Anerkennung: mibeg-Institut

Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis startet erneut

Das 95. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts startet am 1. März 2021. Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte werden auf ihre Berufsausübung in Deutschland gut vorbereitet sowie auf die Fachsprachprüfung und die Kenntnisprüfung.

Mit der erfolgreichen Seminarreihe wurden bislang kollegial mehr als 2000 Ärztinnen und Ärzte auf ihre Berufstätigkeit in deutschen Krankenhäusern vorbereitet. Das Seminar kann zu 100 % öffentlich gefördert werden.

Das Seminar wurde in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern entwickelt und bietet eine Fülle von medizinischen Fortbildungskursen, die auch hiesige Medizinerinnen und Mediziner regelmäßig absolvieren:

  • Aufbau und Struktur des Gesundheitswesens
  • Diagnostik und Therapie innerer Erkrankungen
  • Chirurgisches Kolloquium
  • Notfallmedizin
  • Pharmakologie
  • Radiologische Diagnostik
  • Ultraschalldiagnostik
  • Medizinische Fachsprache für Diagnostik und Therapie
  • Erstellung von Arztbriefen
  • Gesprächsführung in klinischen Tätigkeitsfeldern
  • Sozialmedizin
  • Kardiologische Diagnostik und Therapie
  • Neurologische Diagnostik
  • Psychiatrie / Psychosomatik
  • Allgemeinmedizin
  • Rechtsgrundlagen ärztlichen Handelns
  • Erstellung von Gutachten
  • Einführung in die Krankenhausbetriebswirtschaft
  • Qualitätssicherung

Weitere Informationen zum Seminar finden Sie hier.

 

Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte wird in NRW durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt

Wie wir bereits berichteten, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Zuständigkeit für die ärztliche Kenntnisprüfung und die ärztliche Eignungsprüfung in Nordrhein-Westfalen auf die Ärztekammern übertragen.

Bereits im Januar 2020 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Während im Bereich der Zahnheilkunde die zuständigen Kammern bereits mit der Durchführung der Kenntnisprüfung beauftragt waren, stand diese Regelung für den Bereich des ärztlichen Heilberufs noch aus. Zum 5. Februar 2021 hat nun das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW die Ärztekammer Westfalen-Lippe beauftragt, Kenntnis- und Eignungsprüfungen durchzuführen.

Kenntnis- und Eignungsprüfungen werden durchgeführt, wenn die zuständigen Stellen – in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster zuständig – einen Antrag auf Approbation prüfen und im Vergleich zum hiesigen Studien- und Ausbildungsstand Unterschiede bzw. Defizite feststellen, die durch den Nachweis von Kenntnissen in einer Prüfung geheilt werden können.

Von einer Kenntnisprüfung wird regelmäßig bei Ärztinnen und Ärzte gesprochen, wenn das in einem Drittstaat absolvierte Medizinstudium Unterschiede zum hiesigen Studium aufweist, die auch nicht durch eine dokumentierte Berufserfahrung ausgleichbar erscheinen. Die Kenntnisprüfung ist auch regelmäßig Mittel der Wahl, wenn ein Antragsteller keine entsprechenden Dokumente vorweisen kann.

Die Eignungsprüfung wird gewählt, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, deren nachträglicher Wissenserwerb in einer Prüfung nachgewiesen werden kann. Die Eignungsprüfung ist selten erforderlich. Sie bezieht sich nur auf Antragsteller aus dem europäischen Raum, bei denen die Anerkennung aufgrund von bestimmten Defiziten nicht auf Grundlage der europäischen Harmonisierungsgrundlage anerkannt wird.

Die Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Prüfung umfasst die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, auf bildgebende Verfahren, den Strahlenschutz sowie auf Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beziehen. Die Prüfung umfasst somit immer die Patientenvorstellung und das Prüfungsgespräch.

