Das Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.
Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.
Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.
Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.
Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen