Anerkennung: mibeg-Institut

Neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein in Kraft getreten

Ärztinnen und Ärzte, die sich in Deutschland spezialisieren zum Facharzt bzw. zur Fachärztin, folgen bei dem Erwerb der Gebietsbezeichnung genau definierten Weiterbildungsrichtlinien und einer Weiterbildungsordnung. Für die Ärztekammer Nordrhein ist die neue Weiterbildungsordnung am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.

Die Weiterbildungsordnung legt fest, welche Gebietsbezeichnungen und welche Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen erworben werden können. Ein Beispiel für die Gebietsbezeichnung ist die Innere Medizin mit dem Facharzttitel »Innere Medizin und Kardiologie«.

Die Weiterbildungsordnung legt auch fest, welche Zusatz-Weiterbildungen erworben werden können. Ein Beispiel für eine ärztliche Zusatzbezeichnung ist die Medizinische Informatik.

Ein klares Plädoyer für eine wissenschaftliche Medizin legt die nordrheinische Ärzteschaft, darin anderen Kammern im Bundesgebiet folgend, mit der Streichung der Homöopathie als Zusatzbezeichnung ab. Zwischen der Abrechenbarkeit von Gebühren und der Wissenschaftsredlichkeit als Anspruch gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen in der Medizin. Neben der klaren medizinischen Wissenschaftsfundierung der Weiterbildungsordnung und der Weiterbildungsrichtlinien insgesamt bleiben bei zwei Zusatz-Weiterbildungen zukünftig noch Fragen zu klären. Hierzu gehört sicherlich aus Sicht der Evidenzbasierten Medizin auch die Pflaumenblütenhämmerchen-Therapie.

Eine Weiterbildungsordnung wird von der jeweiligen Landesärztekammer erlassen. Die Regelungen können in den einzelnen Kammergebieten voneinander abweichen, orientieren sich aber generell an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Wie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte ihre Gebietsbezeichnung erwerben können, zeigen wir in unserem Artikel »Anerkennung eines im Ausland erworbenen Facharzttitels« auf.

Ein Himmel voller Geigen 🎻🎻🎻

Ein Himmel voller Geigen
»L’appréciation est une chose merveilleuse; elle fait de l’excellence chez les autres une qualité qui rejaillit sur nous tous,« * schreibt Voltaire. Und die wunderbarste Anerkennung 🏆 ist, wenn zwei Menschen ja zueinander sagen. 💕 Ihr lieben Zwei 😍😍, wir wünschen Euch ganz herzlich alles Liebe ❤️❤️ und Gute ☘️☘️☘️ auf Eurem gemeinsamen Weg 👫, habt weiterhin so viel Freude 🙂 und Vertrautheit 🤝 miteinander und eine Zukunft ⛩️ 🌈 , in der alle Eure Wünsche 👶👶👶 in Erfüllung gehen. 🎲 🍀

Wir freuen uns riesig auf das Feiern 💐🥂🎂 mit Euch,🎼🎶🎶🎶

herzlichst

das Team vom mibeg-Institut 🎓

* »Anerkennung ist ein wundersam Ding: Sie bewirkt, daß das, was an anderen hervorragend ist, auch zu uns gehört.«

Karl-Josef Laumann, Hans-Albert Gehle und Rudolf Henke stellen das neue Freiwilligenregister des Landes NRW vor

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Quelle: MAGS

Ab sofort ist ein neues Internetportal freigeschaltet: das Freiwilligenregister des Landes NRW. Es richtet sich an Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen, also an Ärztinnen und Ärzte, an Pflegefachkräfte, Medizinische Fachangestellte und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe. Sie können sich alle auf freiwilliger Basis registrieren lassen, um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Das Register wird getragen durch die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Bei einer Verschärfung der epidemischen Lage sollen so die Einrichtungen des Gesundheitswesens personelle Unterstützung erhalten.

Dr. med. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, sagt: »Wir brauchen dann viele helfende Hände, die Hände von Krankenschwestern, Pflegekräften oder Medizinischen Fachangestellten im Team mit uns Ärzten.« Hilfsbereitschaft komme durch das Freiwilligenregister genau da an, wo sie gebraucht werde.

Ähnlich positiv äußert sich auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, über das neue Freiwilligenregister: »Lokale Ausbrüche wie in Coesfeld oder Rheda-Wiedenbrück zeigen, dass wir auch in den kommenden Monaten immer wieder in Lagen geraten können, in denen die Strukturen vor Ort von jetzt auf gleich Unterstützung von freiwilligen medizinischen und pflegerischen Fachkräften benötigen.«

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt das neue Internetangebot, damit das Land NRW für zukünftige Herausforderungen gut aufgestellt sei, und betonte, dass es wichtig sei, »die bestehenden Strukturen zu stärken und zusätzliche Versorgungsstrukturen zu schaffen. Ich appelliere daher an alle, die sich vorstellen können, im Fall der Fälle den Krisenstäben vor Ort zu helfen, sich zu registrieren.«

Das Internetportal wird durch die Ärztekammern gepflegt, und passgenau sollen Hilfsangebote und nachfragende Institutionen miteinander vermittelt werden.