Gut zu wissen:

  1. Eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt immer über die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe ZAG.
  2. Die Prüfungsgebühr muss überwiesen sein.
  3. Es erfolgt eine Terminabstimmung und die Ladung zur Prüfung.
  4. Der mitgeteilte Prüfungstermin ist unbedingt wahrzunehmen. Nur im Ausnahmefall kann von diesem Termin abgewichen werden, über die möglichen Gründe einer akzeptablen Entschuldigung sollte man sich gut vorher informieren.
  5. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist unerlässlich. Das mibeg-Institut Medizin bereitet auf diese Prüfungen zielgerichtet vor und hat eine Reihe von passgenauen Seminaren hierzu entwickelt.

Die Ärztekammer ist sehr erfahren in der Durchführung von Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte und nimmt regelmäßig Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen ab.

Dass die Ärztekammer Nordrhein derzeit keine Kenntnis- und Eignungsprüfungen abnimmt, beruht auf einer entsprechenden Arbeitsteilung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen.

 

Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe: Zur Reform der medizinisch-technischen Assistenzberufe

Eine Reihe von Gesundheitsfachberufen erfahren eine grundlegende Reform. Die Ausbildungsziele in den jeweiligen spezialisierten Fachrichtungen werden modernisiert und kompetenzorientiert ausgestaltet. Bisher nur allgemein gehaltene Ausbildungsvorhaben werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung nimmt einen hören Stellenwert ein und wird im Umfang ausgeweitet.

Unter der neuen Berufsbezeichnung Medizinische Technologin oder Medizinscher Technologe firmieren zukünftig Gesundheitsspezialisten, die jeweils ihren Schwerpunkt mit in ihrer Berufsbezeichnung führen.

  • Medizinische/r Technolog/in für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische/r Technolog/in für Radiologie
  • Medizinische/r Technolog/in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinische/r Technolog/in für Veterinärmedizin

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform technischer Assistenzberufe in der Medizin, das sogenannte MTA-Reformgesetz, beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Zum 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.

Besonders bedeutsam ist, dass eine angemessene Ausbildungsvergütung verbindlich vorgesehen ist und dass das Schulgeld für die Ausbildung nicht mehr erhoben werden darf.

Im Rahmen dieser Reformbestrebungen wird auch das Notfallsanitätergesetz aktualisiert, damit bei besonderen Einsatzsituationen für diese Berufsgruppe mehr Rechtssicherheit geschaffen wird.

Entwurf des MTA-Reform-Gesetz (Bundestag)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf

Praxisseminar Pflege zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung erhält Bestnoten von den Teilnehmern und den beteiligten Pflegediensten

Praxisseminar Pflege des mibeg-Instituts Medizin in Kooperation mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe EssenDerzeit bereiten sich Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung im Rahmen des Praxisseminars Pflege vor. Das Seminar ist ein Kooperationsprojekt der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen und dem mibeg-Institut Medizin.

Auch dieses Seminar stellt sich den ganz besonderen Herausforderungen, die die Corona-Pandemie von den Lehrenden und Lernenden während der Theorie- und Praxisphasen abverlangt. Die Katholische Schule für Pflegeberufe KKS in Essen zählt zu den größten Ausbildungszentren des Landes und verfügt über eine hohe pflegepädagogische Fachkompetenz und zugleich über eine hohe Kompetenz in der Erwachsenenbildung.

Die Pflegepädagog:innen der KKS Essen begegnen den aus dem Ausland kommenden Pflegefachkräften mit großer Herzlichkeit und sind selbst ganz begeistert von der Motivation der Teilnehmenden.

