Anerkennung: Landtag NRW

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen

Landtag NRW debattiert über Berufsanerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte

Der nordrhein-westfalische Landtag hat sich aktuell mit einem Antrag der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion befasst. Ausgehend von der Tatsache, dass die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ein wesentliches Instrument zur Integration von Migrant/innen ist und der Fachkräftesicherung dient, möchten diese Fraktionen mit dem Antrag erreichen, dass bestehende Verfahrensprobleme der Anerkennung beseitigt werden. Insbesondere nimmt der Antrag die Gesundheitsberufe in den Fokus, weil hier Antragstellende, aber auch Arbeitgeber sich regelmäßig ein schnelleres Verfahren wünschen.

Der Antrag fordert »unbürokratische Verfahren«, die die Antragstellung auf Anerkennung bereits aus dem Ausland befördern und die Einreise zum Zwecke der Anerkennung vereinfachen, und sieht dies als Beitrag zur Willkommenskultur. Allerdings weist auch dieser Antrag darauf hin, dass »ausländische Berufsqualifikationen mit fachlich nicht vergleichbaren Qualifikationen oder ohne ausreichende Prüfung« nicht anerkannt werden dürfen.

»Der Landtag ist der Ansicht, dass die Landesregierung bereits jetzt zahlreiche gute Angebote bereitgestellt hat«, heißt es im Antrag. Der Landtag NRW hatte bereits im Landeshaushalt 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € zur Verfügung gestellt. Der Antrag möchte Prüfungsverfahren befördern, die auf die Lebens- und Berufserfahrung der Anerkennungssuchenden abstellen und wünscht qualitätsgesicherte, aber niederschwellige Kenntnisprüfungen. Die Fraktionen sehen dabei selbst, dass dabei nicht »ein Blankoscheck ausgestellt werden darf«.

Die in Fachkreisen bereits bekannten Argumente werden ergänzt durch die Forderung, dass sicherzustellen sei, dass »Anerkennungsentscheidungen auf der Basis identischer Datengrundlagen stattfinden, um eine Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns in gleich gelagerten Fällen hinsichtlich der Abläufe und Entscheidungen zu gewährleisten«. Weiterlesen

Qualifizierungen in ganz NRW: Das Projekt IQuaMed

IQuaMed in Nordrhein-WestfalenSeminare, die grundlegend über »Wege zur Anerkennung« informieren, mehrwöchige oder mehrmonatige Qualifizierungen in Theorie- und Praxisphasen für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Apothekerinnen und Apotheker und für viele andere reglementierte Gesundheitsberufe finden in ganz Nordrhein-Westfalen statt und werden zusammen mit Kooperationspartnern, vor allem mit Kliniken, realisiert. Wir folgen gern Einladungen von Jobcentern, Arbeitsagenturen, Integration Points und Kliniken, um »vor Ort« zu beraten und Qualifizierungen zu starten.

Zudem findet regelmäßig dienstags ein Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« im mibeg-Institut Medizin in Köln statt, das für alle, die ihren Gesundheitsberuf in NRW anerkennen lassen möchten, kostenfrei angeboten wird.

Hannelore Kraft: »Fremd ist nur derjenige, bei dem man nicht die Chance hatte, ihn kennenzulernen«

Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, hat am 2. September 2015 im nordrhein-westfälischen Landtag zur aktuellen Flüchtlingspolitik gesprochen. »Fremd ist nur derjenige, bei dem man nicht die Chance hatte, ihn kennenzulernen«, betonte sie.

» Der Mitschnitt der Rede in voller Länge als Video