Anerkennung: Gleichwertigkeit

MTRA: Zahlreiche Qualifizierungsmöglichkeiten in NRW

Wird sich der Beruf des Medizinisch-technischen Radiologie-Assistenten wie in Großbritannien wandeln? MTA-Dialog, die Fachzeitschrift für Medizinische Fachberufe, berichtet aktuell zum europäischen Ländervergleich Deutschland – Großbritannien. »Deutschland hat den Mangel an Radiologen, den wir hatten, nie erlebt. Dies war der Katalysator, um die Rolle und die Ausbildung von MTRA/Radiographer in Großbritannien zu verändern«.

Den interessanten europäischen Einblick in das Aufgabenspektrum eines in Großbritannien ausgebildeten Radiologie-Assistenten vermittelt der gebürtige Schotte Iain Christie. Der Biowissenschaftler, der über 15 Jahre in der Pharmaindustrie tätig war, hat eine Ausbildung zum MTRA (Radiographer) erfolgreich absolviert und hat anschließend sechs Monate in einer Nuklearmedizin-Abteilung einer Klinik in Deutschland gearbeitet. »Dennoch würde ein Hochschulabschluss die berufliche Stellung der MTRA in Deutschland verbessern und die Grundlage für die Stärkung ihres Images schaffen. Es lohnt sich auch, darauf hinzuweisen, dass viele andere EU-Länder einen Studiengang für die MTRA eingeführt haben. Ein solcher Schritt kann die Karriereoptionen von MTRA in anderen europäischen Ländern erweitern.

In Deutschland, speziell in Nordrhein-Westfalen, gibt es für aus dem Ausland kommende Bewerber zahlreiche Möglichkeiten, als MTRA zu arbeiten oder Ausbildungsstellen, um fehlende Berufsqualifikationen zu ergänzen, falls nicht direkt eine Anerkennung nach Antragstellung durch die Bezirksregierung erlangt werden kann. Während für EU-Bürger eine Anerkennung in ihrem im Herkunftsland bereits gelernten Spezialisierungsbereich (Nuklearmedizin, Strahlentherapie oder Radiologie) erreicht und damit auch eine entsprechende Berufstätigkeit aufgenommen werden kann, erfolgt für Antragssteller aus sogenannten Drittstaaten eine Anerkennung nur, wenn entsprechend der hiesigen Ausbildung wesentliche Kenntnisse in allen Bereichen nachgewiesen werden können. Ein Anpassungslehrgang vermittelt diese fehlenden Kenntnisse. Selbstverständlich kann eine solche Qualifizierung an jeder zugelassenen Ausbildungsstelle absolviert werden. Arbeitgeber übernehmen oft ganz oder teilweise die Ausbildungskosten.

Eine guten Überblick bietet die Suchfunktion von dvta.de/schulfinder unter dem Stichwort Nordrhein-Westfalen.

Das mibeg-Institut Medizin berät hierzu gern auf den regelmäßig stattfindenden und kostenfreien Seminaren »Wege zur Anerkennung«. Unterstützungen durch öffentliche Förderungen sind möglich; Seminargebühren, Hilfe zum Lebensunterhalt und Fahrtkosten können, wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, übernommen werden.

Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: NRW will Hürden für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse abbauen

Die Bezirksregierung Düsseldorf, zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Gesundheitsfachkräften in Nordrhein-Westfalen, will Verfahren der beruflichen Anerkennung von Antragstellern mit ausländischen Berufsabschlüssen vereinfachen. Die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf Brigitta Radermacher gab bekannt, dass ab Juli 2018 vereinfachte Antragsverfahren die Anerkennung erleichtern sollen.

»Konkret heißt das: Seit dem 1. Juni 2018 werden nur noch die Unterlagen, die den Ausbildungsabschluss im Ausland belegen, in beglaubigter Form benötigt. Papiere zum Umfang und Lehrinhalt werden unbeglaubigt akzeptiert. Dass alle Dokumente auch in englischer Sprache eingereicht werden können, ist ebenfalls eine erhebliche Entlastung für die Bewerberinnen und Bewerber: Teure und aufwändige Beglaubigungen und Übersetzungen entfallen.«

In den Augen der Regierungspräsidentin ist das eine gute Entwicklung: »Es ist eine Herausforderung für ausländische Bewerber, alle geforderten Unterlagen aus ihrem Heimatland vorzulegen. Dass wir das jetzt unkomplizierter organisieren, ist ein wichtiger Schritt, um gut qualifizierte Menschen für die Pflegeberufe zu gewinnen«, betont Birgitta Radermacher. »Wir senken die formalen Hürden, machen aber keine Abstriche bei unserem Anspruch an die Ausbildung.«

Das gleiche Ziel hat ein zweite Verfahrensänderung: Antragstellende können sich direkt für eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung entscheiden. Der aufwändige und zeitintensive Vergleich der Ausbildungen im Ausland mit dem deutschen Berufsprofil entfällt in diesem Fall. »Wir setzen darauf, dass das Anerkennungsverfahren dadurch erheblich beschleunigt werden kann«, sagt Birgitta Radermacher. »Dieser Vorstoß ist einmalig in der Bundesrepublik.«

» Weitere Informationen dazu hier.

Ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland: der Weg zur Approbation

Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte, © mibeg-Institut Medizin

Gemeinsam mit Anerkennungsexpert/innen und Verwaltungsjurist/innen hat das mibeg-institut Medizin für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland ihre Approbation beantragen wollen, ein Plakat entwickelt, das die wichtigsten Informationen bereithält. Das Schaubild zeigt in einer vereinfachten Skizze, welche Schritte auf dem Weg zur Erlangung der deutschen Approbation möglich sind.