Dies zeigt sich in den Auswertungsergebnissen, die wir bei der kontinuierlichen Evaluierung des Projekts dokumentieren können. Auf die Frage, was besonders gut gefallen habe, zählten die Teilnehmer:innen auf, dass die Theoriephase – seit einiger Zeit nur im Onlineunterricht – sehr gut aufbereitete Inhalte vermittle. Aber auch die Praxis kennzeichne sich durch eine sehr gute Anleitung auf den Stationen. Die Teilnehmenden spiegeln unisono zurück:

  • »Wir erhalten eine tolle Unterstützung durch die Referentinnen«.
  • »Wir sind sehr zufrieden, es sind sehr klare Strukturen, in denen wir lernen können, und es wird alles sehr gut erklärt. Der Onlineunterricht ist sehr gut gestaltet, und am Anfang hatten wir bei Hybridformen auch immer die Möglichkeit, uns intensiv mit den Dozent/innen auszutauschen.«
  • »Die klaren Strukturen ermöglichen es, sehr gut zu lernen, und die Anweisungen und Anleitungen auf den klinischen Stationen helfen sehr gut, den Anforderungen an die Krankenpflege im Klinikalltag zu entsprechen.«
  • »Wir haben mit dem Praxisseminar Pflege eine sehr gute Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung.«

Die Seminarauswertung zeigt auch, dass die Teilnehmenden sich untereinander als sehr hilfreich verstehen:

  • »Es gibt eine tolle Unterstützung durch die Gruppe.«

Gleichwohl haben wir trotz des großen Lobs gefragt, ob es auch kritische Punkte gibt und ob etwas zu benennen ist, was man besser machen könnte. Die Rückmeldung der Teilnehmer:innen lautet: »Der Praxiseinsatz in der Pandemiesituation ist etwas anstrengend für uns, aber durch die gute Anleitung ist es auch gut zu schaffen.«

Die positiven Ergebnisse der Seminar-Evaluation sind für die pädagogischen Pflegeprofis der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen eine erneute Bestätigung ihres Tuns. Die KKS hat bereits innovativ an der Entwicklung des Konzepts Praxisseminar Pflege mitgewirkt, Pflegedirektorin Simone Sturm, Contilia-Gruppe, gehört dem Wissenschaftlichen Beirat des Projekts IQuaMed an. Unter Leitung von Reinhard Dummler, Geschäftsführer und Pflegeschulleiter, und seinem Team gelingt es wiederholt, ausländische Pflegefachkräfte gut und gezielt auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten.

Entsprechend positiv fällt auch die Resonanz der Leitung von Pflegediensten aus, die Mitarbeiter:innen über dieses Seminarprojekt auf die Berufszulassung Krankenpflege vorbereiten, »Wir sind sehr zufrieden mit der Qualifizierung unserer Mitarbeiter. Wir profitieren bereits während des Seminars von der Vertiefung der beruflichen Kenntnisse, die unsere Mitarbeiter erwerben.«

Das Praxisseminar Pflege wurde im Kontext des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)« entwickelt und wird, unterstützt durch Arbeitsagenturen und Jobcenter, mit Bildungsgutscheinen gefördert. Das nächste Seminarprojekt startet am 15. März 2021. Interessent:innen können sich bereits jetzt an das mibeg-Institut Medizin wenden.

Sonderfonds: Förderprogramme bei Anerkennungsverfahren gehören auf den Prüfstand

Anerkennungsgesetze in Bund und Land zielen auf die schnellstmögliche berufliche Integration der zuwandernden Fachkräfte. Es besteht der Anspruch, dass die mitgebrachten Qualifikationen, die in Ausbildung, Studium und Berufserfahrung gesammelt wurden, individuell gewertet werden und in Bezug auf einen Referenzberuf, also auf die vergleichbare Tätigkeit in Deutschland, angerechnet werden.

Die Anerkennungsgesetze begründen eine Erfolgsgeschichte

BIBB Anerkennungsbericht 2019Über Anerkennungsberatung, Anerkennungsqualifizierung und die Aufnahmebereitschaft des Arbeitsmarktes sind Zehntausende von Fachkräften erfolgreich in Deutschland gestartet. Das Anerkennungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung BIBB übernimmt dankenswerterweise die Aufgabe, diese Erfolgsgeschichte zu dokumentieren.

Nicht in jedem Fall kann eine berufliche Anerkennung bei den Anerkennungssuchenden ausgesprochen werden. Die zuständigen Stellen erstellen dann einen Bescheid, aus dem klar hervorgeht, was noch zu leisten ist, damit eine solche Anerkennung erlangt werden kann.