Es ist vergleichbar dem ehrenamtlichen Hilfsangebot des mibeg-Instituts Medizin aufgebaut, das bei der sogenannten ersten Welle der Corona-Pandemie sehr schnell das Portal »Wir unterstützen gern« eingerichtet hatte, mit dem rund einhundert Fachkräfte aus Medizin und Pflege in ganz NRW vermittelt werden konnten. Wir freuen uns, dass die Ärztekammern nun im Verbund mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium eine dauerhafte Struktur mit der Einrichtung dieses Freiwilligenregisters schaffen.

10-Punkte-Plan zur nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Ute Teichert im mibeg-Institut Medizin

Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD

»Wenn man den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig stärken will, muss man vor allem fachlich qualifiziertes Personal in den Gesundheitsämtern dauerhaft aufstocken«, erklärt Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD. »Die Pläne von Bund und Ländern für einen gemeinsamen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel sind ein erster wichtiger Schritt, um die jahrelangen Versäumnisse und Einsparungen in diesem Bereich aufzufangen. Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hieran zu sparen trifft die Bürgerinnen und Bürger, diese bittere Lehre müssen wir schon heute aus der Corona-Pandemie ziehen«, so Ute Teichert.

Damit den gesundheitspolitischen Beschlüssen von Bund und Ländern und den Verlautbarungen der Politik nun Taten folgen können, legt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ein Programm vor, das die einzelnen notwendigen Schritte genau konkretisiert.

Der BVÖGD fordert:

  1. Dauerhafte Personalaufstockung in allen Bereichen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit qualifiziertem Fachpersonal sowie Bestandsaufnahme und Analyse zur aktuellen Situation des ÖGD
  2. Tarifliche Angleichung der ärztlichen Gehälter im ÖGD
  3. Umsetzung eines Förderprogramms zur technischen und digitalen Aufrüstung
  4. Kommunikationsverbesserung im ÖGD
  5. Konzeptentwicklung zur Stärkung des ÖGD über alle Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden)
  6. Deutliche Steigerung der Ausbildungskapazitäten sowie der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im ÖGD
  7. Schaffung von Lehrstühlen und Stärkung der wissenschaftlichen Grundlage für Öffentliches Gesundheitswesen
  8. Feste Verankerung bevölkerungsmedizinischer Lehrinhalte im Medizinstudium
  9. Ermöglichung von Famulaturen und Praktischem Jahr im ÖGD als Teile des Medizinstudiums durch Änderung der Approbationsordnung
  10. Berücksichtigung des ÖGD bei der Planung der medizinischen Versorgung auf kommunaler und regionaler Ebene.

Diskriminierung und Missstände in der Pflege: »Auch Bewerber mit Migrationshintergrund werden nicht weggeschickt«

PresseschauDas Zitat mit der offen diskriminierenden Aussage stammt aus der Sächsischen Zeitung vom 12. Dezember 2019 und ist einem Artikel über die Personalgewinnung einer privaten Pflegeheimkette entnommen.

Die Pflegeheimkette selbst ist permanent in der Presse, und der Kontext ist meistens negativ. Aktuell lauten die Schlagzeilen, die Staatsanwaltschaft ermittele wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung in 25 Fällen. Die »Fälle« sind verstorbene Bewohner eines Altenpflegeheims, die, so der Gegenstand der Ermittlung, möglicherweise nicht ausreichend Fürsorge und Schutz erfahren haben. Auch die Heimleitung steht in der Kritik, Fragen nach einer ausreichenden Qualifikation werden laut.

Das Pflegeheim selbst gehört zur selben Kette wie das Haus, das die Sächsische Zeitung beschreibt, und seit Jahren werden in zahlreichen Heimen dieses Pflegeheimbetreibers öffentlich Mängel aufgezeigt. So berichtete das ZDF bereits ausführlich über unmenschliche Bedingungen in Altenheimen und über »Rendite um jeden Preis«. Die besagte private Altenheimkette wird von einem Finanzinvestor betrieben, der seinen Hauptsitz nicht in der Europäischen Union hat.

Solche Geschäftsmodelle führen das Bemühen um Personalgewinnung und dauerhafte Personalverstärkung ad absurdum. Die Politik auf Landes- und Bundesebene hat das Problem längst erkannt. Beim Pflegepersonal-Stärkungsgesetz steht das Bemühen um verbesserte Arbeitsbedingungen und die Gewinnung von Pflegepersonal bereits programmatisch im Gesetzestitel.

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit © BMG/Xander Heinl (photothek.net)

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit © BMG/Xander Heinl (photothek.net)

Hier ist politisches Handeln erforderlich, das dieses Ausbeutungssystem von Patienten und Pflegekräften beendet. Ein solches Handeln könnte auch den oben zitierten Diskriminierungen ein Ende setzen, mit denen die Gewinnung zukünftiger Pflegekräfte konterkariert wird, zumal mit Mitteln des Steuerzahlers Pflegekräfte auch im Ausland gewonnen werden sollen, während sich die Finanzinvestoren von Pflegeheimen mit Steuersparmodellen außerhalb unseres Landes organisieren.