Anerkennung: Kultusministerkonferenz

Bundesministerium des Innern und KMK erleichtern Zeugnisbewertungen für ausländische Fachkräfte

Das Bundesministerium des Innern und die Kultusministerkonferenz (KMK) haben aktuell einen Kooperationsvertrag zur Digitalisierung der Zeugnisbewertung geschlossen. Mit dieser finanziellen Unterstützung schafft das Bundesministerium im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes eine wesentliche Schnittstelle für die beschleunigte Fachkräfteanerkennung von ausländischen Interessenten, Bewerberinnen und Bewerbern. Damit werden endlich die digitalen Voraussetzungen geschaffen, um die Anerkennung ausländischer Zertifikate zukünftig besser und rascher zu ermöglichen. Zugleich erhoffen sich das Bundesministerium und die KMK Hinweise hinsichtlich der Transformation analoger Dienstleistungen in digitale Plattformen. Die gemeinsame Zielvision lautet:

»Ende 2023 läuft der gesamte Prozess aller Zeugnisbewertungen bei der ZAB Ende-zu-Ende auf einer ganzheitlichen Informations- und Kommunikationsplattform, die sich in das Gesamtkonzept der Fachkräfteintegration einfügt. Alle Prozessschritte erfolgen auf der Plattform medienbruchfrei, ortsunabhängig, transparent, sicher und effizient. Diese Effizienz ist messbar: die Ausstellung erfolgt innerhalb von 6 Wochen, 80 % der Bewertungen laufen standardisiert und die Kundenzufriedenheit liegt mindestens bei 90%«

Die Umsetzung dieses Projektvorhabens ist ein wichtiger Schritt. In Deutschland erschweren mangelnde digitale Arbeitsverfahren immer noch sehr die gewünschte Fachkräfteintegration.

Marburger Bund Bundesverband fordert zügige Anerkennung von ausländischen Facharztqualifikationen und den Ausbau der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe

Mit gleich zwei Beschlüssen engagiert sich die Hauptversammlung des Marburger Bundes im Rahmen ihrer digitalen Veranstaltung für Ärztinnen und Ärzte, die aus Drittstaaten zu uns kommen.

Mit dem einen Beschluss fordert der Marburger Bund die Ärztekammern auf, »die Prüfung der Gleichwertigkeit von in Drittstaaten absolvierten Facharztweiterbildungen oder Weiterbildungsabschnitten im Rahmen von Anerkennungsverfahren unabhängig davon durchzuführen, auf welchem Wege die Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung nachgewiesen worden ist. Verzögerungen des Einsatzes gleichwertig aus- und weitergebildeter Ärztinnen und Ärzte sind nicht hinnehmbar.«

Zudem fordert der Marburger Bund mit einem zweiten Beschluss, dass die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) unter Leitung der Juristin Carola Dörfler ausgebaut und mit der Annahme und Bescheidung von Anträgen im Rahmen von Gleichwertigkeitsüberprüfungen bei Anerkennungsanträgen beauftragt wird. Explizit weist der Marburger Bund darauf hin, dass diese Forderungen bereits auf dem 121. Deutschen Ärztetag erhoben wurden.

Die ärztliche Fachsprachprüfung

Die ärztliche Fachsprachprüfung

Das mibeg-Institut führt zusammen mit dem Marburger Bund Vorbereitungskurse auf die Fachsprachprüfung vor den Ärztekammern durch und hat dazu das Format »Intensivkurs Fachsprache Medizin« exklusiv entwickelt. Der nächste Starttermin ist der 18. Januar 2021.

Über die Fachsprachprüfung informiert das Plakat, das das mibeg-Institut zusammen mit dem Marburger Bund Landesverband NRW/RLP entworfen hat.

Das Plakat kann hier heruntergeladen werden; Anerkennungsberatungsstellen, Arbeitsagenturen, Jobcenter und Kliniken können aber auch eine kostenfreie Papierversion im mibeg-Institut anfordern.

Gesundheitsfachberufe: Eckpunkte zur Neuordnung vorgestellt, Finanzierung noch offen?

Gleich für zehn Gesundheitsfachberufe haben Bund und Länder am 4. März 2020 Eckpunkte zu einer Modernisierung und Neuordnung vorgelegt. Themenschwerpunkte sind dabei die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ausbildung, Fragen einer Akademisierung sowie die Fragen der Finanzierung.

Um diese Gesundheitsfachberufe geht es:

  • Diätassistentin und Diätassistent,
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
  • Logopädin und Logopäde,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Orthoptistin und Orthoptist,
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut sowie
  • Podologin und Podologe.

Bei den parallel zu den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gelaufenen Gesetzgebungsvorhaben zu den Ausbildungen für die Pharmazeutisch-technische Assistenz und die Anästhesietechnische Assistenz sowie die Operationstechnische Assistenz wurden bereits unterschiedliche Aspekte der Erörterungen von Bund und Ländern zum Gesamtkonzept berücksichtigt.

Das Papier »Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe« finden Sie hier.

Allerdings gibt es noch Beratungsbedarf zur Finanzierung. So schrieb die amtierende Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz: »Während die entsprechende Gesetzgebung beim Bundesministerium für Gesundheit liegt, fallen die Kosten allein bei der Landeswissenschaftsseite an.« Laut dem Bildungsblog, der aus dem Brief der KMK-Präsidentin zitiert, werde im Schreiben mit der Reduzierung der Studienplatzkapazitäten in der Medizin gedroht.

Barbara Rosenthal: Stellungnahme als Sachverständige zum Thema »Prüfverfahren ausländischer Ärzte« für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Deutscher BundestagFür die öffentliche Anhörung zum Thema Prüfverfahren ausländscher Ärzte am 12. Februar 2020 ist die Erziehungswissenschaftlerin Barbara Rosenthal, Institutsleiterin der mibeg-Institute, als Sachverständige eingeladen. Die Stellungnahme ist über die Website des Deutschen Bundestages verfügbar.

Als weitere Sachverständige sind u.a. der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, Carola Dörfler, Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, Ruth Wichmann, Marburger Bund Bundesverband, Prof. Dr. Karsten Scholz, Bundesärztekammer, Peer Köpf, Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Simone Heinemann-Meerz, sowie der Studiendekan der Medizinischen Fakultät der Universität Münster, Prof. Dr. Bernhard Marschall, berufen.

Ausgebucht: Seminar zum Approbationsrecht und zu Fragen der beruflichen Anerkennung von Gesundheitsfachkräften

Zu einem Expertenseminar lädt das mibeg-Institut Medizin am 9. Oktober 2019 ein. Das Seminar richtet sich bundesweit an Fachkräfte bei den zuständigen Stellen, insbesondere Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Jobcentern, Arbeitsagenturen und bei Berufsverbänden, an Rechtsanwält/innen, Mitarbeiter/innen in Anerkennungsberatungsstellen sowie an Justitiar/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Zentrales Thema dieser Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis der Behörden ist die berufliche Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse bei reglementierten Gesundheitsberufen. Für das Seminar konnten u.a. RD’in Constanze Lernhart, die als juristische Dezernentin langjährig für die Approbationsverfahren bei akademischen Heilberufen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich zeichnete, und Carola Dörfler, Juristin und Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, als Referent/innen gewonnen werden.

Das Seminar ist ausgebucht.