Eine Übersetzung in weitere Sprachen ist derzeit in Vorbereitung. Mitarbeiter/innen der zuständigen Stellen, Jobcenter und Arbeitsagenturen, Anerkennungsberater/innen, Migrantenorganisationen, Personalabteilungen von Krankenhäusern, Wohlfahrtsverbände und viele anderen Organisationen, die aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte engagiert beraten auf dem Weg ihrer beruflichen Anerkennung und Integration, können das Plakat auch kostenfrei beim mibeg-Institut Medizin in A4 und A1 bestellen. Eine kurze Mail an medizin@mibeg.de genügt.

» Hier gibt es das Poster als pdf-Datei zum Download.

This Poster is also available in English.

Integrationsprozess ausländischer Pflegekräfte in NRW: Optimierte Anerkennungsverfahren und Qualitätsstandards

Get together Pflege NRW 2018 im mibeg-Institut Medizin, Fotos: Kai Funck

Get together Pflege NRW 2018 im mibeg-Institut Medizin, Fotos: Kai Funck

Das mibeg-Institut Medizin hat am 5. Juni 2018 zum Get together Pflege NRW eingeladen, um im Rahmen des bundesweiten Diversity Tages der Charta der Vielfalt ein Zeichen zu setzen. Eingeladen waren Pflegeexpert/innen aus Nordrhein-Westfalen, um gemeinsam zur Situation der Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte zu beraten. Über 60 Institutionen beteiligten sich am Get together. Pflegedirektor/innen, Pflegeschulleiter/innen, Pflegepädagog/innen, Anerkennungsberater/innen, Qualifizierungsberater/innen, Arbeitsberater/innen aus Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Integration Points, Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landesprüfungsamts, von MUT IQ und Personalvermittler/innen folgten der Einladung gern. Krankenhäuser und Pflegeschulen aus allen Regionen des Landes waren vertreten, von Dinslaken bis Bielefeld, von Siegen bis Bonn, von Recklinghausen bis Köln. Dabei war die Veranstaltung kein reines Expertentreffen, denn unter den vielen Gästen waren auch aus dem Ausland kommende Anerkennungssuchende im Bereich der Pflege, u.a. aus Japan, Iran, Südkorea, Eritrea und Lettland.

Die Veranstaltung war so konzipiert, dass neben Statements von Anerkennungs- und Pflegeexpert/innen alle Teilnehmer/innen des Get together miteinander ins Gespräch kommen konnten, da Vernetzung und Zusammenarbeit wichtig sind für eine optimale und rasche Integration ausländischer Pflegekräfte.

Ganz aktuell hatte die Veranstaltung ein für den Anerkennungsprozess zentrales Thema erhalten: ein vereinfachtes und stringenteres Verfahren der Berufsanerkennung, vorgestellt von Lukas Schmülling,  zuständiger Dezernent des Landesprüfungsamts für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, Bezirksregierung Düsseldorf. Weiterlesen

Kenntnisprüfung: Deutscher Ärztetag fordert einheitliche Wissensüberprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus nicht-europäischen Staaten

Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat sich intensiv mit der Erlangung der Approbation durch Ärztinnen und Ärzte aus nicht-europäischen Ländern befasst und Forderungen an den Gesetzgeber aufgestellt.

Zu diesen Forderungen gehört:

  • Ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfsystem soll für ausländische Ärztinnen und Ärzte etabliert werden, das eine gute medizinische Versorgung durch ausländische Ärztinnen und Ärzte sicherstellt und ihnen mehr Rechtssicherheit bietet.
  • Eine Prüfung der vorgelegten ausländischen Zertifikate auf Echtheit und Gleichwertigkeit soll künftig durch eine Bundesbehörde erfolgen, um eine einheitliche Bewertung zu gewährleisten. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) soll ausgebaut werden und mit der Annahme und Bescheidung von Anträgen auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren beauftragt werden.
  • Jede/r Antragsteller/in aus einem nicht-europäischen Staat soll eine Kenntnisprüfung ablegen, die bis zu zweimal wiederholt werden kann. Ein Datenaustausch zwischen den Approbationsbehörden bzgl. nicht bestandener Kenntnisprüfungen soll eingerichtet werden, um einen sog. Approbationstourismus zu verhindern.
  • Die Kenntnisprüfung auf der Basis eines deutschen Examens soll sich an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und Wissen prüfen, das für die Ausübung des ärztlichen Berufs essentiell ist. Dabei stellt eine Multiple-Choice-Systematik nicht das geeignete Instrument dar, um das Wissen für die Ausübung des ärztlichen Berufes zu überprüfen.
  • Die Kenntnisprüfung soll bundeseinheitlich und von Universitäten durchgeführt werden.
  • Eine Approbation soll grundsätzlich erst nach einer dem Dritten Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Kenntnisprüfung erteilt werden.
  • Ärztliche Fachsprachenprüfungen sollen auf einem bundeseinheitlichen hohen Niveau erfolgen.
  • Die Bundesländer sollen dafür Sorge tragen, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte, die zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes ihrer Ausbildung eine Kenntnisprüfung ablegen müssen, einen Termin innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erhalten.

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Vergleiche in diesem Zusammenhang auch die Beschlüsse der 133. Hauptversammlung des Marburger Bundes.