Anerkennung: GfG

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Andreas Westerfellhaus: »Anerkennung ausländischer Berufsabschüsse vereinheitlichen und vereinfachen«

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat sich auf der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 in Düsseldorf für eine Standardisierung und Entbürokratisierung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse eingesetzt.

»Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) könnte beispielsweise so gestärkt werden, dass sie bundesweit verbindliche Festlegungen treffen kann, ob im Ausland erworbene Berufsabschlüsse direkt anerkennungsfähig sind bzw. welche Inhalte noch in Anpassungslehrgängen zu vermitteln sind. Ein standardisiertes Verfahren ist unbürokratisch, verkürzt Genehmigungszeiten und trägt zu einer schnelleren Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt bei. Hier steht Deutschland im Wettbewerb mit anderen Ländern und muss sich deutlich verbessern.«

» Der vollständige Redetext auf der Website des Pflegebevollmächtigten hier.

Susanne Bornhöft über die Aufgaben der GfG – Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe

In einem Interview für anerkennung-in-deutschland.de berichtet Susanne Bornhöft, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, über das Aufgabenspektrum und die Herausforderungen, die sich für die Gutachter und Dokumentare stellen. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) ist bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) angesiedelt. Sie arbeitet an Qualitätsstandards der Anerkennungsverfahren und entlastet zuständigen Behörden bundesweit.

»Die zentralen Ziele der GfG sind die Qualitätsverbesserung bei den Anerkennungsverfahren, die bundesweite Vereinheitlichung und transparente Ausgestaltung der Verfahren sowie die Unterstützung und Entlastung der zuständigen Behörden. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Entwicklung einheitlicher Bewertungskriterien für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberufe eine zentrale Aufgabe der GfG.«