Bereits aus dem Ausland können Sie die berufliche Anerkennung in Deutschland beantragen. Aber Sie können sie auch beantragen, wenn Sie bereits in Deutschland leben – und möglicherweise in einem anderen Beruf arbeiten, da Ihnen in Ihrem erlernten Beruf noch die Anerkennung fehlt.
Die Gesundheitsberufe setzen eine Zulassung voraus. Damit sichert der Staat die besonderen Schutzbedürfnisse von Patienten. Anders formuliert: Wer die Heilkunde ausübt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann sich strafbar machen. Eine medizinische Handlung ohne Zulassung kann als Körperverletzung bestraft werden. Es ist wichtig, über die Approbation oder die Berufszulassung zu verfügen, bevor man in Kliniken und Praxen arbeitet. Weiterlesen


Das mibeg-Institut Medizin hat sich zusammen mit Dr. Edmund Heller, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Claudia Steinhardt, Regionaldirektion der Arbeitsagentur Nordrhein-Westfalen, Gerhard Herrmann, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, und vielen weiteren Expert/innen aus der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege in Düsseldorf am Fachforum welcome@healthcare am 18. Januar 2018 in Düsseldorf beteiligt. Im Rahmen dieser Tagung zum Thema »Gewinnung, Qualifizierung und Integration von geflüchteten Menschen in Pflege- und Gesundheitsfachberufe« hat das mibeg-Institut Medizin die ermutigenden Erfolge des Programms IQuaMed vorgestellt, das Angehörige reglementierter Gesundheitsberufe in NRW zur beruflichen Anerkennung führt.