Anerkennung: Anerkennung

»Modell NRW«: Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsberufe

Gesundheitsfachkräfte aus über 80 Ländern im mibeg-Institut Medizin

Das Bundesarbeitsministerium hat, unterstützt durch das Bundesbildungsministerium, den Europäischen Sozialfonds und die Bundesagentur für Arbeit, mit dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« bundesweit gute Möglichkeiten geschaffen, die Anerkennungsgesetze in Bund und Ländern zu begleiten und Anerkennungssuchende mit Beratung und Qualifizierung zu unterstützen.

Ab 2015 wurden über dieses Programm auch Qualifizierungen gefördert. Bis Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin mit Hilfe dieser Fördermittel in ganz Nordrhein-Westfalen Qualifizierungsprogramme für Gesundheitsberufe aufgebaut. Ein halbes Jahr nach Ende dieser Förderphase ziehen wir Zwischenbilanz.

Eine Besonderheit: In Nordrhein-Westfalen wurde zu Beginn der Förderphase für alle reglementierten Gesundheitsberufe ausschließlich ein Institut beauftragt. Das mibeg-Institut Medizin hat seitdem für diese Zielgruppe Curricula für Qualifizierungen entwickelt und sie in Nordrhein-Westfalen etabliert, um durch gute Anerkennungsqualifizierungen passgenaue und rasche Wege aufzuzeigen, die zur Berufszulassung führen. Weiterlesen

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Anerkennungsqualifizierung Physiotherapie erfolgreich gestartet

Praxisseminar Physiotherapie wiederum erfolgreich gestartet

Praxisseminar Physiotherapie wiederum erfolgreich gestartet

Das mibeg-Institut Medizin hat erneut erfolgreich zusammen mit dem Kooperationspartner bene+, einem Expertenteam im Bereich der physiotherapeutischen Ausbildung in NRW, eine Anerkennungsqualifizierung für aus dem Ausland kommende Physiotherapeut/innen gestartet: das Praxisseminar Physiotherapie. Das Bild zeigt einen Teil der zwölf Teilnehmer, die sich freuen, mit dieser Qualifizierung nun endlich ihre Berufszulassung im Bereich der Physiotherapie erlangen zu können. Die ausländischen Profis im Bereich der Physiotherapie werden durch inländische Profis qualifiziert. Das Curriculum des mibeg-Instituts Medizin und bene+ wurde mit dem zuständigen Landesprüfungsamt abgestimmt. Alle Dozentinnen und Dozenten verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich der physiotherapeutischen Weiterbildung.

Das Besondere dieser Qualifizierung des mibeg-Instituts Medizin und bene+: Alle Teilnehmer, die über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen, können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters gefördert werden.

Seminarleiterin Dr. Luisa Heinrichs vom mibeg-Institut Medizin begrüßte die Teilnehmer herzlich bei ihrem Start in Herne. Die nächsten Termine für eine Qualifizierung stehen bereits fest. Am 7. Oktober 2019 startet der nächste öffentlich geförderte Kurs für Physiotherapeuten, die ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, ihre Ausbildung oder ihr Studium aber im Herkunftsland absolviert haben. Weitere Seminarstarts folgen 2020 in Herne und in Köln.

Das mibeg-Institut Medizin hat bereits erfolgreich zahlreiche Physiotherapeut/innen auf ihrem Weg zur Berufszulassung begleitet, unterstützt dabei durch das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«. Alle Teilnehmer, die ihre Anerkennungsqualifizierung erfolgreich abgeschlossen haben, sind bereits in Deutschland berufstätig.

122. Deutscher Ärztetag fasst Beschlüsse zur beruflichen Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittländern

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich erneut zum Themenbereich der beruflichen Anerkennung von im Ausland erworbenen Medizinexamen geäußert. Bereits zuvor hatte sich der 121. Deutsche Ärztetag im vergangenen Jahr intensiv mit dieser Thematik befasst, wir berichteten.

  • Der 122. Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer erneut auf, die Etablierung eines Registers von Ärztinnen und Ärzten mit nichtbestandenen Kenntnisprüfungen bei den zuständigen Stellen zu unterstützen.
    Der Ärztetag fordert einen Datenaustausch zwischen zuständigen Stellen, da sonst eine unerlaubte Wiederholung von Prüfungen möglich ist. Kenntnisprüfungen können maximal zweimal wiederholt werden, danach ist eine erneute Antragstellung in Deutschland nicht mehr möglich.
  • Der Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, eine bundesweit einheitlich Prüfung für Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten analog zum dritten deutschen Staatsexamen zu unterstützen.
    Nur so, sagt der Ärztetag, kann ein sicherer Patientenschutz gewährleistet werden.
  • Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, vom Gesetzgeber dringend konkrete Maßnahmen zu fordern, welche die Ableistung des dritten Staatsexamens im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung grundsätzlich voraussetzen.

Deutlich wird, dass die verfasste Ärzteschaft ein bundeseinheitliches, klar definiertes Verfahren für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten einfordert, die ihr Examen im Herkunftsland abgelegt haben. Ein nahezu bundesweit einheitlicher Standard wurde bereits über die Landesärztekammern bei der ärztlichen Fachsprachprüfung erreicht, wir berichteten.

Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung fordert die Ärzteschaft eine höhere Qualität bei der Feststellung des Kenntnisstandes. Damit scheiden reine Gleichfertigkeitsfeststellungen über Dokumentenprüfung aus, da solche Verfahren auch als betrugsanfällig kritisiert wurden. Nicht ausreichend wird ebenso der Weg über Gutachten angesehen.

Schließlich wird der inhaltliche Anspruch markiert, der erreicht werden soll, »analog zum dritten Staatsexamen«, und damit wird auch gesagt, dass Staatsexamensprüfungen nicht an private Bildungsanbieter delegiert werden können, die hier ein Geschäftsmodell sehen.

Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis

RD’in Constanze Lernhart referiert zum Approbationsrecht auf einem Tagesseminar des mibeg-Instituts Medizin am Mittwoch, 5. Juni 2019: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen«. Sie war als juristische Dezernentin u.a. für den Bereich Berufsanerkennung Akademische Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie mehrere Jahre tätig. Constanze Lernhart geht intensiv auf die Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation ein und nimmt insbesondere Bezug auf die ärztliche, pharmazeutische und zahnärztliche Tätigkeit. Die Rücknahme, der Widerruf und der Verzicht auf die Approbation werden ebenso thematisiert wie die Berufserlaubnis und die Verfahren der Gleichwertigkeitsüberprüfung. Weitere Schwerpunkte sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassung für Pflegeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe sowie Fragen des Aufenthaltsrechts und der Aufenthaltserlaubnis sowie der Arbeitgeberpflichten.

Ergänzt wird das Referat von RD’in Lernhart durch zwei Statements, für die Dr. Constanze Schäfer, Apothekerkammer Nordrhein, und Jürgen Herdt, Ärztekammer Westfalen-Lippe, gewonnen werden konnten. Das Seminar richtet sich ausschließlich an mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen befasste Fachleute. Hierzu zählen Anwälte, Mitarbeiter in zuständigen Stellen, insbesondere bei den Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Arbeitsagenturen, Jobcentern, Berufsverbänden, in Anerkennungsberatungsstellen und Personalabteilungen von Kliniken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist ausgebucht, ein Wiederholungstermin ist für den 9. Oktober 2019 festgelegt worden, diesmal unter zusätzlicher Beteiligung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe.