Anerkennung: Landesprüfungsamt

Pflegefachkräfte werden im Ruhrgebiet mit IQuaMed gezielt in sechs Monaten zur beruflichen Anerkennung qualifiziert

Praxisseminar Pflege zur Vorbereitung auf die KenntnisprüfungEine hervorragende Qualifizierungsmöglichkeit für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die aus dem Ausland nach NRW kommen und ihre Anerkennung erlangen möchten, bietet die Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen in Zusammenarbeit mit dem mibeg-Institut Medizin ab dem 12. März 2018 an.

In Theorie und Praxis wird im Praxisseminar Pflege in sechs Monaten das notwendige Wissen vermittelt, um gut vorbereitet eine Kenntnisprüfung zu absolvieren, die am Seminarende in Essen in der Katholischen Schule für Pflegeberufe abgenommen wird. Erfahrene Pflegepädagog/innen und Pflegelehrkräfte vermitteln die theoretischen Wissensinhalte, dazu werden durch erfahrene Praxisanleiter/innen Hospitationen ermöglicht, in denen Pflegetechniken, Pflegestandards, aber auch beispielsweise Hygieneanforderungen praktisch vermittelt werden.

Ein Informationstag mit Informationen über die Teilnahmevoraussetzungen findet in der Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen am Mittwoch, 21. Februar 2018 um 10 Uhr statt. Interessent/innen senden vorab eine Mail an das mibeg-Institut Medizin. Weiterlesen

Bundesärztekammer und Landesärztekammern fordern höhere Qualitätsstandards bei der Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg forderte es am prägnantesten: Sie beauftragte ihren Vorstand, sich dafür einzusetzen, dass die ärztliche Selbstverwaltung in Baden-Württemberg nach dem Vorbild der Fachsprachenprüfung auch die Kenntnisprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte übernimmt. Es könne nicht sein, so die Landesärztekammer, dass für die Kenntnisprüfung der ausländischen Ärztinnen und Ärzte zum Teil »privatwirtschaftliche organisierte« Dienstleister tätig wären, da »nicht gewährleistet sei, dass Vorbereitungskurse und Prüfungsorganisation getrennt« seien.

Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen

Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen; © ÄKN

Diese Forderung nach mehr Qualität wird auch von der niedersächsischen Landesärztekammer erhoben. Die Präsidentin der Ärztekammer, Dr. Martina Wenker, fordert strengere Regeln für Ärzte aus dem Ausland. Wer künftig als Arzt in Deutschland arbeiten möchte, müsse das deutsche Staatsexamen bestehen, sagte Wenker im Gespräch mit NDR 1 Niedersachsen. Die Ärztekammerpräsidentin begründet ihre Initiative mit Verweis auf das Wohl der Patienten. Diese müssten sicher sein können, dass ihr Arzt ordentlich ausgebildet ist und auch vernünftig Deutsch spricht. Dr. Martina Wenker fordert, dass künftig aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte im deutschen Staatsexamen beweisen, dass sie Patienten nach den hiesigen Standards behandeln können. Nur wer die strenge Prüfung besteht, die auch für deutsche Ärzte gilt, dürfte demnach hier arbeiten.

Ebenso erklärte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, dass das Absolvieren des deutschen Staatsexamens nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern auch für Migranten aus Drittstaaten bzw. Nicht-EU-Ländern verpflichtend sein sollte. Momentan wird bei jedem Bewerber geprüft, ob die jeweilige Ausbildung mit dem deutschen Staatsexamen vergleichbar ist. »Das reicht aus unserer Sicht nicht«, sagt die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen. »Das Niveau der Ausbildung ist zu unterschiedlich. Deshalb sollte das bisherige Verfahren einheitlich vom Staatsexamen abgelöst werden, um die hohe Qualität des Abschlusses und damit der Versorgung sowie die Patientensicherheit zu gewährleisten. Eine vergleichbare Regelung gibt es z.B. in den USA,« so Lundershausen in einer Presseinformation der Ärztekammer.

Eine entsprechende Aufforderung an die zuständigen Ministerien verlautbarte auch die Landesärztekammer Brandenburg: Der Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz und der Vizepräsident Dr. med. Hanjo Pohle fordern eine bundesweit einheitliche Regelung bei der Zulassung ausländischer Kollegen und appellieren daher, so die Ärztekammer Brandenburg, an die Politik, die Zulassungsbedingung des zweiten und dritten Staatsexamens  für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte deutschlandweit durchzusetzen.

Zuvor hatte bereits die Ärztekammer Westfalen-Lippe eine entsprechende Prüfungszuständigkeit gefordert. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, betonte: »Es kann nicht sein, dass wir als Kammer erst reagieren dürfen, wenn die Kollegen auffällig werden und bei ihrer Arbeit Fehler machen.« Es reiche nicht aus, so der Kammerpräsident, dass lediglich Dokumente und Fachsprachenkenntnisse geprüft werden, bevor die Ärzte behandeln dürfen.

