Anerkennung: NRW-Gesundheitsminister Laumann

Berufliche Integration von Geflüchteten in die Pflegeberufe in Nordrhein-Westfalen: Handlungsempfehlungen

welcome@healthcare»Zur gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger brauchen wir genügend motivierte und qualifizierte Fachkräfte. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales setzt alles daran, um Fachkräfte zu gewinnen und zu qualifizieren. Dazu gehören auch die Potentiale, die geflüchtete Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund für die berufliche Anerkennung oder eine Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsbe­rufen mitbringen.

Mit dem Blick auf die vielen geflüchteten Menschen, die insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 ins Land gekommen sind, um hier einen sicheren Ort zum Leben und eine Heimat zu finden, hat sich auch eine neue Zielgruppe ergeben, die es für die Pflege- und Gesundheitsfachberufe zu begeistern gilt. Nordrhein-Westfalen hat diese Chance zur Sicherung von Fachkräften für Pflege- und Gesundheitsfachberufe frühzeitig erkannt.

Mit der Koordinierungsstelle ›welcome@healthcare‹ haben wir einen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Akteurinnen und Akteure vor Ort dabei zu unterstützen, geflüchtete Menschen, die in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf arbeiten möchten, für diese Berufe zu gewinnen und zu qualifizieren. Denn die berufliche Integra­tion ist der Schlüssel für eine gelingende gesellschaftliche Integration«, schreibt der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in seinem Grußwort, das die Handlungsempfehlungen der Koordinierungsstelle welcome@healthcare vorstellt.

Sebastian Riebandt und sein Team haben in den letzten Jahren Geflüchtete über die Mitarbeit in Pflegeberufen informiert, Akteure vernetzt, Wissen aufbereitet und Projekte initiiert. Das mibeg-Institut hat die Koordinierungsstelle, angesiedelt beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, immer gern unterstützt, auch durch Mitwirkung an Symposien, so bereits am 18. Januar 2018 beim Forum »Gewinnung, Qualifizierung und Integration von geflüchteten Menschen in Pflege- und Gesundheits­fachberufe« in Düsseldorf.

Von der Expertise des Koordinierungsstelle profitierte wiederum auch unser Institut: So referierte Sebastian Riebandt auf dem Get together Pflege NRW 2018 im mibeg-Institut Medizin.

Die Handlungsempfehlungen sind online verfügbar.

Die Heilberufskammern in NRW können mit der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen ausländischer Anerkennungssuchender beauftragt werden

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Damit besagt das Heilberufsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dass zukünftig die Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern und Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen die notwendigen Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie die notwendigen Sprachprüfungen selbst abnehmen können, sobald das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dies in einer entsprechenden Rechtsverordnung fasst.

Das besondere Engagement in Nordrhein-Westfalen durch gute Beratung, zügige Antragsbearbeitung, entsprechende Qualifizierungsangebote und adäquate Prüfungsabnahme wird hiermit erneut qualitativ unterstützt und die berufliche Selbstverwaltung gestärkt. Auf einer entsprechenden Fachtagung auf Bundesebene wurden all diese Bemühungen schon einmal als »Modell NRW« gelobt.

Weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Pflegekammer NRW

In Nordrhein-Westfalen hat das Landeskabinett heute die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. Noch in diesem Jahr soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Zunächst soll ein Errichtungsausschuss gebildet werden, der die Etablierung der Pflegekammer begleiten soll. Selbstverständlich soll er aus Pflegefachkräften bestehen.

Für 2022 ist der Start geplant, das Land unterstützt den Start der Kammer mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Millionen Euro. Gesundheitsminister Laumann hatte sich für die Einrichtung einer Pflegekammer engagiert. Gegenüber dpa sagte Laumann: »Die Zeiten, in denen die Pflege nur am Katzentisch über ihre eigenen Belange mitberaten durfte, müssen endlich der Vergangenheit angehören.« Er hoffe auf eine breite Zustimmung im Landtag, da dies »ein klares Signal an die Beschäftigten in der Pflege« wäre.

Gesundheitsminister Laumann liefert: Die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung in NRW steht

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat sich gemeinsam mit den zuständigen Verbänden der Kranken- und Pflegekassen, der Krankenhausgesellschaft, den Vereinigungen der Träger der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie den Interessenvertretungen der Pflegeschulen auf die Finanzierung der Ausbildungskosten verständigt. Für 2020 und 2021 ist die Finanzierung der Ausbildungskosten gesichert.

Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, betont: »Das ist ein ganz zentraler Schritt für die erfolgreiche Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die Beteiligten sind ihrem Auftrag nachgekommen und haben im Sinne einer attraktiven und zukunftsfähigen Ausbildung in der Pflege gehandelt. Alle, die nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes eine berufliche Ausbildung in der Pflege beginnen wollen, finden in Nordrhein-Westfalen finanziell gesicherte Strukturen vor. Damit erhalten auch die ausbildenden Einrichtungen Planungssicherheit.«

Laut MAGS einigten sich die Beteiligten für die Pflegeschulen für das Jahr 2020 auf pauschal 7.350 Euro pro Jahr je Schülerin oder Schüler. Für 2021 steigt dieser Betrag auf 7.563 Euro. Als Pauschale für die Träger der praktischen Ausbildung einigte man sich für 2020 auf 8.000 Euro pro Jahr je Auszubildenden, für 2021 auf 8.232 Euro. Insgesamt ergibt dies eine Finanzierung von 15.350 Euro für 2020 und 15.795 Euro für 2021. Nicht inbegriffen ist die Ausbildungsvergütung, die sich nach der tatsächlich gezahlten Vergütungshöhe richtet.