Anerkennung: Migration

»Weltspiegel«: Reportage über mexikanische Pflegefachkräfte in Deutschland


Eine spannende Reportage über Pflegefachkräfte aus Mexiko hat aktuell das TV-Magazin »Weltspiegel« gezeigt. Der Bericht erzählt anschaulich die Geschichte einer mexikanischen Pflegefachkraft, die nach 15 Jahren im Rettungsdienst in ihrem Heimatland nun nach Deutschland gehen wird, um hier als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu arbeiten. Der zweite Teil der Reportage berichtet über eine Pflegefachkraft, die bereits aus Mexiko nach Deutschland gekommen ist und hier im Bereich der Altenpflege arbeitet.

Die Reportage zeichnet ein eindrucksvolles Stimmungsbild von den Hoffnungen und Sorgen der mexikanischen Pflegefachkräfte, die sich in Deutschland engagieren. Die Reportage ist hier in der ARD-Mediathek abrufbar.

Migration und Medizin

Migration und Medizin, Veranstaltung ÄKWLEine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Migration und Medizin führt die Ärztekammer Westfalen-Lippe über ihr Fortbildungsinstitut durch. Am 11. Juni 2020 referieren die Psychiater Dr. med. Solmaz Golsabahi-Broclawski und Artur Broclawski, am 31. Oktober 2020 der Internist PD Dr. med. Anton Gillessen und der Chirurg Prof. Dr. med. Metin Senkal. Die Fortbildungen sind zugleich anrechenbare Bausteine auf das Fortbildungscurriculum Transkulturelle Medizin der ÄKWL. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Akademie der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Eine Einführung wird über dieses Video ermöglicht.

Die Referenten beteiligen sich, zum Teil als Herausgeber, an dem in Kürze bei Springer erscheinenden umfassenden Band »Interkulturelle Kommunikation in der Medizin«, in dem auch Barbara Rosenthal vom mibeg-Institut mit einem Beitrag zu »Integration durch Qualifizierung und Anerkennung im Gesundheitswesen« vertreten ist.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Wichtige Eckpunkte

Anerkennungsberaterinnen und Anerkennungsberater, Arbeitsvermittlungsexperten der Agenturen für Arbeit und Jobcenter kennen die Eckpunkte des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) bereits sehr gut. Das FEG tritt am 1. März 2020 in Kraft und wird von umfassenden medialen Kampagnen begleitet. Das Ziel des Gesetzes ist es, einen Rahmen zu schaffen für eine, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sagt, »gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten«. Geworben werden soll um Hochschulabsolvent/innen und um Personen, die bereits in ihrem Herkunftsland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben.

  • Wer im Ausland sein Studium oder seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sollte eine mit hiesigen Abschlüssen vergleichbare Qualifikation vorweisen können oder aber eine Anerkennung seines Berufs in Deutschland erwerben.
  • Die Anerkennung von Abschlüssen kann bereits aus dem Ausland heraus beantragt werden. Ein Anerkennungsverfahren prüft die Gleichwertigkeit. Das Gesetz sieht eine besondere Regelung hierbei für IT-Spezialisten vor.
  • Die Vorrangprüfung entfällt angesichts der als positiv eingeschätzten Arbeitsmarktlage. Es wird also nicht mehr geprüft, ob vor der Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat nicht ein inländischer oder EU-Bewerber zur Verfügung steht. Hier behält sich der Gesetzgeber vor, bei einer veränderten Arbeitsmarktsituation diese Vorrangprüfung schnell wieder einzuführen.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten können aus dem Ausland heraus ein Visum beantragen. Wird dieser Aufenthalt zur Arbeitssuche genutzt, umfasst er einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Voraussetzungen hierfür sind eine entsprechende berufliche Qualifikation, also ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung im Herkunftsland, deutsche Sprachkenntnisse und der Nachweis der Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Diese Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
  • Wird die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche gewährt, umfasst der Zeitraum neun Monate. Auch hier müssen der Lebensunterhalt gesichert sein und deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Reisen Antragsteller zum Zwecke der Ausbildung ein und können auf eine entsprechende Ausbildungsplatzzusage verweisen, kann die Aufenthaltserlaubnis auch bereits vor Beginn der Ausbildung zur Teilnahme an einem Deutschsprachkurs ausgestellt werden.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum zur Ausbildung- oder Arbeitsplatzsuche beantragt, muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt während seines Aufenthalts, ggf. auch den seiner mitreisenden Familienangehörigen, selbst sichern kann.
  • Antragstellende, die älter als 45 Jahre sind, müssen monatlich einen Mindestbetrag verdienen oder eine entsprechende Altersvorsorge nachweisen.
  • Wer aus dem Ausland heraus ein Visum für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland beantragt, muss neben der Lebensunterhaltssicherung deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
  • Nicht nur die Gleichwertigkeit der Qualifikation soll geprüft werden, sondern das Gesetz will auch dafür Sorge tragen, dass die Arbeitsbedingungen geprüft werden. Damit ist u.a. eine angemessene Bezahlung der neuen Fachkräfte intendiert, damit ein »Lohndumping« vermieden wird.
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möchte die sog. Anerkennungsverfahren auf Gleichwertigkeit vereinfachen und beschleunigen. Die Zuständigkeit für Fachkräftezuwanderung soll bei zentralen Ausländerbehörden der Länder gebündelt werden. Zudem soll eine zentrale Servicestelle erprobt werden, die zu den Möglichkeiten der Anerkennung von Abschlüssen beraten und Antragstellende bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren begleiten soll. Die zentrale Servicestelle ist zunächst bis Ende 2023 befristet.
  • Das Ziel bei den Anerkennungsverfahren ist es, eine Anerkennung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen abzuschließen. Ein Visum für Fachkräfte soll künftig im Zeitraum von maximal vier Wochen ausgestellt sein.
  • Arbeitssuchende aus Drittstaaten, die noch nicht über einen qualifizierten Berufsabschluss, aber über Basisqualifikationen verfügen sowie ein Arbeits- oder Jobangebot vorweisen können, können zur Erlangung eines qualifizierten Berufsabschlusses weitergebildet werden. Hierbei muss sich der künftige Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitskraft innerhalb von zwei Jahren so weiterzubilden, dass sie die berufliche Qualifikation erhält.
  • Wer in Deutschland seit vier Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt, als Fachkraft in einem seiner Qualifikation entsprechenden Job arbeitet und mindestens vier Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, erfüllt die Voraussetzung für eine dauerhafte Niederlassung in unserem Land. Bei Fachkräften mit Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland beträgt die Frist nur zwei Jahre.