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer; © picture alliance / Tobias Hase für Deutsches Ärzteblatt
BÄK, Bundesärztekammer

An die Spitze der zahlreichen Forderungen der Landesärztekammern setzte sich aktuell die Bundesärztekammer. Sie mahnt die schnelle Verschärfung der Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte an.  Der Präsident der Bundesärztekammer, zugleich Präsident der Ärztekammer Hamburg, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, forderte, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, eine Prüfung auf dem Niveau des zweiten und dritten Staatsexamens ablegen müssen, um in Deutschland die Approbation zu erhalten. Prof. Montgomery nannte es im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt »überhaupt nicht mehr tragbar«, dass Berufszulassungen oder Approbationen nach alleiniger Prüfung der Papierform und Sprachprüfungen erteilt werden. »Wir müssen zum Beispiel ausschließen, dass Menschen als Arzt tätig werden, die sich in ihren Heimatländern Zertifikate gekauft haben, ohne jemals die Universität besucht zu haben«, sagte er.

Der BÄK-Präsident kündigte an, umgehend Gespräche mit der Gesundheitsministerkonferenz zu führen. Gut wäre es nach seiner Ansicht, wenn die Anpassungen bereits in der nächsten Staatsexamensrunde gelten würden. Prüfen sollten nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer die Landesprüfungsämter, die dafür regelhaft Universitäten beauftragen.

Mit diesen Statements fordert die ärztliche Selbstverwaltung bundesweit höhere Standards bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. Solche einheitlichen Qualitätsstandards wurden bereits durch die Ärzteschaft bei der Fachsprachenprüfung geschaffen.

Nahezu bundesweit führen die Landesärztekammern ärztliche Fachsprachenprüfungen durch und haben damit ein einheitliches und transparentes Verfahren geschaffen. Sie haben dadurch vielfach kritisierte Prüfungen und Tests abgelöst, die einem privatwirtschaftlichen Interesse folgten und bei denen die Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung, das Lehrbuch zur Thematik und die Prüfungsdurchführung in einer Hand lagen.

IQ Netzwerk NRW: Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Für ausländische Ärztinnen und Ärzte gibt es im mibeg-Institut Medizin eine intensive Vorbereitung durch ärztliche Dozenten, die auf die Kenntnisprüfung an einer Universitätsklinik vorbereiten. Die qualitativ hochwertigen Prüfungen werden durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie organisiert, private Prüfungsanbieter werden für diese am 3. Staatsexamen Medizin orientierte Prüfung grundsätzlich nicht zugelassen, so wie auch in NRW Fachsprachprüfungen nur durch die Landesärztekammern abgenommen werden. Bescheinigungen über Kenntnisprüfungen aus anderen Bundesländern werden ebenfalls in NRW nicht von den Bezirksregierungen zur Erteilung der Approbation anerkannt.

Das Intensivseminar Humanmedizin zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung gehört zum Projekt IQuaMed im IQ Netzwerk NRW und wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds ESF, in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit. Die nächsten Starttermine des Intensivkurses Humanmedizin finden Sie hier.

Ausländische Ärztinnen und Ärzte: Gute Vorbereitung auf die Approbation

Praxisseminar Humanmedizin zur Vorbereitung auf die KenntnisprüfungStrahlende Teilnehmer und strahlender Sonnenschein zum Beginn des 9. Praxisseminars Humanmedizin, mit dem sich Ärztinnen und Ärzte aus aller Welt ab heute auf die Erlangung der Approbation in Nordrhein-Westfalen vorbereiten – unsere Teilnehmer möchten gern an die Erfolge ihrer Vorgänger anknüpfen, die sich bereits mit dem Praxisseminar Humanmedizin in Köln und, in Kooperation mit der Katholischen Hospitalvereinigung Weser-Egge, in Bad Driburg auf die Approbationsprüfungen vorbereitet haben. Weiterlesen

»Neustart in Weiß«: Das Programm IQuaMed des mibeg-Instituts Medizin

Von Barbara Rosenthal

Dieser Artikel wurde im Kontext der Veranstaltung »Zwischen Kommen und Bleiben. Medizinische Versorgung als Grundpfeiler der Integration von Geflüchteten« der Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe erstellt und erschien vorab im Newsletter des Medizinischen Instituts für transkulturelle Kompetenz. Der Aufsatz ist hier auch als pdf abrufbar.

Für Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, ist ein zentraler Schritt zur Integration die Erlangung ihrer beruflichen Anerkennung und die Möglichkeit, den gelernten Beruf auszuüben.

Mit der Verabschiedung des »Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung erworbener Berufsqualifikationen«1 wurde in Deutschland bereits 2012 ein neuer Meilenstein für Anerkennungssuchende erreicht. Auf dieser Grundlage folgte 2013 das »Anerkennungsgesetz« für das Land Nordrhein-Westfalen.2 Weiterlesen