Der größte Teil der Anerkennungssuchenden hat einen Beruf im Gesundheitswesen. Und hier besteht noch eine zusätzliche Hürde, da es sich oft um reglementierte Berufe handelt, also Berufe, in denen der Staat eine besondere Prüfung der beruflichen Qualifikation vornimmt, da der Schutz und das Wohl von Patient:innen dies gebietet. Gleichwohl gelingen hier Anerkennung und Integration in immer größerem Ausmaß und in einem zahlenmäßig beeindruckenden Umfang. Dies ist nicht zuletzt dem Engagement der zuständigen Stellen und der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe zu verdanken.

Fachkräfte im Gesundheitswesen müssen zur Erlangung der Approbation oder Berufszulassung sprachliche und fachliche Prüfungen ablegen. Hier ist es mithilfe der Bundesagentur für Arbeit und mit speziellen Förderprogrammen, hier vor allem dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«, das die Startphase der Anerkennungsgesetze begleitete, gelungen, zahlreiche Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu etablieren.

Und das Beste: Mithilfe der Bundesagentur für Arbeit ist eine Struktur geschaffen worden, die häufig notwendigen Qualifizierungsangebote dauerhaft zu implementieren. Möglich wird dies durch die Förderung nach AZAV, eine Förderung, die von Weiterbildungsinstitutionen ein Qualitätsmanagementsystem verlangt, einen effektiven und effizienten Umgang mit öffentlichen Mitteln und eine Erfolgsorientierung im Sinne einer hohen Arbeitsmarktintegrationsquote der Geförderten.

Etwas, was also für die zahlenmäßig größten Berufsgruppen im Anerkennungsprozess gut funktioniert, soll in anderen Branchen nicht klappen?

Das legt zumindest eine Diskussion nahe, die immer wieder aufflammt, insbesondere dann, wenn Förderprogramme auslaufen. Um den Bedingungen der AZAV nicht entsprechen zu müssen und ungleich lukrativere Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, wird auch auf die Bedeutung individueller Anpassungslehrgänge gesetzt, und dies vor allem in Branchen, in denen am Ende des Anerkennungsprozesses häufig kein Meistertitel oder Gesellenbrief steht, sondern »nur« eine Äquivalenzbescheinigung.

Diese Äquivalenzbescheinigungen werden aber im Arbeitsmarkt immer noch als kritisch angesehen. Schon bei der Ratifizierung der Anerkennungsgesetze wurde in entsprechenden Fachforen, beispielsweise der IHK Köln, problematisiert, dass bei vielen Gewerken Äquivalenzbescheinigungen zu Schwierigkeiten führen, da beispielsweise im Bau oder bei Installationen Projekte nicht abgenommen werden, weil Versicherungen den vermeintlich nicht »richtigen« Qualifizierungsnachweis beanstandeten.

Individuelle Anpassungslehrgänge stellen sehr hohe Anforderungen an eine Organisationsstruktur, da ein Betrieb jemanden einzeln in Theorie und Praxis qualifizieren soll. Dies kann ein Betrieb oft nicht leisten. Nicht nur im Handwerk gibt es hier Probleme, auch Krankenhäuser haben gleich reihenweise deutlich gemacht, dass die individuelle Qualifizierung von Pflegefachkräften so nicht leistbar ist.

Und im Unterschied zu teuren individuellen Anpassungslehrgängen sind die – zunächst über Modellprojekte geschaffenen – Kursqualifizierungen bundesweit überaus erfolgreich, denn was in vielen Anerkennungsbescheiden eines Berufes wiederkehrt, kann gebündelt und gemeinsam in Kursform AZAV-unterstützt gelehrt werden. Auf besondere individuelle Fragestellungen kann dann in einer entsprechenden Praxisphase eingegangen werden.

