Anerkennung: mibeg-Institut

mibeg-Institut wünscht allen ein glückliches 2022

Das mibeg-Institut wünscht ein frohes neues Jahr!

Es war nicht nur Pandemie, es gab auch viel Wunderbares im vergangenen Jahr. Zum Beispiel die Ankunft dieses strahlenden Babys. Auch auf diesem Wege noch einmal unserer Kollegin die herzlichsten Glückwünsche!

Wir wünschen unseren Teilnehmer:innen, Absolvent:innen, Dozent:innen und Kooperationspartner:innen herzlich alles Gute für das neue Jahr.

Wissenschaft und Wissenschaftskommunikation

»Es stellt unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, die Wissenschaft zu fördern, deren Unabhängigkeit zu bewahren und die konstruktive inhaltliche Auseinandersetzung zu leben. Öffentliche Äußerungen sollten faktengestützt und durch wissenschaftliche Quellen belegbar sein, persönliche Meinungen als solche erkennbar gemacht werden. Für einen Diskurs auf Augenhöhe sollte in beiden Fällen der Austausch frei von persönlichen Anfeindungen und Bedrohungen sein. Eine Einschüchterung von Wissenschaftler:innen bedroht nicht nur die Wissenschaft, sondern auch unser demokratisches Wertesystem als Ganzes.«
Tobias Tenenbaum, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Sana Klinikum Lichtenberg

Mit den Worten unseres Absolventen der Weiterbildung Krankenhausleitung für Ärztliche Direktor:innen, Prof. Dr. med. Tobias Tenenbaum, dürfen wir uns für dieses Jahr verabschieden. Das Team des mibeg-Instituts Medizin wünscht frohe Weihnachten und alles Gute für das Neue Jahr. Wir danken unseren Teilnehmer:innen, Dozent:innen und allen Kooperationspartner:innen für die gute Zusammenarbeit, für inspirierende Projekte und einen anregenden Gedankenaustausch.

Das Zitat von Prof. Dr. Tenenbaum, einem profilierten Kinder- und Jugendmediziner und Infektiologen, stammt aus einer Stellungnahme von mehr als dreißig Wissenschaftler:innen und Wissenschaftsjournalist:innen, die in der ZEIT aktuell zu einem fairen und gewaltfreien Umgang in unserer Demokratie aufrufen. Angesichts der fortschreitenden Pandemie brauchen wir wissenschaftliche Expertise und gute Wissenschaftskommunikation gleichermaßen und dringender als je zuvor.

Bleiben Sie gesund!

»Passion Chirurgie«: Fachkräftegewinnung in der Chirurgie

Passion Chirurgie: Fachkräftegewinnung in der Chirurgie
Über die Fachkräftegewinnung von chirurgischen Assistenzärztinnen und Assistenzärzten, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um sich hier zum Facharzt fortbilden zu lassen, berichtet Erziehungswissenschaftlerin Barbara Rosenthal, Leiterin der mibeg-Institute, in einem Aufsatz für »Passion Chirurgie«, der Fachzeitschrift des Bundesverbandes der Deutschen Chirurgen.

Was kostet die ärztliche Kenntnisprüfung?

Teuer, teurer, am teuersten: Nein, dies ist keine Sprachübung, sondern beschreibt die Entwicklung der Gebühren für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland an einer Kenntnisprüfung teilnehmen müssen.

Zwar werden von vielen Krankenhäusern händeringend Assistenzärzte gesucht, aber für nahezu alle ausländischen Ärzte, die aus sogenannten Drittstaaten kommen, steht eine Kenntnisprüfung an.

Die Kenntnisprüfung wird durch das jeweilige Landesprüfungsamt organisiert und verantwortet. In den Bundesländern werden unterschiedliche Einrichtungen vom Landesprüfungsamt mit der Durchführung beauftragt. Die teils sehr hohen Gebührensätze wurden schon als lukratives Geschäftsfeld von einem Kursanbieter entdeckt, der ein Geschäftsmodell über Sprachkurse, Fachsprachkurse, Vorbereitungskurse bis hin zur Prüfungsabnahme durch von ihm beauftragte Dozenten etablieren wollte. Hier haben die Landesprüfungsämter zu Recht einen Riegel vorgeschoben.

Die beauftragten Universitäten hatten eine gute Routine ausgebildet. In NRW hatte die Bezirksregierung Düsseldorf beispielsweise angeregt, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu Prüfungen des dritten medizinischen Staatsexamens an Universitäten durchzuführen. Dann wurde aber für dieses Bundesland entschieden, die Ärztekammern mit der Durchführung zu beauftragen.

Dabei wurden die Prüfungsgebühren in NRW von ursprünglich 650 € auf nunmehr 1.050 € angehoben. Teurer sind die Prüfungsgebühren nur noch in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein beispielsweise beträgt die Gebühr für die Kenntnisprüfung 350 €. In Thüringen werden die Gebühren für die Überprüfung eines gleichwertigen Ausbildungsstandes je nach Aufwand ermittelt und können bis zu 400 € betragen, folgt noch eine Kenntnisprüfung, sind zusätzlich 450 € fällig.

Eine sehr gute Übersicht zu den Prüfungsgebühren im gesamten Bundesgebiet hält das Auslandsreferat des Marburger Bunds Bundesverband bereit.

Zu diesen Prüfungsgebühren kommen dann noch Vorbereitungskosten hinzu. Es ist mit Kosten für die notwendige Literatur zu rechnen sowie mit Kursgebühren, da es erfahrungsgemäß wenig ratsam ist, sich ohne gezielte Vorbereitung der Prüfung zu stellen.

Sind Gutachten nun ein Ausweg?

Der Weg über ein Gutachten wird häufig gewählt, da eine Prüfung nachvollziehbarerweise als aufwendig angesehen wird. Aber auch die Kosten für das Gutachten müssen übernommen werden. Auch hier sind die Beträge unterschiedlich, umfassen aber ebenfalls mehrere hundert Euro. Da zudem das Gutachten im Ergebnis oft aussagt, dass eine vollständige Gleichwertigkeit nicht konstatiert werden kann, bleibt nur der Weg über die Kenntnisprüfung, und man zahlt dann zweifach hohe Gebühren.

Wenn in Deutschland ausländische Ärztinnen und Ärzte eingeworben werden sollen, muss dieses System überprüft werden.

Wenn Körperschaften öffentlichen Rechts prüfen, stellt sich die Frage, warum eine Facharztprüfung etwa 130 € kostet, eine Fachsprachprüfung beispielsweise 350 €, eine Kenntnisprüfung aber teilweise mehr als 1.000 €, im Wiederholungsfalle dann mehr als 2.000 €.

Hinzu kommen noch Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anfahrten, Übernachtungen und vieles mehr. Dankenswerterweise hat der Bund mit der Einrichtung des Anerkennungszuschusses eine Hilfe eingerichtet, aber auch diese Fördermöglichkeit muss erst gefunden werden.

Ein einheitlicher, transparenter und nachvollziehbarer Gebührensatz sowie die Möglichkeit der Unterstützung durch den zukünftigen Arbeitgeber oder durch öffentliche Förderung wären hier hilfreich und wünschenswert.