Anerkennung: Bundeseinheitliche Fachsprachprüfung für Ärztinnen und Ärzte

Landesärztekammer Hessen ermöglicht ärztliche Fachsprachprüfung

Ab dem 1. Oktober 2020 können aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachsprachprüfung ablegen müssen, dies vor der Landesärztekammer Hessen tun. Damit zieht auch das Bundesland Hessen qualitativ den anderen Bundesländern gleich, die standardisierte Verfahren der kollegialen Überprüfung des fachsprachlichen Wissens längst etabliert haben.

Bereits 2012 hatten erste Ärztekammern damit begonnen, Prüfungen zum fachsprachlichen Standard zu entwickeln, da in der klinischen Praxis zahlreiche Probleme bei der Verständigung sowohl in der Arbeit mit den Patienten als auch im kollegialen Miteinander auftraten. Der Nachweis reiner Sprachzertifikate wurde als unzureichend kritisiert, da die Zertifikate häufig den Ansprüchen nicht genügten.

Anders als beispielsweise in den Niederlanden gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine zentralen Institute, die ausschließlich mit Prüfungen befasst sind und nicht ein Geschäftsmodell verfolgen, bei dem sie von Kursen und Prüfungen gleichermaßen zu profitieren versuchen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat 2014 schließlich verbindlich festgelegt, dass im Bereich der ärztlichen Patientenversorgung höhere sprachliche Standards eingeführt werden müssen und die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte sich einer solchen Prüfung zu unterziehen haben.

Auch hier machten sich zunächst einzelne Anbieter von Sprachkursen Hoffnung, ein flottes Geschäftsmodell zu etablieren, in dem sie Kurse anboten, Lehrbücher verkauften und die Prüfung abnahmen, natürlich alles mit entsprechenden Gebühren belegt. An der Objektivität der Bewertung der Prüfungsleistungen kamen entsprechend schnell Zweifel auf, sodass quasi flächendeckend die Ärztekammern durch die zuständigen Approbationsbehörden beauftragt wurden, für qualitativ hochwertige Prüfverfahren zu sorgen.

Das mibeg-Institut Medizin hat früh hierzu informiert und eine bundesweite Übersicht erstellt, die jetzt entsprechend in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Dass das Bundesland Hessen mit der Beauftragung der Landesärztekammer eine Möglichkeit einrichtet, ärztliche Fachsprachprüfungen durchzuführen, wird zugleich dazu beitragen, unnötigen Approbationstourismus zu vermeiden. Approbationstourismus entsteht immer dann, wenn bestimmte Prüfungsanforderungen gescheut und Prüfer gesucht werden, bei denen es vermeintlich leichter geht, wenngleich auch dies häufig mit sehr hohen Kursgebühren einhergeht.

Jüngstes Beispiel dafür ist in einem anderen Bundesland das Angebot für einen Simulationskurs Fachsprachenprüfung, der 1500 € Kursgebühren für 42 Unterrichtseinheiten fordert. Schaut man sich den Kursplan genauer an, so sind von diesen fünf Unterrichtstagen nur zwei Unterrichtstage mit Präsenz belegt, ein Tag wird Onlinelearning angeboten, zwei Tage dienen dem »Selbststudium«. Der Kurs ist nicht zertifiziert. Der Kurs wird durch eine Firma angeboten, die zugleich mit der zuständigen Approbationsbehörde als Kooperationspartner einen Vertrag als Beratungsstelle für die Anerkennung geschlossen hat, mit dem sie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in diesem Bundesland betreut.

 

Fachkollegiale Vorbereitung auf die ärztliche Fachsprachprüfung

Dr. med. Karin Gömann, medizinische Projektleitung Fachsprache am mibeg-Institut Medizin, mit neuer kollegialer »Unterstützung«

Dr. med. Karin Gömann, medizinische Projektleitung Fachsprache am mibeg-Institut Medizin, mit neuer kollegialer »Unterstützung«

Von einem Wintersturm namens »Sabine« lassen sich weder die Ärztinnen und Ärzte, die sich auf die Fachsprachprüfung vor ihrer Landesärztekammer vorbereiten, noch der Marburger Bund und das mibeg-Institut aufhalten. Und so starteten Carina Schmidt vom mibeg-Institut und Andreas Höffken vom Marburger Bund den Intensivkurs Fachsprache Medizin heute mit einem herzlichen Willkommen, um dann gleich einzuführen in die Thematik »Anforderungen an die ärztliche Berufsausübung in Deutschland« und »Wichtige Rechtsgrundlagen vom Grundgesetz bis zur ärztlichen Approbationsordnung«.

Dozentin heute im Seminar ist die medizinische Projektleiterin am mibeg-Institut, Dr. med. Karin Gömann, die sich freute über die neue Unterstützung von Dr. med. Oskar Anatomicus *, der sie getreulich im Seminar begleiten will.

Großes Kompliment auch an alle Ärztinnen und Ärzte, die am langen Sturmwochenende im mibeg-Institut an Sonografie-Seminaren teilnahmen, Medizinrecht hörten oder ihre Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisierten. Wir freuen uns, dass alle Teilnehmer/innen und Dozent/innen wohlbehalten wieder ihr Zuhause erreicht haben!

* »Anatomicus heißt derjenige, welcher die Anatomie von Grund auf verstehet, treibet und exerciret, vornehmlich aber wird es von einem Medico erfordert, daß er ein guter Anatomicus seyn soll. (…) Vor diesen haben sich Könige und Fürsten darinne geübet, heut zu Tage thun es die größten und vornehmsten Medici, werden auch daher auf Universitäten Anatomiae Professores genennet, und von hohen Potentaten gesetzet und unterhalten. Es wird aber zu einem Anatomico erfordert, 1) Gründliche Gelehrsamkeit. 2) Eine rechte und genaue Erkäntnis aller und jeder Theile des Cörpers. 3) Geschicklichkeit zu demonstriren, 4) Reinlichkeit zu praeparieren. 5) Muß er Sprachen können. 6) Nicht zittern. 7) Ein gut Gesicht haben. 8) Gereist sein. 9) Angenehm, kürtzlich und nützlich vortragen können. 10) Unterschiedene Hand-Geiste wissen. 11) Was gesagt und gewesen ist, offte wiederhohlen. 12) Die widerigen Meinungen der Gelehrten erklähren, und das wahrscheinlichste beweisen und erläutern.«  (Johann Heinrich Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, 1731–1754)