 

Deutsches Rotes Kreuz: Fachtagung zum Thema »Personalmangel ade?!«

Zu einem Tagesseminar lädt der Landesverband Westfalen-Lippe des Deutschen Roten Kreuzes mit seinem Bildungszentrum am 20. November 2019 nach Münster ein. Das Programm startet um 9.30 Uhr und stellt Anforderungen an die interkulturelle Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege vor.

Dr. Gertrud Bureick, Projektleiterin der St. Franziskus-Stiftung Münster und am mibeg-Institut Medizin erfolgreich ausgebildete Gesundheitsmanagerin, berichtet über das Projekt »Du und Wir: Pflege mit Perspektive«, weitere Referenten berichten über die Herausforderungen, die sich multikulturellen Pflegeteams stellen und über die Frage der Integration internationaler Pflegefachkräfte.

Weitere Informationen finden Sie hier.

In acht Monaten gezielt zur ärztlichen Approbation

Qualifizierung für Klinik und PraxisEnde gut, alles gut, hieß es für den Arzt, der aus einem Drittstaat nach Deutschland gekommen ist, um hier seine fachärztliche Ausbildung im Bereich der Inneren Medizin zu beginnen.

Der Start war alles andere als gut. Er vertraute bei der Einreise, der Antragstellung auf Approbation und bei den notwendigen sprachlichen und fachsprachlichen Qualifizierungen auf eine Vermittlungsagentur, die ihn fast um sein ganzes Vermögen brachte. Über 20.000 € hat er gezahlt für eine Hilfestellung beim Approbationsantrag, für eine sprachliche Unterstützung und das Versprechen, dass er die Fachsprachprüfung in Deutschland auf jeden Fall nach diesem Kurs bestehen werde. Dies war leider nicht der Fall.

Er hatte dann doch noch Glück. Er nahm Kontakt auf mit der Agentur für Arbeit, die ihn auf das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts hinwies. Nach kurzem Vorlauf konnte er in das Seminar aufgenommen werden.

Er nahm an der Informationsveranstaltung des mibeg-Instituts am 5. Februar 2019 teil und erhielt noch einmal eine umfassende Anerkennungsberatung. Er konnte in das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis aufgenommen werden und startete seine Qualifizierung am 11. März 2019. Er bestand am 15. August 2019 die Fachsprachprüfung vor seiner zuständigen Landesärztekammer und beendete das Seminar erfolgreich am 27. September 2019.

Kurz nach dem Seminar war die Kenntnisprüfung terminiert, die er am 6. November 2019 im Universitätsklinikum Münster bestand – als einer von sechs Prüfkandidaten war er der einzige Absolvent unseres Instituts in diesem Prüfdurchlauf und leider auch der einzige, der erfolgreich bestanden hat.

Jetzt hat er mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, in einer ländlichen Region im Rheinland seine fachärztliche Ausbildung zum Internisten zu starten. Gestern haben wir mit unserem glücklichen Absolventen sprechen können und ihm herzlich gratuliert, dass er alles trotz des schwierigen Starts so gut und so schnell gemeistert hat. Sein großes Dankeschön geht auch an seine Agentur für Arbeit, die ihn so gut unterstützt und ihm die Teilnahme am Seminar über öffentliche Förderung ermöglicht hat.

Wir veröffentlichen die Geschichte dieses Arztes auch deshalb, weil es dringend geboten scheint, auf die zunehmende negative Praxis von Vermittlungsagenturen, selbsternannten Approbationshelfern und unseriösen Kursanbietern hinzuweisen, die vor allen Dingen offenbar auf das Einkassieren hoher Gebührensätze aus sind. Für Antragsteller aus dem Ausland ist es oft nur schwer erkennbar, ob sie ein seriöses Angebot vor sich haben oder nicht. Wir weisen immer auf anerkennung-in-deutschland.de oder make-it-in-germany.com hin, aber unter den Vermittlern, die extrem hohe Gebühren für Sprachkurse im Ausland oder Vermittlungsunterstützung kassieren, sind auch Anbieter, die seit längerem im Bundesgebiet tätig sind und über verschiedene öffentlich zugängliche Portale gelistet werden. Einfache und klare Handhabungen von Antragsverfahren bei den zuständigen Stellen sind sicher ein guter Weg, dieses Geschäftsgebaren einzudämmen.

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