So kann den Anerkennungssuchenden ein schneller und guter Weg aufgezeigt werden, Organisationen und Betriebe können entlastet werden und schneller eine Fachkraft adäquat einsetzen. Bildungseinrichtungen von Handel, Industrie und Handwerk können sehr gut solche Weiterbildungsangebote, nachrangig zu freien Trägern, anbieten. Themen von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zusammenarbeit im Team plus Fachsprachkenntnisse lassen sich gut in Lerngruppen organisieren, die dazu noch durch den sozialen Lernzusammenhang ermutigend und motivierend wirken können.

Die Betonung von individuellen Anpassungslehrgängen ist vielleicht deshalb nur ein Thema von Verbänden, Kammern und ähnlichen Organisationen, da sie sich auf die umfangreiche Finanzierung der öffentlichen Hand mit Mitteln aus Land und Bund eingestellt haben. Zahlreiche Personalstellen in diesen Organisationen werden mit Hilfe dieser Förderprogramme finanziert. Von daher ist verständlich, warum hier eine bestimmte Lobbyarbeit betrieben wird.

Förderprogramme und der Outcome bisheriger Projekte gehören auf den Prüfstand

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

In Nordrhein-Westfalen ist das Problem längst erkannt. Karl-Josef Laumann, der derzeit eher als Gesundheitsminister bekannt ist, da er die Herausforderungen der Pandemie managt und die größte Impfaktion aller Zeiten in diesem Bundesland an den Start bringt, ist auch als Arbeitsminister engagiert. Er betonte schon 2018 in einem Landtagsausschuss: »Damit das jeder weiß: Ich will, dass das Geld bei den Leuten ankommt. Deswegen sehe ich mir die Strukturen ganz genau an (…), was da an Stellen bei Kammern und Wohlfahrtsverbänden finanziert wird. Gelegentlich muss man zusehen, dass das in einem vertretbaren Verhältnis steht«.

Förderprogramme, die auf Bundesebene initiiert werden, haben alle den Anspruch auf Erfolg und Verstetigung. Die Spielregeln der Verstetigung sollten dabei so gestaltet sein, dass Förderprogramme so effizient und effektiv wie möglich gehandhabt werden. Die Überleitung von Seminarprogrammen des Förderprogramms IQ in Sprachqualifizierungen des BAMF oder Berufsqualifizierungen nach AZAV zeigt auf, wie gut und erfolgreich dies gelingen kann.

Auf der Fachtagung »Transfer von IQ Qualifizierungen in die Regelförderung durch AZAV-Zertifizierung« wurde dies bereits deutlich. Erwähnenswert ist auch, dass sich die zuständigen Bundesministerien sogar noch dabei engagieren, Trägern behilflich zu sein, AZAV-unterstützte Programme anzubieten. Mehr Unterstützung ist kaum denkbar.

Dass man gerne einen Sonderfonds zur Verfügung hätte, anstatt die fachlichen und qualitativen Hürden der AZAV zu nehmen, ist bei dem Anteil der so finanzierten Personalstellen nachvollziehbar, aber bei der Finanzlage der öffentlichen Haushalte ist es sicherlich in allen Berufsbranchen möglich, bewährte Instrumente der Regelförderung zu nutzen. Allzumal in Zeiten der Pandemie der Wunsch nach Sonderfonds besonders überlegt werden sollte.

Denn zurzeit ist zu Recht das vorherrschende Thema die Bewältigung der pandemischen Lage. Hier ist in Land und Bund durch ein Bündel von Maßnahmen und die anlaufende Impfaktion Gutes auf den Weg gebracht.

Fachkräfteeinwanderung wird zukünftig wieder ein großes Thema werden

Bei der Fachkräfteintegration sind nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Unternehmen gefordert, die Fachkräfte benötigen. Hier sollten Land und Bund Prüfinstrumente entwickeln, dass für Anerkennungsinteressierte, die in Deutschland ihre fachlichen und persönlichen Kenntnisse einbringen möchten, der Weg fair und offen gestaltet und nicht die Möglichkeit zur kruden Abzocke geboten wird.