Anerkennung: Landesprüfungsamt

Werden in NRW die Kammern mit der Abnahme der Kenntnisprüfung beauftragt?

Aktuell beraten die Experten des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag, ergänzt durch externe Stellungnahmen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Diese Woche befasst sich abschließend der Gesundheitsauschuss des Landes damit und wird ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Landtag überweisen. Neben zahlreichen wichtigen Veränderungen soll auch der Passus eingefügt werden, dass den Heilberufskammern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und zukünftig Pflege) für ihren jeweiligen Berufsstand die Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Aufgabe übertragen werden kann. § 9 Abs. 4 HeilBerG wird insofern ergänzt.

Diese Ergänzung wurde verschiedentlich eingefordert. Die Kammern sind bisher beauftragt, den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in den Berufsbereichen (Ärztliche oder zahnärztliche Weiterbildung »Facharztanerkennung«, »Fachzahnarztanerkennung«) festzustellen und Fachsprachprüfungen abzunehmen. Nun könnte noch die Abnahme von Kenntnisprüfungen hinzukommen, wir berichteten hierzu bereits. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in den Antragsverfahren, Kenntnisprüfungen könnten, ähnlich wie Fachsprachprüfungen, in höherem Takt für Anerkennungssuchende angeboten werden. Das Ministerium könnte nach Verabschiedung des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Update: Inzwischen ist das Gesetz beschlossen.

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen

Ausgebucht: Seminar zum Approbationsrecht und zu Fragen der beruflichen Anerkennung von Gesundheitsfachkräften

Zu einem Expertenseminar lädt das mibeg-Institut Medizin am 9. Oktober 2019 ein. Das Seminar richtet sich bundesweit an Fachkräfte bei den zuständigen Stellen, insbesondere Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Jobcentern, Arbeitsagenturen und bei Berufsverbänden, an Rechtsanwält/innen, Mitarbeiter/innen in Anerkennungsberatungsstellen sowie an Justitiar/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Zentrales Thema dieser Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis der Behörden ist die berufliche Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse bei reglementierten Gesundheitsberufen. Für das Seminar konnten u.a. RD’in Constanze Lernhart, die als juristische Dezernentin langjährig für die Approbationsverfahren bei akademischen Heilberufen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich zeichnete, und Carola Dörfler, Juristin und Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, als Referent/innen gewonnen werden.

Das Seminar ist ausgebucht.

Seminar zu Fragen beruflicher Anerkennung

Constanze Lernhart, Regierungsdirektorin, Land NRW

Constanze Lernhart, Regierungsdirektorin, Land NRW

Zu einem Expertenseminar lädt das mibeg-Institut Medizin am 9. Oktober 2019 ein. Das Seminar richtet sich bundesweit an Fachkräfte bei den zuständigen Stellen, insbesondere Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Jobcentern, Arbeitsagenturen und bei Berufsverbänden, an Rechtsanwält/innen, Mitarbeiter/innen in Anerkennungsberatungsstellen sowie an Justitiar/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG

Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG

Zentrales Thema dieser Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis der Behörden ist die berufliche Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse bei reglementierten Gesundheitsberufen. Für das Seminar konnten u.a. RD’in Constanze Lernhart, die als juristische Dezernentin langjährig für die Approbationsverfahren bei akademischen Heilberufen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich zeichnete, und Carola Dörfler, Juristin und Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, als Referent/innen gewonnen werden.

Als approbierte Apothekerin in Köln

Absolventin des mibeg-Instituts Medizin: Apothekerin erlangt erfolgreich Approbation

Absolventin des mibeg-Instituts Medizin: Apothekerin erlangt erfolgreich Approbation

Und wieder freuen wir uns über einen Überraschungsbesuch: Gestern Abend schaute Salima El Moussaoui kurz im Institut vorbei, um persönlich mitzuteilen, dass sie nach erfolgreich bestandener Fachsprachprüfung die Approbation als Apothekerin erhalten hat. Nach dem Studium der Pharmazie in Spanien und Berufstätigkeit in einer Apotheke hat sich die Apothekerin entschlossen, nach Deutschland zu kommen, da ihr hier langfristige und spannende Berufsperspektiven geboten werden.

Das Pharmaziestudium, das sie in Spanien absolviert hat, konnte inhaltlich direkt als gleichwertig anerkannt werden. Aber vor der Berufsausübung hier musste noch vor der Landesapothekerkammer eine Fachsprachprüfung abgelegt werden. Die Apothekerin sprach bereits sehr gut Deutsch und verfügte über ein Telc-Deutsch-B2-Zertifikat mit guter Note.

Im Intensivkurs Fachsprache Pharmazie hat sie sich dann zielgerichtet auf die Ausübung des Apothekerberufs in Deutschland und auf die pharmazeutische Fachsprachprüfung vorbereitet.

Jetzt arbeitet sie als Apothekerin in einer Kölner Apotheke im Rechtsrheinischen in ihrem Traumberuf. »Mit der Approbation sind nicht nur viele Rechte und Pflichten verbunden, sondern als approbierte Apothekerin trage ich auch in meinem Zuständigkeitsbereich eine große Verantwortung. Da war es wichtig, mich fachlich und fachsprachlich gut vorzubereiten. Ich bin dem mibeg-Institut sehr dankbar für all das, was ich hier gelernt habe. Ich komme gern auch zukünftig als Unterstützerin in ein Seminar, um anderen Kolleginnen und Kollegen Mut zu machen. Und ich will daran mitwirken, sie inhaltlich gut auf die Ausübung des Apothekerberufs in Deutschland vorzubereiten,« teilte sie ihrer Seminarleiterin Dr. Shahi mit.

Dies schließt nahtlos an die Mail von Nicolay V. an, der uns gestern schrieb: »Ich persönlich habe meine Prüfung am vergangenen Donnerstag abgelegt, und soweit ich weiß, haben vier weitere Kursteilnehmer diese Prüfung bisher erfolgreich bestanden. Ich betrachte diese Statistik als eine gute Bestätigung für die Qualität des Kurses, den Sie organisieren und leiten.«

Wir gratulieren allen Absolventen sehr herzlich und wünschen auch für die weitere Zukunft alles Gute!