso muss diese Lernzeit nach der Maßgabe der polnischen Studienordnung gestaltet und dokumentiert werden. Den Studierenden wird angeraten, sich frühzeitig mit ihrer Universität und den polnischen Approbationsbehörden in Verbindung zu setzen.

Eine Reihe von deutschen Medizinstudierenden war in eine Problemlage geraten, Ärztekammer und Landes- und Bundesministerien intervenierten, wir berichteten.

Nun regelt nach entsprechendem Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Möglichkeit, in Deutschland den praktischen Teil des Studiums zu absolvieren. Eine vergleichbare Entscheidung hat das Land Brandenburg getroffen.

Update: Die NRW-Landesregierung hat die Fragestellung erneut geprüft. Der Erlass vom 11. Mai 2020 sieht nun vor, dass für Medizinstudierende die Berufserlaubnis erteilt werden kann für ein Jahr, ggf. für 13 Monate. Dabei können bis zu sechs Monate bereits auf eine Weiterbildung angerechnet werden. Dieses Anerkennungsjahr wird dann mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen, welches die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation für in Nordrhein-Westfalen tätige Absolventinnen und Absolventen ist.