Anerkennung: Landesprüfungsamt

Fortbildung zu den Anerkennungsverfahren ausländischer Gesundheitsfachkräfte

Für Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken bietet das mibeg-Institut am 9. Oktober 2019 eine eintägige Fortbildung an.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren u.a. RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, und die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis

RD’in Constanze Lernhart referiert zum Approbationsrecht auf einem Tagesseminar des mibeg-Instituts Medizin am Mittwoch, 5. Juni 2019: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen«. Sie war als juristische Dezernentin u.a. für den Bereich Berufsanerkennung Akademische Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie mehrere Jahre tätig. Constanze Lernhart geht intensiv auf die Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation ein und nimmt insbesondere Bezug auf die ärztliche, pharmazeutische und zahnärztliche Tätigkeit. Die Rücknahme, der Widerruf und der Verzicht auf die Approbation werden ebenso thematisiert wie die Berufserlaubnis und die Verfahren der Gleichwertigkeitsüberprüfung. Weitere Schwerpunkte sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassung für Pflegeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe sowie Fragen des Aufenthaltsrechts und der Aufenthaltserlaubnis sowie der Arbeitgeberpflichten.

Ergänzt wird das Referat von RD’in Lernhart durch zwei Statements, für die Dr. Constanze Schäfer, Apothekerkammer Nordrhein, und Jürgen Herdt, Ärztekammer Westfalen-Lippe, gewonnen werden konnten. Das Seminar richtet sich ausschließlich an mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen befasste Fachleute. Hierzu zählen Anwälte, Mitarbeiter in zuständigen Stellen, insbesondere bei den Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Arbeitsagenturen, Jobcentern, Berufsverbänden, in Anerkennungsberatungsstellen und Personalabteilungen von Kliniken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist ausgebucht, ein Wiederholungstermin ist für den 9. Oktober 2019 festgelegt worden, diesmal unter zusätzlicher Beteiligung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe.

Der Weg zur ärztlichen Approbation in Deutschland

Plakat »Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte«
Das mibeg-Institut Medizin hat, unterstützt durch juristische Expertise, ein Poster erstellt, das aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten den Weg zur Approbation aufzeigt. Zahlreiche Arbeits- und Anerkennungsberater haben es seit Anfang 2017 angefordert und nutzen es. Das Plakat ist aktuell wieder verfügbar und kann kostenfrei in A1 und A4 von Arbeitsberater/innen und Anerkennungsberater/innen sowie von Krankenhäusern angefordert werden. Eine kurze E-Mail genügt.

This Poster is also available in English.

Überraschungsbesuch im mibeg-Institut Medizin

Überraschungsbesuch bei der IQuaMed-Projektleiterin Dr. med. Karin Gömann

Überraschungsbesuch bei der IQuaMed-Projektleiterin Dr. med. Karin Gömann

Ein spontaner Besuch einer Absolventin im mibeg-Institut Medizin bei Seminarleiterin Carina Schmidt erfreute auch die Dozentin und die Teilnehmer eines der laufenden Seminare, mit denen sich Ärztinnen und Ärzte auf die Fachsprach- und Kenntnisprüfung vorbereiten. Nasima Asgari-Rad hat ein Seminar der Reihe »Qualifizierung für Klinik und Praxis« erfolgreich absolviert und im Februar letzten Jahres abgeschlossen. Vor Seminarbeginn war sie nur drei Wochen in Deutschland. Sie hatte bereits in ihrem Herkunftsland Iran sehr gut Deutsch gelernt. Mit dem Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis bereitete sie sich gezielt auf die anstehenden Prüfungen vor, die sie vor Erteilung der Approbation bestehen musste.

Direkt nach Seminarabschluss, bereits im April 2018, legte sie ihre Fachsprachprüfung vor der Ärztekammer Nordrhein erfolgreich ab und arbeitete anschließend als Ärztin mit Berufserlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung (BÄO). Nun stand die Kenntnisprüfung an der Universität Münster an, die sie im Januar 2019 ebenfalls mit Bravour gemeistert hat. Weiterlesen