Anerkennung: Blog Anerkennung Gesundheitsberufe

Bundesrat beschließt neue Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

In seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat wesentliche Änderungen in der Ausbildung für Hebammen beschlossen. Die wichtigste Änderung: Wer sich heute entscheidet, den Beruf als Hebamme zu erlernen, wird dies ab sofort nur im Rahmen eines entsprechenden Studiums können. Das Studium ist sehr praxisbezogen, dies spiegelt auch die Prüfungsanforderung wieder, die besagt, dass für die Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen in Schwangerschaft sowie Wochenbett und Stillzeit eine adäquate Prüfungsleistung in mindestens 60 Minuten erforderlich ist, bei erforderlichen Betreuungsmaßnahmen im zweiten Prüfungsteil Geburt mindestens drei Fälle behandelt werden müssen im Umfang einer Prüfungszeit von sechs Stunden.

Erfreulicherweise legt die Verordnung fest, dass nicht nur Simulationslernen und -prüfen zukünftig die Lern- und Prüfungspraxis bestimmen werden: »Aus Gründen des Patientenschutzes muss aber sichergestellt sein, dass die Prüfungen nicht ausschließlich im Rahmen von Simulationen durchgeführt werden. Der erste und dritte Prüfungsteil sollten an einem Ort stattfinden, an dem das komplexe Handeln in der Berufspraxis überprüft werden kann.«

Die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) nimmt auch Bezug auf die Anerkennung von aus dem Ausland kommenden Hebammen. Sollten Anerkennungslehrgänge notwendig sein, müssen diese als theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an Hochschulen stattfinden, Praxiseinsätze können in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder weiteren Einrichtungen nach § 13 Hebammengesetz stattfinden. Anpassungslehrgänge können sich sowohl auf die eine oder andere Lehrform konzentrieren, oder aber beides kann gefordert werden.

Damit schafft der neue gesetzliche Rahmen eine stärkere theoretische und wissenschaftsfundierte Ausbildung, die im Gesundheitswesen sehr begrüßt wird. Ganz praktisch aber stellt sich die Frage nach den Ausbildungs- bzw. Studienkapazitäten. Bisher hatten Anerkennungssuchende in diesem Berufsfeld extreme Schwierigkeiten, geforderte theoretische oder praktische Lehrangebote zu finden. Zu beobachten bleibt, ob sich an dieser mangelnden Kapazität bei der Anerkennungspraxis zukünftig etwas verbessert.

 

Frohe Weihnachten und alles Gute für das kommende Jahr!

Weihnachten im mibeg-Institut

Weihnachten im mibeg-Institut

Wir wünschen herzlich frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr! Wir werden auch in diesem Jahr wieder Ärzte ohne Grenzen und Medica Mondiale unterstützen und würden uns sehr freuen, wenn Sie diese wichtige Arbeit auch fördern könnten.

Wir dürfen uns bei allen herzlich bedanken, die uns und unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern Unterstützung haben zuteil werden lassen. Wir setzen diese Arbeit gern im kommenden Jahr fort und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!

Pflege- und Ärztenotstand: Bessere Versorgung durch mehr Gesetze? 18. Kölner Sozialrechtstag

18. Kölner SozialrechtstagDie Kölner Sozialrechtstage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln sind mittlerweile eine Institution. Der 18. Kölner Sozialrechtstag hat sich den Pflege- und Ärztenotstand zum Thema gesetzt und fragt: »Bessere Versorgung durch mehr Gesetze?« Die Veranstaltung findet am 5. März 2020 in der Universität zu Köln statt.

Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Universität zu Köln, und Rechtsanwalt Dr. Horst Bartels, Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, referieren u.a. Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Prof. Dr. Constanze Janda, Speyer, Prof. Dr. Martin Franzen, München, Prof. Dr. Raimund Waltermann und Prof. Dr. Stefan Greiner, Bonn. Für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales referiert LMR Dr. Frank Stollmann, für die Kassenärztliche Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen, und für die Deutschen Krankenhausgesellschaft der Präsident Dr. Gerald Gaß.

 

Die perfekte Anerkennungsberatung im mibeg-Institut von A bis Z: Von der Arbeitsagentur über EURES bis zur ZAV

Friederike Meyer-Belitz, Arbeitsberaterin mit internationaler Expertise von der ZAV, Kerstin Rosar vom Arbeitgeber-Service des Jobcenters Köln und der Agentur für Arbeit Köln, und Anna Kowol von EURES, dem europäischen Programm zur beruflichen Mobilität, waren heute im mibeg-Institut für viele aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte Ansprechpartner zu Fragen der beruflichen Anerkennung und der Arbeitsmarktintegration Deutschland. Unser Foto zeigt engagierte Interessenten, die sich rasch in Deutschland beruflich integrieren wollen, und die Beraterinnen der hochspezialisierten Service-Einheiten der Bundesagentur für Arbeit, die unser Team im mibeg-Institut heute hervorragend unterstützt haben. Wir sagen herzlichen Dank für so viel kompetente Unterstützung an den Arbeitgeber-Service, an EURES und die ZAV, die zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über mangelnde Ausbildungskapazitäten in der Pflege: »Der Spaß ist zu Ende!«

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Prof. Dr. Michael Isfort auf dem Pflegetag Nordrhein-Westfalen in Bochum

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Prof. Dr. Michael Isfort auf dem Pflegetag Nordrhein-Westfalen in Bochum

Minister Karl-Josef Laumann ist für Klartext bekannt. Und als Hauptredner auf dem Pflegetag NRW 2019 in Bochum, ausgerichtet vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe DBfK, ließ er keinen Zweifel daran, dass es höchste Zeit für klare Worte ist. »Der Pflegekräftemangel ist über Jahre nicht zu lösen und wird uns über viele, viele Jahre begleiten.«

Der NRW-Gesundheitsminister forderte, dass wesentlich mehr Pflegekräfte ausgebildet werden müssten. Darüber hinaus sei NRW darauf angewiesen, ausländische Pflegefachkräfte zu werben und ihre berufliche Anerkennung zu beschleunigen. Er erwarte eine entsprechende Willkommenskultur.

