Der Artikel zum Thema »Ausländische Ärzte: Wege in den Arbeitsmarkt« von Barbara Rosenthal referiert zu den Möglichkeiten, als aus dem Ausland kommender Arzt in Deutschland die Approbation zu erlangen. Zudem verweist der Artikel auch auf ein Schaubild, das das mibeg-Institut Medizin zusammen mit Experten des Anerkennungsrechts entwickelt hat. In der vollständigen Textversion ist der Artikel nunmehr über die Zeitschrift KMA Klinik Management Aktuell, erschienen im Thieme-Verlag, verfügbar.
Anerkennung: Landesprüfungsamt
Pflegefachkräfte aus Ausland: Zu lange Verfahrensdauer bei der beruflichen Anerkennung?
Während das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage konstatiert, dass durch das Anerkennungsgesetz wesentliche Fortschritte erreicht sind: »Wenn es Probleme gebe, dann lägen sie im Vollzug, und der betrifft nun mal die Länder. Das Ziel der Anerkennungsregelungen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der antragstellenden Personen an einer Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen zum Zweck der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und dem Patientenschutz zu schaffen, ist erreicht worden«, weist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium MAGS auf noch bestehende Schwierigkeiten hin.
Laut Bonner Generalanzeiger »gibt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zu, ›dass die Anerkennungsverfahren von Pflegeausbildungen aus dem Ausland nicht rund laufen‹. Das Haus habe eine ›Reihe von Schreiben‹ erreicht, ›in denen auf eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungsdauer hingewiesen wird‹.« Weiterlesen
Erteilung und Entzug von Berufserlaubnissen und Approbationen: Veranstaltung der Bundesvereinigung Öffentliches Recht
Zu den Fragen der Erteilung und des Entzugs von Berufserlaubnissen und Approbationen unter besonderer Berücksichtigung der Problematik der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei den Gesundheitsberufen veranstaltet die Bundesvereinigung Öffentliches Recht ein Seminar am 5. November 2018 in Berlin. Es referieren Mechthild Schildwächter, Richterin am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, und Constanze Lernhart, juristische Dezernentin in der Zuständigkeit der Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Weitere Informationen hier.
Qualifizierung für Klinik und Praxis
Was ist ein Rendezvous-System im Rettungswesen? Wie gelangt der Notarzt zum Unfallort? Welches medizinische Personal fährt den Rettungswagen? Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Notärzten und Rettungssanitätern? Womit ist ein Rettungswagen bestückt? Welche Medikamente stehen zur Verfügung? Diese und viele weitere Fragen mehr waren heute Thema im Rahmen des umfassenden Seminars zur Notfallmedizin.
Auf die Notfallmedizin beziehen sich viele Fragen in Fachsprach- und Kenntnisprüfungen, und diese Prüfungen sind einmal sprachlich und einmal inhaltlich fokussiert. Unter der Leitung von Dr. med. Raoul Groß und unterstützt durch Rettungssanitäter aus Köln fand das Seminar ganz praxisorientiert statt.
Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte zeigten sich begeistert von den Lernmöglichkeiten im Institut. Weiterlesen
Andreas Westerfellhaus: »Anerkennung ausländischer Berufsabschüsse vereinheitlichen und vereinfachen«
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat sich auf der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 in Düsseldorf für eine Standardisierung und Entbürokratisierung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse eingesetzt.
»Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) könnte beispielsweise so gestärkt werden, dass sie bundesweit verbindliche Festlegungen treffen kann, ob im Ausland erworbene Berufsabschlüsse direkt anerkennungsfähig sind bzw. welche Inhalte noch in Anpassungslehrgängen zu vermitteln sind. Ein standardisiertes Verfahren ist unbürokratisch, verkürzt Genehmigungszeiten und trägt zu einer schnelleren Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt bei. Hier steht Deutschland im Wettbewerb mit anderen Ländern und muss sich deutlich verbessern.«
» Der vollständige Redetext auf der Website des Pflegebevollmächtigten hier.