Pflegeschulen in NRW bieten zu wenig Ausbildungskapazitäten an

Besonders scharf kritisierte der Minister die aus seiner Sicht ungenügende Ausbildungskapazität in den Pflegeberufen. Krankenhäusern würden einfach zu wenig Ausbildungsplätze anbieten. Es gäbe Pflegeschulen, die sich »vollkommen von der Realität der Krankenhäuser verabschiedet haben«. Er forderte eine Mentalitätsveränderung in den Pflegeschulen. Krankenpflegeschulen seien doppelt so gut ausgestattet wie Schulen in der Altenpflege, aber die Altenpflege habe die Zahl der Ausbildungsplätze verdoppelt, während er dies für die Krankenpflege nicht sehen könne. Die Krankenpflegeschulen würden nicht mehr ausbilden als vor zwanzig Jahren, obwohl viele Pflegeschulen mehr Bewerbungen hätten, als sie annehmen würden.

Karl-Josef Laumann bemängelte, dass insbesondere die Maximalversorger den Ausbildungsbedarfen nicht im Geringsten gerecht würden. Das Land NRW habe einen großen Ausbildungsfonds aufgelegt. Der Ausbildungsberuf Krankenpflege bekäme inzwischen die zweithöchste Ausbildungsdotierung von Berufen in NRW überhaupt. Mit 1000 € im ersten Ausbildungsjahr sei die Vergütung sehr attraktiv gestaltet, so Minister Laumann. Schulen erhielten zudem 600 € pro Auszubildenden in Theorie und Praxis. Keiner könne ihm also sagen, die Ausbildung würde zu hohe Kosten verursachen, ganz im Gegenteil: »Da werden einige noch Geld übrig behalten. Ich werde mir«, so Laumann, »dies Krankenhaus für Krankenhaus in NRW anschauen: Der Spaß ist zu Ende!«

Und wo bleibt das Positive?

Minister Laumann verwies mit gleichem Nachdruck aber auch auf ein Positivbeispiel. Ganz besonders habe ihn die Ausbildungsqualität und Ausbildungsquantität eines großen Ausbildungszentrums für Pflegeberufe in Essen überzeugt, das er kürzlich besucht habe und das sich durch herausragende Qualität, großes Engagement und Zugewandtheit zu den Lernenden auszeichne. Und, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, diese Schule akquiriere gerade auch im Essener Norden, dort, wo Menschen Ausbildungen suchen. Seiner Ansicht nach gehöre eine Pflegeschule in Köln in den Stadtteil Chorweiler. Mit niedrigschwelligen Angeboten und begleitenden Kursstrukturen und Fördermaßnahmen müsse versucht werden, Menschen für die Krankenpflege zu begeistern, in dem man auf sie zugehe und Angebote mache. So seien auch neue Zielgruppen zu gewinnen.

»Wir müssen ausbilden, ausbilden, ausbilden.«

Nordrhein-Westfalen brauche eine Doppelstrategie. Neben vermehrten Ausbildungsangeboten »müssen wir attraktiv werden für Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, und für diese Menschen brauchen wir zugewandte Anerkennungsverfahren.«

Gleichwohl bleibe es immer problematisch, Fachkräfte im Ausland zu rekrutieren, insbesondere, wenn massenhaft Fachkräfte in bestimmten Ländern abgeworben werden. Mit dem Beispiel Rumänien wies er darauf hin, dass man sich die Frage stellen müsse: Ist das gerecht? Einige Personalrecruiter würden Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal in Ländern abwerben, die dieses Personal selbst dringend bräuchten.

Deutlich wies Laumann in seiner Rede darauf hin, dass auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege angeschaut und geändert werden müssten. In großem Stile nur Teilzeitstellen anzubieten, würde der Pflegeversorgung der Menschen nicht gerecht, aber auch nicht den Arbeitskräften, die sich mehr engagieren wollen. Gute Arbeitsbedingungen seien eine Voraussetzung für eine langjährige und gute Arbeit in der Pflege, und »wir müssen schauen, dass die Schere in unserem Land zwischen denen, die viel haben, und denen, die nur wenig haben, sich nicht noch weiter öffnet.« Sozialpolitiker Laumann wies in diesem Zusammenhang auf die Tradition der Sozialpolitik in NRW unter Berufung auf Karl Arnold hin.

Er mahnte eine Zusammenarbeit und ein gemeinsames Streiten für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege an, ein Weg, bei dem, so Laumann, es zwingend notwendig sei, dass Pflegekammern und ver.di zusammenarbeiten. Mit deutlichem Tadel an der Situation in anderen Bundesländern wies Laumann darauf hin, dass nur ein gemeinsames Streiten zum Ziel führe. Pflegekammer und Gewerkschaft hätten unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, sie sollten ihre Ressourcen nicht damit vergeuden, gegeneinander anzutreten.